Beweise gegen ECN häufen sich
Die Kläger im Prozess gegen die Wahlkommission (Electoral Commission of Namibia, ECN) warten im Anlauf zur Verhandlung am 3. März 2005 mit stets neuer Beweislast auf. Laut Adv. Theo Frank hat Wahldirektor Kanime nicht einmal die Kompetenz zur eigenen Verteidigung abgesichert.
Von Eberhard Hofmann
Windhoek - "In der Argumentation stellen wir anheim, dass die Kläger für ihren Antrag das Recht auf ihrer Seite haben und dass ihr Antrag mit Kostenpflicht zu Lasten der Beklagten bewilligt wird." Mit diesem Punkt schließt Adv. Theo Frank sein 83 Beweise und Argumente zählendes Plädoyer ab, wonach das Obergericht am Donnerstag dieser Woche eine grundlegende Entscheidung für Namibia zu treffen hat: ob "die Wahlen am 15. und 16. November 2005 für die Nationalversammlung für ungültig und nichtig erklärt werden oder, im alternativen Fall, dass das Ergebnis für null und nichtig erklärt wird und die abgegebenen Stimmzettel der besagten Wahl noch einmal gezählt werden". (Zur Übersicht des Anlaufs zur Wahlklage in dieser Woche siehe auch Info-Kasten auf Seite 3.)
"Im Hinblick auf die kumulative Auswirkung aller angeführten Unregelmäßigkeiten, die vom ersten Beklagten (D. Red.: die Wahlkommission) nicht wirklich angefochten werden, ist es deutlich, dass die Grundsätze des Wahlgesetzes nicht befolgt wurden. Selbst wenn die Grundsätze des Gesetzes befolgt worden wären, sind die Unregelmäßigkeiten derart, dass sie wahrscheinlich das Ergebnis der Wahl beeinträchtigen", lautet das Fazit von Adv. Frank, dem die Juristin Esi Schimming-Chase beigestanden hat.
Ohne Nachzählung der Stimmzettel und ungeachtet zahlreicher anderer Defekte kommt Frank anhand mehrerer Rechenfehler und Widersprüche der ECN bereits zu dem Schluss, dass der Wahlfaktor (Stimmenquote) zur Berechnung eines Sitzes in der Nationalversammlung falsch sei und die RP daher anstatt einen, zwei Delegierte in die Nationalversammlung entsenden und die SWAPO dafür mit 54 anstatt 55 Sitzen einziehen würde.
Über 37 Seiten hinweg behandelt das Dokument einen Gesetzesverstoß nach dem anderen sowie viele weitere Defekte, von denen Kanime in seiner formalen Entgegnung zahlreiche Anklagen ohne Erwiderung stehen lässt. Hinzu kommt noch ein Gerichtsdokument, dass die RP am 22. Februar, unterschrieben von der Generalsekretärin Carola Engelbrecht, ebenfalls im Namen der CoD eingereicht hat, worin die Kläger mit 49 Argumenten die bisherige Rechtfertigung und Abwehr Kanimes auf die umfangreiche Anklage vom 21. Dezember 2004 mit detaillierten Belegen abweisen. Zur jüngsten Gerichtsdokumentation gehört noch eine eidesstattliche Erklärung der Vizepräsidentin der CoD, Nora Schimming-Chase, über die angekokelten Stimmzettel von Okahandja. Verschiedene Unterlagen bestätigen, dass sie alle den Oppositionsparteien zugeordnet werden müssen.
Der Sündenkatalog der ECN enthält unter anderem das Versagen, dass sie 165000 Stimmzettel ausgereicht hat, ohne belegen zu können, für welche Wahllokale diese bestimmt waren und ob sie jemals empfangen wurden.
Von Eberhard Hofmann
Windhoek - "In der Argumentation stellen wir anheim, dass die Kläger für ihren Antrag das Recht auf ihrer Seite haben und dass ihr Antrag mit Kostenpflicht zu Lasten der Beklagten bewilligt wird." Mit diesem Punkt schließt Adv. Theo Frank sein 83 Beweise und Argumente zählendes Plädoyer ab, wonach das Obergericht am Donnerstag dieser Woche eine grundlegende Entscheidung für Namibia zu treffen hat: ob "die Wahlen am 15. und 16. November 2005 für die Nationalversammlung für ungültig und nichtig erklärt werden oder, im alternativen Fall, dass das Ergebnis für null und nichtig erklärt wird und die abgegebenen Stimmzettel der besagten Wahl noch einmal gezählt werden". (Zur Übersicht des Anlaufs zur Wahlklage in dieser Woche siehe auch Info-Kasten auf Seite 3.)
"Im Hinblick auf die kumulative Auswirkung aller angeführten Unregelmäßigkeiten, die vom ersten Beklagten (D. Red.: die Wahlkommission) nicht wirklich angefochten werden, ist es deutlich, dass die Grundsätze des Wahlgesetzes nicht befolgt wurden. Selbst wenn die Grundsätze des Gesetzes befolgt worden wären, sind die Unregelmäßigkeiten derart, dass sie wahrscheinlich das Ergebnis der Wahl beeinträchtigen", lautet das Fazit von Adv. Frank, dem die Juristin Esi Schimming-Chase beigestanden hat.
Ohne Nachzählung der Stimmzettel und ungeachtet zahlreicher anderer Defekte kommt Frank anhand mehrerer Rechenfehler und Widersprüche der ECN bereits zu dem Schluss, dass der Wahlfaktor (Stimmenquote) zur Berechnung eines Sitzes in der Nationalversammlung falsch sei und die RP daher anstatt einen, zwei Delegierte in die Nationalversammlung entsenden und die SWAPO dafür mit 54 anstatt 55 Sitzen einziehen würde.
Über 37 Seiten hinweg behandelt das Dokument einen Gesetzesverstoß nach dem anderen sowie viele weitere Defekte, von denen Kanime in seiner formalen Entgegnung zahlreiche Anklagen ohne Erwiderung stehen lässt. Hinzu kommt noch ein Gerichtsdokument, dass die RP am 22. Februar, unterschrieben von der Generalsekretärin Carola Engelbrecht, ebenfalls im Namen der CoD eingereicht hat, worin die Kläger mit 49 Argumenten die bisherige Rechtfertigung und Abwehr Kanimes auf die umfangreiche Anklage vom 21. Dezember 2004 mit detaillierten Belegen abweisen. Zur jüngsten Gerichtsdokumentation gehört noch eine eidesstattliche Erklärung der Vizepräsidentin der CoD, Nora Schimming-Chase, über die angekokelten Stimmzettel von Okahandja. Verschiedene Unterlagen bestätigen, dass sie alle den Oppositionsparteien zugeordnet werden müssen.
Der Sündenkatalog der ECN enthält unter anderem das Versagen, dass sie 165000 Stimmzettel ausgereicht hat, ohne belegen zu können, für welche Wahllokale diese bestimmt waren und ob sie jemals empfangen wurden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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