Betrüger verklagt Regierung auf 5 Millionen N$
Windhoek (jms/sno) - Der wegen mehrfachen Betrugs verurteilte und in der Hardap-Region inhaftierte südafrikanische Staatsbürger Adriaan Jacobus Pienaar (59), hat im August 2019 eine Entschädigungsklage in Höhe von fünf Millionen Namibia Dollar (N$) gegen die namibischen Behörden eingereicht gehabt. Bei seinem ersten Gerichtstermin vertagte Richter Nate Ndauendapo, gab aber noch keinen neuen Gerichtstermin bekannt.
Laut Pienaar ist er Opfer einer böswilligen und unrechtmäßigen Strafverfolgung, die auf seiner angeblich illegalen Einreise nach Namibia beruht. In seiner Klageschrift behauptet Pienaar, dass er im Jahr 1996 „illegal aus Namibia abgeschoben“ worden sei. Er kehrte jedoch 2009 wieder ins Land zurück „um Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen“. Bei der Einreise habe er die Einwanderungsbeamten über seine vorhergegangene Deportierung informiert und diese hätten ihm trotzdem eine rechtmäßige Einreiseerlaubnis ausgestellt.
Nach der besagten Rückkehr (2009) sei er (Pienaar) wegen verschiedener Betrügereien im ganzen Land angeklagt und im Jahr 2018 in 26 Fällen des Betrugs und zehn Klagen des Betreibens illegaler Geschäfte ohne Arbeitserlaubnis, für schuldig befunden. Dafür sei er zu zwei Jahre Freiheitsentzug verurteilt worden.
Pienaar klagt nun gegen die Generalstaatskläger sowie die Regierung und den Minister für Staatssicherheit. Demnach hätten derer „böswillige Handlungen ihm seinen Kautionsantrag in 2013 vermasselt“. Laut Gerichtsunterlage behauptet Pienaar nun, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe am 2. Mai 2017 wegen mangelnder Beweisführung zurückgezogen worden waren. Somit sei er unrechtmäßig für drei Jahre inhaftiert worden und darum auf eine Entschädigung berechtigt.
Laut Pienaar ist er Opfer einer böswilligen und unrechtmäßigen Strafverfolgung, die auf seiner angeblich illegalen Einreise nach Namibia beruht. In seiner Klageschrift behauptet Pienaar, dass er im Jahr 1996 „illegal aus Namibia abgeschoben“ worden sei. Er kehrte jedoch 2009 wieder ins Land zurück „um Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen“. Bei der Einreise habe er die Einwanderungsbeamten über seine vorhergegangene Deportierung informiert und diese hätten ihm trotzdem eine rechtmäßige Einreiseerlaubnis ausgestellt.
Nach der besagten Rückkehr (2009) sei er (Pienaar) wegen verschiedener Betrügereien im ganzen Land angeklagt und im Jahr 2018 in 26 Fällen des Betrugs und zehn Klagen des Betreibens illegaler Geschäfte ohne Arbeitserlaubnis, für schuldig befunden. Dafür sei er zu zwei Jahre Freiheitsentzug verurteilt worden.
Pienaar klagt nun gegen die Generalstaatskläger sowie die Regierung und den Minister für Staatssicherheit. Demnach hätten derer „böswillige Handlungen ihm seinen Kautionsantrag in 2013 vermasselt“. Laut Gerichtsunterlage behauptet Pienaar nun, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe am 2. Mai 2017 wegen mangelnder Beweisführung zurückgezogen worden waren. Somit sei er unrechtmäßig für drei Jahre inhaftiert worden und darum auf eine Entschädigung berechtigt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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