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Binnen zwölf Monaten 4096 Arbeiter-Tote
Binnen zwölf Monaten 4096 Arbeiter-Tote

Binnen zwölf Monaten 4096 Arbeiter-Tote

Vom 1. März 2005 bis 28. Februar 2006 (zwölf Monate) hat die Sozialversicherungskommission, SSC, für 4096 "arbeitsverwandte Todesfälle" Vergütung ausgezahlt. In den darauf folgenden neun Monaten vom 1. März bis 31. Dezember 2006 hat die SSC für 2544 arbeitsverwandte Todesfälle Vergütung ausgezahlt. Die Kommission inte-ressiert sich jedoch nicht für Gründe der hohen Zahl der Todesfälle und ist nicht einmal im Stande, Auskunft zu geben, wie sich die Todesziffer nach Männern und Frauen gliedert.Diese Angaben hat der SSC-Sprecher Rino Muranda nach einer Bearbeitungszeit von zehn Tagen auf eine Reihe von Fragen der AZ zugeschickt. Bei allen Vergütungsfällen handelt es sich um Arbeiter und Angestellte, die zur Zeit ihres Todes Mitglieder der SSC und nicht älter als 60 Jahre waren.

Im Zeitraum März bis Dezember 2006 hat die SSC auch 5625 Anträge auf Schwangerschaftsurlaub erhalten, konnte aber nicht mitteilen, wie viele werdende Mütter wirklich ihre Vergütung erhalten haben, was die AZ hatte wissen wollen. Die SSC hat für den Schwangerschaftsurlaub N$ 16 Mio. ausgezahlt, wobei der jeweilige Betrag laut Muranda sehr unterschiedlich sein kann, weil der Unterhalt nach der Gehaltsskala der Arbeitnehmerin berechnet wird.

Die SSC unterscheidet bei der Vergütung für Todesfälle zwischen solchen, die aus einem Unfall am Arbeitsplatz, beziehungsweise während der Arbeitszeit hervorgegangen sind, oder die sich außerhalb der Arbeitszeit ereignet haben. Bei tödlichen Unfällen am Arbeitsplatz und in der Arbeitszeit fällt die Entschädigung höher aus, weil Hinterbliebene - Witwe und Kinder - dann auf eine Pension, beziehungsweise Kindergeld bis zum Alter von 18 Jahren Anrecht haben. In ihrer Erklärung vom 11. Januar 2007 hatte die SSC die Auszahlung für den Zeitraum März bis Dezember 2006 noch nach den genannten Kategorien "Tod am Arbeitsplatz" und "Tod außerhalb" gegliedert, auf die nachträglichen und ergänzenden Fragen der AZ ist die SSC wiederum nicht im Stande, die Todesfälle exakt den zwei Kategorien zuzuordnen. "Die Anträge (der Hinterbliebenen) werden fortlaufend im System registriert, ungeachtet, wann sich der Unfall ereignet hat. Deshalb ist es sehr schwierig festzustellen, wie viele arbeitsverwandte Todesfälle sich in einem bestimmten Jahr ereignet haben."

Laut Muranda lässt das Sozialversicherungsgesetz (Nr. 34 von 1994) nicht zu, dass die SSC im Todesfall eines Mitglieds die Ursache ermittelt. "Wir verlangen von den Antragstellern (auf Vergütung) den Todesschein vom Innenministerium. Der Antragsteller braucht die Todesursache nicht auf dem Formular anzugeben.

Die SSC stellt ihre Information auch nicht dem Arbeitsforschungsinstitut (Labour Resource & Research Institute, LARRI) zur Verfügung. "Unsere Statuten schreiben die Vertraulichkeit vor und verbieten die Herausgabe von Information über unsere Mitglieder an eine dritte Partei. Wir sind jedoch dabei, Interessenträger zu identifizieren, mit denen wir eine strategische Allianz bilden können, um die die SSC und ihre Information besser verwenden zu können", erklärt Muranda.

Der Versuch der AZ, die Todeszahl 4096, beziehungsweise 2544, nach Altersgruppen, Männer und Frauen, sowie nach Todesursachen (ob Unfall am Arbeitsplatz, ob aus Gesundheitsgründen, darunter auch Aids-Infizierung) mit Hilfe der SSC, der eigentlichen Quelle, zu gliedern, ist fehlgeschlagen. Ohne die Namen der Toten bekannt zu geben, um die Vertraulichkeit zu wahren, könnte solche Information den Arbeitgebern, der Industrie und den staatlichen und privaten Planungsgremien wichtige Grundlagen verschaffen, aber die SSC tut sich schwer mit Statistiken.

Herbert Jauch vom Arbeitsforschungsinstitut (LARRI) hat die Todeszahlen der SSC als "hoch" eingestuft. Das Institut würde solche Zahlen gern näher verarbeiten. Seine Bemühungen, von der SSC Daten zu erhalten, sind bis-her auch gescheitert.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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