Beweisaufnahme geht weiter
Windhoek (sno) - Die Staatsanklägerin Antonia Verhoef rief bei der Fortsetzung des Lichtenstrasser-Prozesses am gestrigen Dienstag im Obergericht in Windhoek die Ärztin Dr. Haulofu in den Zeugenstand. Im Wesentlichen ging es der Staatsanwaltschaft darum zu beweisen, dass sie (Dr. Haulofu) unter Beibehaltung aller hygienischen Protokolle vom Angeklagten des Doppelmordes erfolgreich eine DNA-Probe entnehmen konnte. Die praktizierende Ärztin, die zu dem Zeitpunkt im Staatskrankenhaus in Walvis Bay tätig war, sagte aus, dass der verantwortliche Kriminalbeamte Warrant Officer Geiseb mit einem Kollegen und dem in Handschellen gelegten Mordverdächtigen am 21. Mai 2017 im Krankenhaus in Walvis Bay ankamen und sie bat, dem Tatverdächtigen eine DNA-Probe zu entnehmen. Geiseb übergab der Ärztin ein versiegeltes DNA-Testkit, das sie dann verfahrensrechtlich und im Rahmen der Hygienevorschriften geöffnet hatte.
Anwalt Albert Titus von der Verteidigung konnte in seinem Kreuzverhör feststellen, dass der Ärztin beim Ausfüllen des Formulars ein Fehler unterlaufen sei, wobei sie an einer Stelle unterschrieben habe, an der der zu Untersuchende unterschreiben sollte, dem die DNA-Probe entnommen werden sollte. Ein Fingerabdruck des Verdächtigten kam, von den Polizisten abgenommen, ebenfalls auf das Formular. Die Doktorin erklärte und beschrieb den genauen Ablauf der Entnahme einer DNA-Probe und schilderte, wie eine Speichelprobe genommen und versiegelt werden müsse.
Dr. Haulofu konnte jedoch nicht zu hundert Prozent versichern, dass es Lichtenstrasser war, dem sie die DNA-Probe entnommen hatte. „Es war schon zu lange her“, meinte die Ärztin. Von den Polizisten erhielt sie das Identitätsdokument (ID-Karte) des Verdächtigen überhändigt, damit sie das Formular fachgerecht ausfüllen konnte. Der Prozess wurden auf den 8. April vertagt.
Anwalt Albert Titus von der Verteidigung konnte in seinem Kreuzverhör feststellen, dass der Ärztin beim Ausfüllen des Formulars ein Fehler unterlaufen sei, wobei sie an einer Stelle unterschrieben habe, an der der zu Untersuchende unterschreiben sollte, dem die DNA-Probe entnommen werden sollte. Ein Fingerabdruck des Verdächtigten kam, von den Polizisten abgenommen, ebenfalls auf das Formular. Die Doktorin erklärte und beschrieb den genauen Ablauf der Entnahme einer DNA-Probe und schilderte, wie eine Speichelprobe genommen und versiegelt werden müsse.
Dr. Haulofu konnte jedoch nicht zu hundert Prozent versichern, dass es Lichtenstrasser war, dem sie die DNA-Probe entnommen hatte. „Es war schon zu lange her“, meinte die Ärztin. Von den Polizisten erhielt sie das Identitätsdokument (ID-Karte) des Verdächtigen überhändigt, damit sie das Formular fachgerecht ausfüllen konnte. Der Prozess wurden auf den 8. April vertagt.
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Allgemeine Zeitung
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