Bewerbung von Ex-Häftlingen abgelehnt
Windhoek - Der Windhoeker Stadtrat hat einen Antrag der Organisation Prison Fellowship abgelehnt, die sich um die Erlaubnis beworben hatte, auf dem von ihr gepachteten Stück städtischen Bodens in Gammams eine Hühner- und Fischfarmerei zu beginnen.
Die Organisation setzt sich für ehemalige Gefängnisinsassen ein und versucht, diesen die gesellschaftliche Integration nach der Haftentlassung zu erleichtern. Prison Fellowship hat auf dem knapp 10 Hektar großen Grundstück, für das die Organisation rund N$ 600 im Monat bezahlt, einige Bungalows errichtet, die ehemaligen Sträflingen als Unterkunft dienen. Im Zuge des Pachtvertrages mit der Stadt ist die Organisation dazu befugt, in geringem Umfang Tierhaltung zu betreiben und Getreide anzupflanzen.
Die relevante Vereinbarung sieht ferner vor, dass Prison Fellowship nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung der Stadtverwaltung Viehzucht für landwirtschaftliche oder kommerzielle Zwecke betreiben darf. Darüber hinaus besagt der Pachtvertrag, dass Prison Fellowship nach einer entsprechenden Genehmigung des Wasserwesens maximal 250 Kubikmeter gereinigtes Wasser am Tag aus dem nahegelegenen Klärwerk Gammams für Bewässerungszwecke entnehmen darf.
In ihrer Bewerbung bei der Stadtverwaltung hatte die Hilfsorganisation für Häftlinge um Erlaubnis gebeten, eine Hühnerzucht zu beginnen und den Mist des Geflügels als Düngemittel für eine geplante Gemüseplantage zu nutzen. Darüber hinaus hatte die Organisation die Erlaubnis beantragt, eine Fischfarmerei auf dem Grundstück zu beginnen und dafür die drei Dämme zu nutzen, die dort vor einiger Zeit ausgehoben wurden.
In ihrem Antrag verweist Prison Fellowship darauf, dass sie freigelassenen Sträflingen durch dieses Projekt zu einem Einkommen verhelfen und damit zur Arbeitsbeschaffung zu Gunsten ehemaliger Insassen beitragen wolle. In diesem Zusammenhang heben die Antragsteller ferner hervor, dass das Projekt umweltgerecht umgesetzt und eine nachhaltige Nutzung des Grundstücks garantieren werde.
Diese Argumentation hat den Stadtrat nicht überzeugt. Ihre Ablehnung des Antrags begründen die Verantwortlichen vor allem damit, dass die Aufbereitungsanlage Gammams für die Erzeugung von Trinkwasser benötigt werde. Das halb gereinigte Wasser eigne sich jedoch nicht für Zwecke der Nahrungsmittelproduktion, egal ob es sich "um Fische, Hühner oder Gemüse" handele.
Die Organisation setzt sich für ehemalige Gefängnisinsassen ein und versucht, diesen die gesellschaftliche Integration nach der Haftentlassung zu erleichtern. Prison Fellowship hat auf dem knapp 10 Hektar großen Grundstück, für das die Organisation rund N$ 600 im Monat bezahlt, einige Bungalows errichtet, die ehemaligen Sträflingen als Unterkunft dienen. Im Zuge des Pachtvertrages mit der Stadt ist die Organisation dazu befugt, in geringem Umfang Tierhaltung zu betreiben und Getreide anzupflanzen.
Die relevante Vereinbarung sieht ferner vor, dass Prison Fellowship nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung der Stadtverwaltung Viehzucht für landwirtschaftliche oder kommerzielle Zwecke betreiben darf. Darüber hinaus besagt der Pachtvertrag, dass Prison Fellowship nach einer entsprechenden Genehmigung des Wasserwesens maximal 250 Kubikmeter gereinigtes Wasser am Tag aus dem nahegelegenen Klärwerk Gammams für Bewässerungszwecke entnehmen darf.
In ihrer Bewerbung bei der Stadtverwaltung hatte die Hilfsorganisation für Häftlinge um Erlaubnis gebeten, eine Hühnerzucht zu beginnen und den Mist des Geflügels als Düngemittel für eine geplante Gemüseplantage zu nutzen. Darüber hinaus hatte die Organisation die Erlaubnis beantragt, eine Fischfarmerei auf dem Grundstück zu beginnen und dafür die drei Dämme zu nutzen, die dort vor einiger Zeit ausgehoben wurden.
In ihrem Antrag verweist Prison Fellowship darauf, dass sie freigelassenen Sträflingen durch dieses Projekt zu einem Einkommen verhelfen und damit zur Arbeitsbeschaffung zu Gunsten ehemaliger Insassen beitragen wolle. In diesem Zusammenhang heben die Antragsteller ferner hervor, dass das Projekt umweltgerecht umgesetzt und eine nachhaltige Nutzung des Grundstücks garantieren werde.
Diese Argumentation hat den Stadtrat nicht überzeugt. Ihre Ablehnung des Antrags begründen die Verantwortlichen vor allem damit, dass die Aufbereitungsanlage Gammams für die Erzeugung von Trinkwasser benötigt werde. Das halb gereinigte Wasser eigne sich jedoch nicht für Zwecke der Nahrungsmittelproduktion, egal ob es sich "um Fische, Hühner oder Gemüse" handele.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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