Beziehungsende hat Nachspiel
Frau verklagt Ex-Freund auf Schadenersatz von N$ 5,3 Millionen
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung ihres Gesuchs führt die Klägerin A. H. an, sie sei zwischen November und Dezember 2016 mit dem Antragsgegner H. G. liiert und mehrmals ungeschützt intim gewesen. Dies habe sie allein deshalb getan, weil der Beklagte ihr seinen ihm bekannten HIV-Status verschwiegen bzw. nicht freiwillig offenbart habe.
Aus diesem Grunde habe sie sich ebenfalls mit HIV infiziert, weil ihr Ex-Freund sie entweder bewusst habe anstecken wollen, oder eine Übertragung der Krankheit billigend in Kauf genommen habe. Schließlich habe er ihr seine Krankheit durchgehend verheimlicht bzw. vorgetäuscht, HIV-negativ zu sein. Darüber hinaus habe er versäumt, die „notwendige Sorgfalt“ walten zu lassen und Maßnahmen zu ergreifen, sie vor einer Ansteckung zu schützen.
Weil sie sich deshalb mit dem Virus angesteckt habe, verlangt H. von dem Antragsgegner eine Entschädigung von 155 000 N$ für bereits entstandene und künftig zu erwartende Behandlungskosten. Außerdem fordert sie eine Summe von 500 000 N$ als Wiedergutmachung für das emotionale Leid, das ihr durch die Erkrankung entstanden sei. Darüber hinaus macht sie geltend, dass ihre Menschenwürde durch die Infektion verletzt und ihre Lebensqualität beeinträchtigt worden sei und berechnet dafür Schmerzensgeld von 1 Millionen N$.
Die Klägerin führt ferner an, ihr Ex-Freund habe ihr am 14. Dezember 2016 einen Antrag gemacht, den sie angenommen habe. Obwohl mit dem 17. Dezember 2017 bereits ein Hochzeitsdatum festgestanden habe, habe er sein Eheversprechen wenige Wochen vorher gebrochen und die Beziehung beendet. Ferner verweist sie darauf, sie habe zuvor mit G. vereinbart, dass sie ihren Beruf aufgeben und ein Studium in Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen werde. Dementsprechend habe sie am 28. Februar 2017 ihren Job als Kundenberaterin gekündigt und damit auf ihr Monatsgehalt von 8 500 N$ verzichtet.
Dementsprechend habe sie seither etwa 684 000 N$ an Gehalt eingebüßt und aufgrund der angeblich rechtswidrigen Annullierung der Vermählung „finanzielle Vorzüge der Ehe“ in Höhe von 3 Millionen N$ verloren. Des Weiteren habe sie umsonst etwa 6 000 N$ in Textilien für Brautjungfern investiert, die nie zum Einsatz gekommen seien und deren Kosten ihr der Beklagte erstatten müsse.
G. hält dem in einer Klageerwiderung entgegen, er habe weder seinen HIV-Status mit der Ex-Freundin besprochen, noch ihr gegenüber vorgetäuscht, nicht mit dem Virus infiziert zu sein. Ferner bringt er vor, er sei sich während des Zeitraums der Beziehung nicht über seinen HIV-Status bewusst gewesen und bestreitet, H. infiziert zu haben.
Außerdem hebt G. hervor, er habe die Klägerin nie zum Geschlechtsverkehr genötigt, der immer einvernehmlich stattgefunden habe. Ferner bestreitet er, der Klägerin die Ehe versprochen und durch die Beendung der Beziehung unrechtmäßig gehandelt zu haben. Ebenso dementiert er, die Ex-Freundin zur Kündigung überredet oder sie in irgendeiner Weise beeinflusst zu haben, ihren Job aufzugeben. Folglich sei die Forderung nach einer Entschädigung für ein angeblich gebrochenes Eheversprechen haltlos und müsse verworfen werden.
