Betrug löst Klage aus
Stadt Swakopmund will Ex-Angestellte belangen
Von Marc Springer, Windhoek
In einer Klageschrift der Stadtverwaltung weist jene darauf hin, die Antragsgegnerin Victoria Kandenge sei am 15. November 2012 als Kassiererin bei dem Swakopmund Rest Camp angestellt worden. Dort sei sie unter anderem dafür zuständig gewesen, Buchungen und Geld von Übernachtungsgästen entgegenzunehmen und die jeweils erhaltenen Beträge in einem elektronischen Verwaltungssystem zu erfassen. Ferner sei es ihre Aufgabe gewesen, Kunden am Empfang des Rastlagers zu begrüßen, ihnen den für sie reservierten Bungalow zuzuweisen und die dafür fällige Kaution bis zu ihrer Abreise zu verwahren.
Diese Pflicht habe Kandenge jedoch sträflich vernachlässigt und stattdessen in 88 dokumentierten Fällen Übernachtungsgebühren von Gästen veruntreut bzw. gestohlen. Diesen Betrug habe sie zu kaschieren versucht, indem sie für erhaltene Gebühren eine zweite Quittung mit deutlich geringeren Beträgen als die tatsächlich erhaltenen Summen ausgestellt, in die elektronischen Datei eingepflegt und die Differenz einbehalten habe.
Alternativ führt die Stadtverwaltung an, dass Kandenge qua Amt verpflichtet gewesen sei, den Betrug zu verhindern, sofern sie diesen nicht selbst begangen habe. Somit sei sie ungeachtet dessen für den Verlust des Geldes haftbar, ob sie die 88 Einzelbeträge selbst veruntreut habe oder nicht.
Laut Stadtverwaltung sei Kandenge am 17. Februar 2017 gekündigt worden, nachdem sie zuvor die Unterschlagung von 32337 N$ zugegeben und versprochen habe, diese Summe zurückzuzahlen. Eine anschließend in Auftrag gegebene Untersuchung habe jedoch offenbart, dass die Anzahl der Betrugsfälle und die dabei entwendete Summe weit höher gewesen seien, als von Kandenge eingeräumt. Ferner machen die Kläger geltend, dass sie für diese, von Anwälten durchgeführte Untersuchung rund 330000 N$ ausgegeben hätten für die Kandenge ebenfalls haftbar sei, weil diese Kosten ohne den von ihr begangenen Betrug nicht angefallen wären.
Des Weiteren macht die Stadt darauf aufmerksam, dass Kandenge nach Steuern noch ein Pensionsanspruch in Höhe von 476000 N$ zustehe, der von dem als Nebenbeklagte geführten Pensionsfonds Alexander Forbes verwaltet werde und den die Stadtverwaltung zur Teilbegleichung der von Kandenge angeblich unterschlagenen Summe einbehalten wolle.
In einer Klageerwiderung bestreitet Kandenge die meisten der gegen sie gerichteten Vorwürfe. Ferner führt sie an, sie habe zwar vor ihrer Kündigung eine Abmachung mit der Stadt unterschrieben und darin die Veruntreuung von 32337 N$ zugegeben. Dies sei jedoch auf Drängen ihres Anwalts geschehen und ihr sei der genaue Inhalt der Vereinbarung nicht bekannt gewesen. Darüber hinaus beteuert sie, für die Kosten der Untersuchung nicht haftbar zu sein, weil sie den Verlust der Übernachtungsgebühren nicht verschuldet habe.
In einer Klageschrift der Stadtverwaltung weist jene darauf hin, die Antragsgegnerin Victoria Kandenge sei am 15. November 2012 als Kassiererin bei dem Swakopmund Rest Camp angestellt worden. Dort sei sie unter anderem dafür zuständig gewesen, Buchungen und Geld von Übernachtungsgästen entgegenzunehmen und die jeweils erhaltenen Beträge in einem elektronischen Verwaltungssystem zu erfassen. Ferner sei es ihre Aufgabe gewesen, Kunden am Empfang des Rastlagers zu begrüßen, ihnen den für sie reservierten Bungalow zuzuweisen und die dafür fällige Kaution bis zu ihrer Abreise zu verwahren.
Diese Pflicht habe Kandenge jedoch sträflich vernachlässigt und stattdessen in 88 dokumentierten Fällen Übernachtungsgebühren von Gästen veruntreut bzw. gestohlen. Diesen Betrug habe sie zu kaschieren versucht, indem sie für erhaltene Gebühren eine zweite Quittung mit deutlich geringeren Beträgen als die tatsächlich erhaltenen Summen ausgestellt, in die elektronischen Datei eingepflegt und die Differenz einbehalten habe.
Alternativ führt die Stadtverwaltung an, dass Kandenge qua Amt verpflichtet gewesen sei, den Betrug zu verhindern, sofern sie diesen nicht selbst begangen habe. Somit sei sie ungeachtet dessen für den Verlust des Geldes haftbar, ob sie die 88 Einzelbeträge selbst veruntreut habe oder nicht.
Laut Stadtverwaltung sei Kandenge am 17. Februar 2017 gekündigt worden, nachdem sie zuvor die Unterschlagung von 32337 N$ zugegeben und versprochen habe, diese Summe zurückzuzahlen. Eine anschließend in Auftrag gegebene Untersuchung habe jedoch offenbart, dass die Anzahl der Betrugsfälle und die dabei entwendete Summe weit höher gewesen seien, als von Kandenge eingeräumt. Ferner machen die Kläger geltend, dass sie für diese, von Anwälten durchgeführte Untersuchung rund 330000 N$ ausgegeben hätten für die Kandenge ebenfalls haftbar sei, weil diese Kosten ohne den von ihr begangenen Betrug nicht angefallen wären.
Des Weiteren macht die Stadt darauf aufmerksam, dass Kandenge nach Steuern noch ein Pensionsanspruch in Höhe von 476000 N$ zustehe, der von dem als Nebenbeklagte geführten Pensionsfonds Alexander Forbes verwaltet werde und den die Stadtverwaltung zur Teilbegleichung der von Kandenge angeblich unterschlagenen Summe einbehalten wolle.
In einer Klageerwiderung bestreitet Kandenge die meisten der gegen sie gerichteten Vorwürfe. Ferner führt sie an, sie habe zwar vor ihrer Kündigung eine Abmachung mit der Stadt unterschrieben und darin die Veruntreuung von 32337 N$ zugegeben. Dies sei jedoch auf Drängen ihres Anwalts geschehen und ihr sei der genaue Inhalt der Vereinbarung nicht bekannt gewesen. Darüber hinaus beteuert sie, für die Kosten der Untersuchung nicht haftbar zu sein, weil sie den Verlust der Übernachtungsgebühren nicht verschuldet habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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