Bitteres Polizeigeständnis
Juristische Konsequenzen für korrupte Gesetzeshüter angesagt
Von Eberhard Hofmann
Windhoek
Beim wöchentlichen Sonntagsbriefing hat Polizeisprecherin Kauna Shikwambi im Namen des Polizeibefehls dem Opfer einer Erpressung und der Nation insgesamt versichert, dass dieser Fall gründlich untersucht werde und der Verdächtigte und jegliche andere Person, die in den Korruptionsfall verwickelt war, nach dem Strafgesetz behandelt würden. Shikwanbis Erklärung drückt Dank aus: „Der Polizeibefehl begrüßt es, dass der Geschädigte, Herr Graig Hughes, die namibische Polizei am 9. August über den vermeintlich korrupten Fall eines Mitglieds von NamPol informiert hat und ruft Namibier und ausländischen Reisende zugleich auf, unschickliches Verhalten von Polizeibeamten der nächsten Polizeiwache zu melden oder unter der Tel. Nummer 10111 mitzuteilen.“
Der Polizeibefehl habe den Fall mit „Bestürzung“ zur Kenntnis genommen: „Das unerhörte Verhalten des Polizeibeamten stimmt traurig und ist eine Verlegenheit, die das gute Image der Polizei und auch des Landes anschwärzen kann. Der Oberbefehl nimmt diese Indizien ernst.“
Anweisungen zur Vorbeuge
Die Polizeisprecher Shikwambi und Kanguatjivi haben im Rahmen der Offenbarung über den Korruptionsfall weitere Anweisungen erteilt, wie der Bürger Abzocker-Forderungen von Polizeibeamten abzuweisen hat: Autofahrer sollen Bußgelder niemals auf offener Straße an Polizisten zahlen, sondern sie sollen einen fälligen Strafzettel für ein Verkehrsvergehen auf der nächsten Polizeiwache oder bei dem zuständigen Magistrat des Bezirks, wo der Verkehrsdelikt stattgefunden hat, gegen amtliche Quittung zahlen. Sollte ein Polizist vor Ort dennoch auf sofortige Zahlung eines Bußgeldes bestehen, hat der Fahrer das volle Recht, den Verkehrspolizisten aufzufordern, ihn zur nächsten Wache zu begleiten, wo die Zahlung erfolgen kann. „Die Öffentlichkeit muss wissen, dass Polizeibeamte unter keinen Umständen zur Begleichung eines Strafzettels oder eines Verbrechens Gelder annehmen dürfen. Ebenso ist verboten, dass solche Beamte für ihre Dienstleistung eine Gratifikation entgegennehmen.“
Umgekehrt, so warnt die Polizei, machen sich Bürger haftbar, wenn sie Polizeibeamte im Falle eines Vergehens bestechen wollen. Die Polizei werde Personen verfolgen, die sich der „freiwilligen Zahlung“ an Gesetzeshütern schuldig machen.
Schließlich warnt die Polizei vor Kriminellen, die sich telefonisch als Polizist ausgeben und sich sogar als Amtsträger wie Minister, Polizeikommandeur oder Detektiv darstellen, um auf diesem Weg durch Androhung einer Haft Gelder zu erpressen, die elektronisch auf ein Bankkonto oder auf e-wallet transferiert werden sollen. Hier folgen die jüngsten Telefon-Nummern, von wo solche Drohungen kommen: 081 701 4259, 081 295 2622, 081 832 4437, 081 321 8624, 081 268 3111, 081 619 0046, 081 779 8634, 081 632 4492 und 081 262 2263.
Windhoek
Beim wöchentlichen Sonntagsbriefing hat Polizeisprecherin Kauna Shikwambi im Namen des Polizeibefehls dem Opfer einer Erpressung und der Nation insgesamt versichert, dass dieser Fall gründlich untersucht werde und der Verdächtigte und jegliche andere Person, die in den Korruptionsfall verwickelt war, nach dem Strafgesetz behandelt würden. Shikwanbis Erklärung drückt Dank aus: „Der Polizeibefehl begrüßt es, dass der Geschädigte, Herr Graig Hughes, die namibische Polizei am 9. August über den vermeintlich korrupten Fall eines Mitglieds von NamPol informiert hat und ruft Namibier und ausländischen Reisende zugleich auf, unschickliches Verhalten von Polizeibeamten der nächsten Polizeiwache zu melden oder unter der Tel. Nummer 10111 mitzuteilen.“
Der Polizeibefehl habe den Fall mit „Bestürzung“ zur Kenntnis genommen: „Das unerhörte Verhalten des Polizeibeamten stimmt traurig und ist eine Verlegenheit, die das gute Image der Polizei und auch des Landes anschwärzen kann. Der Oberbefehl nimmt diese Indizien ernst.“
Anweisungen zur Vorbeuge
Die Polizeisprecher Shikwambi und Kanguatjivi haben im Rahmen der Offenbarung über den Korruptionsfall weitere Anweisungen erteilt, wie der Bürger Abzocker-Forderungen von Polizeibeamten abzuweisen hat: Autofahrer sollen Bußgelder niemals auf offener Straße an Polizisten zahlen, sondern sie sollen einen fälligen Strafzettel für ein Verkehrsvergehen auf der nächsten Polizeiwache oder bei dem zuständigen Magistrat des Bezirks, wo der Verkehrsdelikt stattgefunden hat, gegen amtliche Quittung zahlen. Sollte ein Polizist vor Ort dennoch auf sofortige Zahlung eines Bußgeldes bestehen, hat der Fahrer das volle Recht, den Verkehrspolizisten aufzufordern, ihn zur nächsten Wache zu begleiten, wo die Zahlung erfolgen kann. „Die Öffentlichkeit muss wissen, dass Polizeibeamte unter keinen Umständen zur Begleichung eines Strafzettels oder eines Verbrechens Gelder annehmen dürfen. Ebenso ist verboten, dass solche Beamte für ihre Dienstleistung eine Gratifikation entgegennehmen.“
Umgekehrt, so warnt die Polizei, machen sich Bürger haftbar, wenn sie Polizeibeamte im Falle eines Vergehens bestechen wollen. Die Polizei werde Personen verfolgen, die sich der „freiwilligen Zahlung“ an Gesetzeshütern schuldig machen.
Schließlich warnt die Polizei vor Kriminellen, die sich telefonisch als Polizist ausgeben und sich sogar als Amtsträger wie Minister, Polizeikommandeur oder Detektiv darstellen, um auf diesem Weg durch Androhung einer Haft Gelder zu erpressen, die elektronisch auf ein Bankkonto oder auf e-wallet transferiert werden sollen. Hier folgen die jüngsten Telefon-Nummern, von wo solche Drohungen kommen: 081 701 4259, 081 295 2622, 081 832 4437, 081 321 8624, 081 268 3111, 081 619 0046, 081 779 8634, 081 632 4492 und 081 262 2263.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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