Betrugsprozess nimmt erste Hürde
Acht Angeklagte bestreiten Vorwurf der Unterdeklarierung von Importen
Windhoek (ms) – Die acht Angeklagten, die durch angebliche Unterdeklarierung von Importen rund 3,5 Milliarden N$ am namibischen Fiskus vorbeigeschleust haben sollen, haben jegliche Schuld bestritten.
Bei einer kurzen Verhandlung vor Magistratsrichterin Vanessa Stanley waren die Beschuldigten Laurensius Julius, Jack Huang, Gua Zhihua, Tao Huizhong, Cao Shuhua, Jia Hongying, Zhang Ying und Li Dadi am Freitag aufgefordert, zu den 1607 Anklagepunkten des Betrugs und 1608 Anklagepunkten der Geldwäsche Stellung zu nehmen, mit denen sie konfrontiert sind. Ohne eine formale Klageerwiderung anzubieten, plädierte dabei jeder von ihnen auf unschuldig und ließ durch die insgesamt drei Verteidiger ankündigen, die eigene Verteidigung im Laufe des Verfahrens darlegen zu wollen.
Anschließend wurde die Verhandlung auf den 5. Juli vertagt. Bis dann soll sich Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa entscheiden, ob sie offiziell Anklage gegen die Beschuldigten erheben will. Unterdessen dauert die Fahndung nach dem Verdächtigen Huang Jinrong an, der im Januar 2017 gegen Kaution in Höhe von 1,5 Millionen N$ freigelassen wurde und seither flüchtig ist.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 19. Dezember 2015 importierte Ware beim Zoll unterdeklariert und den Fiskus damit um Einnahmen in Höhe von rund 3,5 Milliarden N$ gebracht zu haben. Diese Summe beruht auf Berechnungen von Buchprüfern, wonach rund 100 chinesische Firmen unter Beihilfe von bzw. in gemeinschaftlicher Absicht mit dem von ihnen als Zollagent engagierten Namibier Julius an der Unterdeklarierung eingeführte Güter mitgewirkt haben (AZ berichtete).
Bei einer kurzen Verhandlung vor Magistratsrichterin Vanessa Stanley waren die Beschuldigten Laurensius Julius, Jack Huang, Gua Zhihua, Tao Huizhong, Cao Shuhua, Jia Hongying, Zhang Ying und Li Dadi am Freitag aufgefordert, zu den 1607 Anklagepunkten des Betrugs und 1608 Anklagepunkten der Geldwäsche Stellung zu nehmen, mit denen sie konfrontiert sind. Ohne eine formale Klageerwiderung anzubieten, plädierte dabei jeder von ihnen auf unschuldig und ließ durch die insgesamt drei Verteidiger ankündigen, die eigene Verteidigung im Laufe des Verfahrens darlegen zu wollen.
Anschließend wurde die Verhandlung auf den 5. Juli vertagt. Bis dann soll sich Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa entscheiden, ob sie offiziell Anklage gegen die Beschuldigten erheben will. Unterdessen dauert die Fahndung nach dem Verdächtigen Huang Jinrong an, der im Januar 2017 gegen Kaution in Höhe von 1,5 Millionen N$ freigelassen wurde und seither flüchtig ist.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 19. Dezember 2015 importierte Ware beim Zoll unterdeklariert und den Fiskus damit um Einnahmen in Höhe von rund 3,5 Milliarden N$ gebracht zu haben. Diese Summe beruht auf Berechnungen von Buchprüfern, wonach rund 100 chinesische Firmen unter Beihilfe von bzw. in gemeinschaftlicher Absicht mit dem von ihnen als Zollagent engagierten Namibier Julius an der Unterdeklarierung eingeführte Güter mitgewirkt haben (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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