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Beweisaufnahme in Kareeboomvloer-Prozess endet

Windhoek - In dem Prozess um den achtfachen Mord auf der Farm Kareeboomvloer hat der Anwalt Titus Mbaeva gestern auf Freispruch für seinen Mandanten Gavin Beukes plädiert.
Beukes (29) wird zusammen mit seinem Bruder Sylvester (26), sowie Justus Christiaan ("Shorty") Erasmus (33) und Stoney Neidel (34) beschuldigt, am 4. März 2005 auf der Farm Kareeboomvloer acht Menschen, darunter das Ehepaar Justus und Elzabé Erasmus und vier Farmangestellte ermordet zu haben. Außerdem sind sie wegen Einbruchs, schweren Raubes, illegalen Waffenbesitzes, Diebstahls und Justizbehinderung angeklagt.
Mbaeva zufolge müsse Gavin Beukes auf sämtliche Anklagepunkte freigesprochen werden, da sein Bruder Sylvester diese Verbrechen bereits gestanden habe und sein Mandant folglich als Täter ausscheide. "Das einzige Indiz, dass meinen Klienten mit der Tat in Verbindung bringt, sind die Blutspritzer, die auf seinen Schuhen gefunden wurden", betonte Mbaeva.
Diese Blutspritzer würden zwar nahelegen, dass Gavin Beukes am Tatort war, nicht aber, dass er die Morde verübt habe, für die sein Bruder Sylvester bereits die Verantwortung übernommen habe. Die Staatsanwaltschaft könne Gavin Beukes folglich nur wegen Mordes belangen, wenn sie nachweisen könne, dass dieser in "gemeinschaftlicher Absicht" mit Sylvester und den anderen Beschuldigten gehandelt habe. Diese Voraussetzung habe die Anklage jedoch nicht erfüllt, da sie "keine Absprachen zwischen meinem Mandanten und seinem Bruder belegt, oder nachgewiesen hat, dass mein Klient in irgend einer Weise aktiv an den Morden beteiligt war, oder dafür ein Motiv hatte".
Dasselbe gilt Mbaeva zufolge auch hinsichtlich der Anklagepunkte des Einbruchs und des illegalen Waffenbesitzes. Schließlich habe Sylvester Beukes auch hier gestanden, dass er in das Farmhaus eingebrochen sei und dort zwei Gewehre entwendet habe. Außerdem erinnerte der Verteidiger an eine Aussage von Sylvester Beukes, wonach er den Tat-Revolver von dem vierten Angeklagten Justus Erasmus erhalten habe. Angesichts dieses Geständnisses sei es demnach deutlich, dass Gavin Beukes zu keinem Zeitpunkt in illegalem Besitz von Waffen oder Munition gewesen sei.
Der Anwalt von Sylvester Beukes hatte bereits am Dienstag auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert, der nach eigener Aussage zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana gestanden habe und deshalb wegen Unzurechnungsfähigkeit auch nicht schuldfähig sei.
Gegen Justus Erasmus wurde Anklage erhoben, nachdem Sylvester Beukes ihn beschuldigt hatte, den Mord an seinen Eltern in Auftrag gegeben zu haben um an das Erbe zu gelangen. Die Beweisaufnahme in dem seit März 2007 andauernden Verfahren wird heute mit einer abschließenden Replik von Staatsanwältin Antonia Verhoef beendet.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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