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Betriebsgenehmigung aufgehoben
Betriebsgenehmigung aufgehoben

Betriebsgenehmigung aufgehoben

Transportbehörde verbietet Air Namibia vorübergehend alle Linienflüge
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

„Zusammenfassend kommen wir zu dem Schluss, dass eine Luftverkehrsgesellschaft im Rahmen des namibischen Luftverkehrsgesetzes verpflichtet ist, an erster Stelle einen sicheren, zufriedenstellenden und zuverlässigen Flugdienst anzubieten. In Ihrem Fall heben wir darum die Anbietergenehmigung Nummer 00012 für den Linienflugverkehr vorübergehend ab 23.59 Uhr am Mittwoch, dem 8. Juli 2020, bis zum 22. Juli 2020 auf“, gab die Vorsitzende der Namibischen Transportbehörde (TCN), Eldorette Harmse, der namibischen Luftfahrtgesellschaft Air Namibia, in einem Brief datiert auf den 6. Juli, bekannt.

Der Brief ist an den amtierenden Geschäftsführer, Elia Erastus, und den Aufsichtsratsvorsitzenden Escher Luanda gerichtet. Harmse geht Punkt für Punkt auf zahlreiche stattgefundene Treffen und Versprechungen ein, die die Fluggesellschaft wiederholt an die TCN geleistet, aber nie eingelöst hatte. Die TCN erinnert in dem Schreiben an eine vorige Suspendierung der sogenannten Air Services Licence (ASL) im November 2019, die ebenfalls auf der finanziellen Bredouille beruhte, in der sich Air Namibia befand und befindet. Zu jener Zeit hatte der ehemalige Finanzminister Calle Schlettwein die die Aufhebung abgewehrt, indem er der Luftlinie erlaubt hatte, mithilfe einer Staatsgarantie 578 Millionen N$ bei einer Bank zu leihen.

Die Aufhebung der ASL ist indessen ein weitreichender Schritt. Gestern bestätigte der amtierende Geschäftsführer der Namibischen Zivilluftfahrtbehörde (NCAA), Reinhardt Gärtner, der AZ auf Nachfrage, dass die ASL eine Voraussetzung sei, eh die NCAA eine „Air Operator Certificates“ (AOC) an einen Luftlinie ausstellen könne. „Eine der Bedingungen, die erfüllt werden müssen, bevor die TCN einer angehenden Luftfahrtgesellschaft eine ASL ausstellt, ist die Erbringung des Beweises, dass das Luftfahrtunternehmen nachhaltig lebensfähig, also finanziell abgesichert ist“, erklärte Gärtner. Diese Voraussetzung sei der Grundstein auf dem eine nachhaltige Flugsicherheit gewährleistet werden könne, denn das Unternehmen müsse Mindestansprüche hinsichtlich des Equipments sowie des Personals erfüllen.

Nur Charterflüge erlaubt

Die TCN hatte in ihrem Brief darauf hingewiesen, dass die Aufhebung nicht die weitere Genehmigung Nummer 00014 für Charterflüge der Air Namibia betreffe. Air Namibia darf weiterhin humanitäre Einsätze fliegen - allerdings nur bis zum Ende des im Lande herrschenden Notzustandes (infolge der COVID-19-Pandemie). Air Namibia war gestern nicht für ein Kommentar zu erreichen, doch erklärte Gärtner: „Luftfahrtgesellschaften dürfen zweierlei ASLs beantragen, für den Linienflugverkehr oder Charterflüge. Der Air Namibia sind beide zugestanden worden. Der Unterschied liegt darin, dass die Linienfluglizenz eine strenge Einhaltung des Flugplanes verlangt.“

Ob indessen die zweite AOC-Genehmigung seitens der NCAA oder eben auch die ASL seitens der TCN doch aufgehoben wird oder werden könnte, stand zum Redaktionsschluss nicht fest. Die TCN hatte allerdings angebliche Sicherheitsmängel gemäß eines Lufthansa-Audits, als Grund für den Entzug der Genehmigung aufgeführt. Der Auditbericht der Lufthansa soll die Sicherheit, den Betriebsablauf und die Verwaltung der namibisch-staatlichen Fluggesellschaft in Frage gestellt haben. Der Geschäftsführer sowie der Finanzleiter und der Rechtsvertreter der Air Namibia hätten der TCN noch im Mai versprochen, einen umfassenden Bericht über den Lufthansa-Bericht zu erstellen und gemeinsam mit einer intern-angesetzten Untersuchung der TCN vorzulegen. Dies sei jedoch nie geschehen.

COVID-19 gibt den Rest

Dagegen sei aus Parlamentsdiskussionen hervorgegangen, dass das Management einen Rettungsplan in Höhe von 8 Milliarden N$ vorsehe. Der Staat habe aber in seinem Haushalt lediglich 983 Millionen N$ für Air Namibia vorgesehen. Bedenke man, dass allein 600 Mio. N$ für die Nachzahlung von Leasingkosten benötigt würden, müsse die TCN folgern, dass den restlichen Kreditoren und Schuldnern nicht geholfen werde. Die COVID-19-Pandemie habe desaströse Folgen für den weltweiten Luftfahrtverkehr, von denen Air Namibia nicht ausgeschlossen sei. Diesem Umstand sei die Antwort des namibischen Präsidenten Hage Geingob nicht zuträglich gewesen, als dieser im Parlament angekündigt habe, dass die Luftlinie liquidiert werden sollte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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