BGH-Urteil: Farbton des Lindt-„Goldhasen“ genießt Markenschutz
Karlsruhe (dpa) - Der goldene Farbton des bekannten Schokoladen-Osterhasen von Lindt genießt Markenschutz. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Der Schweizer Hersteller habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt. Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle - auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist. (Az. I ZR 139/20)
Allerdings ist damit noch nicht entschieden, dass der verklagte Konkurrent, die schwäbische Confiserie Heilemann, nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf.
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Allgemeine Zeitung
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