Betrugs-Beschuldigte erleiden Rückschlag
Antrag auf vorzeitigen Freispruch abgelehnt Prozess gegen Ehepaar wird nicht eingestellt
Von Marc Springer, Windhoek
In einem am Mittwoch ergangenen Urteil kommt Richter Alfred Siboleka zu dem Ergebnis, die Staatsanwaltschaft habe während ihrer Beweisführung ausreichende Indizien für eine mögliche Täterschaft von Jeremia van Niekerk (52) und dessen Frau Melanie (49) erbracht. Deshalb sei eine Fortsetzung ihres Verfahrens unabhängig davon gerechtfertigt, dass einiges belastendes Material gegen sie bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung erlangt worden seien und folglich nicht bei der Bewertung ihrer Schuld berücksichtigt werden dürfe.
Er wies damit das Argument von Verteidiger Christie Mostert zurück, wonach das Recht auf ein faires Verfahren seiner Mandanten verletzt werden würde, falls die Strafverfolgung gegen sie fortgesetzt werden sollte. Schließlich seien ihnen die bei der illegalen Hausdurchsuchung beschlagnahmten Dokumente nicht zurückerstattet und sie damit der Möglichkeit beraubt worden, eine angemessene Verteidigung vorzubereiten.
Der Befund folgt einem Zwischenurteil vom Februar in dem Siboleka zwar einen vorzeitigen Freispruch des Ehepaars und ihres Mitangeklagten Charles van Rensburg (48) ausgeschlossen, dafür aber einige gegen sie genutzte Beweismittel disqualifiziert hatte.
Dabei erklärte er einen Durchsuchungsbeschluss für unwirksam, der am 25. September 2006 am Magistratsgericht in Oranjemund erlassen wurde. Der Beschluss sei null und nichtig, weil er keinen Polizisten namentlich identifiziere, der Kraft der richterlichen Verfügung zu der darin angeordneten Durchsuchung befugt sei. Darüber hinaus sei die Durchsuchung, bei der zahlreiche Unterlagen und Dokumente konfisziert wurden, nachweislich nicht von der Polizei, sondern von Angestellten der Zentralbank und der Finanzdienst-Aufsichtsbehörde NAMFISA vollzogen worden.
Siboleka zufolge sei ferner unzulässig, dass die Staatsanwaltschaft von dem beschlagnahmten Material selektiv nur Dokumente mit vermeintlich belastendem Inhalt für die Beweisführung genutzt habe. Die übrigen Unterlagen, die eventuell zur Entlastung der Angeklagten beigetragen hätten, seien hingegen unterdrückt und auch den Beschuldigten keine Einsicht in die Dokumente gewährt worden.
Das daraus abgeleitete Argument der Verteidigung, wonach die Angeklagten kein faires Verfahren erhalten hätten und deshalb auf einen Freispruch berechtigt seien, wollte Siboleka hingegen nicht gelten lassen. Schließlich gebe es unabhängig von den als Beweismittel ausgeschlossenen Unterlagen unter anderem die Zeugenaussagen von etwa 40 Rentnern, wonach die Angeklagten sie durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen hätten, Geld in ihrer Firma West Coast Financial Aid zu investieren. Anstatt die ihnen anvertrauten Finanzen in Höhe von rund 11,5 Millionen N$ gewinnbringend anzulegen und später gegen die versprochene Rendite von bis zu 15 Prozent zurückzuzahlen, sollen die drei Beschuldigten das Geld für Privatzwecke missbraucht bzw. dafür genutzt haben, nach dem Pyramidensystem die Zinsen neuer Investoren zu zahlen.
Der Prozess wird am 12. Oktober fortgesetzt.
In einem am Mittwoch ergangenen Urteil kommt Richter Alfred Siboleka zu dem Ergebnis, die Staatsanwaltschaft habe während ihrer Beweisführung ausreichende Indizien für eine mögliche Täterschaft von Jeremia van Niekerk (52) und dessen Frau Melanie (49) erbracht. Deshalb sei eine Fortsetzung ihres Verfahrens unabhängig davon gerechtfertigt, dass einiges belastendes Material gegen sie bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung erlangt worden seien und folglich nicht bei der Bewertung ihrer Schuld berücksichtigt werden dürfe.
Er wies damit das Argument von Verteidiger Christie Mostert zurück, wonach das Recht auf ein faires Verfahren seiner Mandanten verletzt werden würde, falls die Strafverfolgung gegen sie fortgesetzt werden sollte. Schließlich seien ihnen die bei der illegalen Hausdurchsuchung beschlagnahmten Dokumente nicht zurückerstattet und sie damit der Möglichkeit beraubt worden, eine angemessene Verteidigung vorzubereiten.
Der Befund folgt einem Zwischenurteil vom Februar in dem Siboleka zwar einen vorzeitigen Freispruch des Ehepaars und ihres Mitangeklagten Charles van Rensburg (48) ausgeschlossen, dafür aber einige gegen sie genutzte Beweismittel disqualifiziert hatte.
Dabei erklärte er einen Durchsuchungsbeschluss für unwirksam, der am 25. September 2006 am Magistratsgericht in Oranjemund erlassen wurde. Der Beschluss sei null und nichtig, weil er keinen Polizisten namentlich identifiziere, der Kraft der richterlichen Verfügung zu der darin angeordneten Durchsuchung befugt sei. Darüber hinaus sei die Durchsuchung, bei der zahlreiche Unterlagen und Dokumente konfisziert wurden, nachweislich nicht von der Polizei, sondern von Angestellten der Zentralbank und der Finanzdienst-Aufsichtsbehörde NAMFISA vollzogen worden.
Siboleka zufolge sei ferner unzulässig, dass die Staatsanwaltschaft von dem beschlagnahmten Material selektiv nur Dokumente mit vermeintlich belastendem Inhalt für die Beweisführung genutzt habe. Die übrigen Unterlagen, die eventuell zur Entlastung der Angeklagten beigetragen hätten, seien hingegen unterdrückt und auch den Beschuldigten keine Einsicht in die Dokumente gewährt worden.
Das daraus abgeleitete Argument der Verteidigung, wonach die Angeklagten kein faires Verfahren erhalten hätten und deshalb auf einen Freispruch berechtigt seien, wollte Siboleka hingegen nicht gelten lassen. Schließlich gebe es unabhängig von den als Beweismittel ausgeschlossenen Unterlagen unter anderem die Zeugenaussagen von etwa 40 Rentnern, wonach die Angeklagten sie durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen hätten, Geld in ihrer Firma West Coast Financial Aid zu investieren. Anstatt die ihnen anvertrauten Finanzen in Höhe von rund 11,5 Millionen N$ gewinnbringend anzulegen und später gegen die versprochene Rendite von bis zu 15 Prozent zurückzuzahlen, sollen die drei Beschuldigten das Geld für Privatzwecke missbraucht bzw. dafür genutzt haben, nach dem Pyramidensystem die Zinsen neuer Investoren zu zahlen.
Der Prozess wird am 12. Oktober fortgesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen