Betrugsermittlung abgeschlossen
Windhoek (ms) – In dem Prozess um mutmaßlichen Steuerbetrug in Höhe von über 110 Millionen N$ hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen und sollen sich die 19 Angeklagten am 21. Juni zu den ihnen gemachten Vorwürfen äußern.
Das hat Staatsanwältin Laura Mabuku bei einer Vorverhandlung zu Beginn der Woche angekündigt und dem zuständigen Magistratsrichter Alweendo Venatius mitgeteilt, die Anklage könne mit der Beweisführung beginnen, sobald die Beschuldigten ihre Plädoyers geliefert hätten.
Den 19 Angeklagten unter denen sich drei Namibier und 16 Angolaner befinden werden Betrug, Urkundenfälschung und Vortäuschung falscher Tatsachen zur Last gelegt. Konkret werden sie beschuldigt, zwischen Januar 2014 und Dezember 2015 das Finanzministerium durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Glauben versetzt zu haben, ihnen stehe die Rückzahlung der auf Produkte berechnete Mehrwertsteuer zu, die sie in Namibia gekauft und exportiert hätten.
Der Vorwurf der Urkundenfälschung ergibt sich aus dem Verdacht, dass sie beim Finanzministerium manipulierte Rechnungen bzw. Zoll-Formulare eingereicht haben, um den angeblichen Kauf und Export von Gütern zu dokumentieren. Ihre Festnahme geht auf Ermittlungen der Anti-Korruptionskommission (ACC) zurück. Diese wurde auf Betreiben des Finanzministeriums aktiv, nachdem sich dort der Verdacht verdichtet hatte, dass Betrüger vermehrt gefälschte Unterlagen nutzen, um die Rückzahlung von Mehrwertsteuer zu erwirken, auf die sie keinen Anspruch haben.
Das hat Staatsanwältin Laura Mabuku bei einer Vorverhandlung zu Beginn der Woche angekündigt und dem zuständigen Magistratsrichter Alweendo Venatius mitgeteilt, die Anklage könne mit der Beweisführung beginnen, sobald die Beschuldigten ihre Plädoyers geliefert hätten.
Den 19 Angeklagten unter denen sich drei Namibier und 16 Angolaner befinden werden Betrug, Urkundenfälschung und Vortäuschung falscher Tatsachen zur Last gelegt. Konkret werden sie beschuldigt, zwischen Januar 2014 und Dezember 2015 das Finanzministerium durch Vortäuschung falscher Tatsachen in den Glauben versetzt zu haben, ihnen stehe die Rückzahlung der auf Produkte berechnete Mehrwertsteuer zu, die sie in Namibia gekauft und exportiert hätten.
Der Vorwurf der Urkundenfälschung ergibt sich aus dem Verdacht, dass sie beim Finanzministerium manipulierte Rechnungen bzw. Zoll-Formulare eingereicht haben, um den angeblichen Kauf und Export von Gütern zu dokumentieren. Ihre Festnahme geht auf Ermittlungen der Anti-Korruptionskommission (ACC) zurück. Diese wurde auf Betreiben des Finanzministeriums aktiv, nachdem sich dort der Verdacht verdichtet hatte, dass Betrüger vermehrt gefälschte Unterlagen nutzen, um die Rückzahlung von Mehrwertsteuer zu erwirken, auf die sie keinen Anspruch haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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