Das Verfahren vor Richterin Hannelie Prinsloo wurde gestern zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 29. Juli vertagt.
Zur Begründung ihres Gesuchs führt die Klägerin A. H. an, sie sei zwischen November und Dezember 2016 mit dem Antragsgegner H. G. liiert und mehrmals ungeschützt intim gewesen. Dies habe sie allein deshalb getan, weil der Beklagte ihr seinen ihm bekannten HIV-Status verschwiegen bzw. nicht freiwillig offenbart habe.
Aus diesem Grunde habe sie sich ebenfalls mit HIV infiziert, weil ihr Ex-Freund sie entweder bewusst habe anstecken wollen, oder eine Übertragung der Krankheit billigend in Kauf genommen habe. Schließlich habe er ihr seine Krankheit durchgehend verheimlicht bzw. vorgetäuscht, HIV-negativ zu sein. Darüber hinaus habe er versäumt, die „notwendige Sorgfalt“ walten zu lassen und Maßnahmen zu ergreifen, sie vor einer Ansteckung zu schützen.
Weil sie sich deshalb mit dem Virus angesteckt habe, verlangt H. von dem Antragsgegner eine Entschädigung von 155 000 N$ für bereits entstandene und künftig zu erwartende Behandlungskosten. Außerdem fordert sie eine Summe von 500 000 N$ als Wiedergutmachung für das emotionale Leid, das ihr durch die Erkrankung entstanden sei. Darüber hinaus macht sie geltend, dass ihre Menschenwürde durch die Infektion verletzt und ihre Lebensqualität beeinträchtigt worden sei und berechnet dafür Schmerzensgeld von 1 Millionen N$.
Die Klägerin führt ferner an, ihr Ex-Freund habe ihr am 14. Dezember 2016 einen Antrag gemacht, den sie angenommen habe. Obwohl mit dem 17. Dezember 2017 bereits ein Hochzeitsdatum festgestanden habe, habe er sein Eheversprechen wenige Wochen vorher gebrochen und die Beziehung beendet. Ferner verweist sie darauf, sie habe zuvor mit G. vereinbart, dass sie ihren Beruf aufgeben und ein Studium in Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen werde. Dementsprechend habe sie am 28. Februar 2017 ihren Job als Kundenberaterin gekündigt und damit auf ihr Monatsgehalt von 8 500 N$ verzichtet.
Dementsprechend habe sie seither etwa 684 000 N$ an Gehalt eingebüßt und aufgrund der angeblich rechtswidrigen Annullierung der Vermählung „finanzielle Vorzüge der Ehe“ in Höhe von 3 Millionen N$ verloren. Des Weiteren habe sie umsonst etwa 6 000 N$ in Textilien für Brautjungfern investiert, die nie zum Einsatz gekommen seien und deren Kosten ihr der Beklagte erstatten müsse.
G. hält dem in einer Klageerwiderung entgegen, er habe weder seinen HIV-Status mit der Ex-Freundin besprochen, noch ihr gegenüber vorgetäuscht, nicht mit dem Virus infiziert zu sein. Ferner bringt er vor, er sei sich während des Zeitraums der Beziehung nicht über seinen HIV-Status bewusst gewesen und bestreitet, H. infiziert zu haben.
Außerdem hebt G. hervor, er habe die Klägerin nie zum Geschlechtsverkehr genötigt, der immer einvernehmlich stattgefunden habe. Ferner bestreitet er, der Klägerin die Ehe versprochen und durch die Beendung der Beziehung unrechtmäßig gehandelt zu haben. Ebenso dementiert er, die Ex-Freundin zur Kündigung überredet oder sie in irgendeiner Weise beeinflusst zu haben, ihren Job aufzugeben. Folglich sei die Forderung nach einer Entschädigung für ein angeblich gebrochenes Eheversprechen haltlos und müsse verworfen werden.
Das Verfahren vor Richterin Hannelie Prinsloo wurde gestern zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 29. Juli vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen