Blick zurück: Namibias Verfassung feiert 30 Jahre
Windhoek (cev) • Am vergangenen Sonntag vor genau 30 Jahren, am 9. Februar 1990, war die Geburtsstunde des namibischen Grundgesetzes. Zu diesem Anlass hatten sich gestern hunderte Schüler in der Dawid-Bezuidenhout-Highschool versammelt. Als Sprecher waren unter anderem Ombudsmann John Walters sowie der Speaker der Nationalversammlung, Peter Katjavivi, eingeladen.
„Drei Jahrzehnte sind für jedes Land eine lange Zeit“, betonte Katjavivi, laut dem das diesjährige Motto offiziell „Die namibische Verfassung… 30 Jahre später: Eine Reflexion“ lautet. Er gab den Schülern einen schnellen Überblick der Geschichte sowie der Rechte, Freiheiten und Pflichten, die dieses Dokument Bürgern gewährt. Der Politiker sagte den Schülern, dass die Verfassung jedem Namibier ermöglichen soll, das eigene Potenzial voll auszuschöpfen und an einer besseren Zukunft mitzuwirken.
„Bis auf einige wenige Änderungen während der vergangenen 30 Jahre ist heute dieselbe Verfassung in Kraft“, erklärte der Ombudsmann John Walters. „Doch entspricht das heutige Namibia unseren Erwartungen und Vorstellungen?“, hinterfragte er kritisch. Das Problem sei, die Zugeständnisse auch zu erfüllen. „Der langsame Fortschritt beim Bau erschwinglicher Wohnungen, bei der Arbeitsplatzbeschaffung oder bei der Bereitstellung sanitärer Infrastruktur kann nicht dem Grundgesetz angelastet werden“, so der Ombudsmann, der damit das Wort an die Kinder richtete: „Als zukünftige Entscheidungsträger liegt es in euren Händen, aus Namibia das zu machen, was wir wollen.“
„Drei Jahrzehnte sind für jedes Land eine lange Zeit“, betonte Katjavivi, laut dem das diesjährige Motto offiziell „Die namibische Verfassung… 30 Jahre später: Eine Reflexion“ lautet. Er gab den Schülern einen schnellen Überblick der Geschichte sowie der Rechte, Freiheiten und Pflichten, die dieses Dokument Bürgern gewährt. Der Politiker sagte den Schülern, dass die Verfassung jedem Namibier ermöglichen soll, das eigene Potenzial voll auszuschöpfen und an einer besseren Zukunft mitzuwirken.
„Bis auf einige wenige Änderungen während der vergangenen 30 Jahre ist heute dieselbe Verfassung in Kraft“, erklärte der Ombudsmann John Walters. „Doch entspricht das heutige Namibia unseren Erwartungen und Vorstellungen?“, hinterfragte er kritisch. Das Problem sei, die Zugeständnisse auch zu erfüllen. „Der langsame Fortschritt beim Bau erschwinglicher Wohnungen, bei der Arbeitsplatzbeschaffung oder bei der Bereitstellung sanitärer Infrastruktur kann nicht dem Grundgesetz angelastet werden“, so der Ombudsmann, der damit das Wort an die Kinder richtete: „Als zukünftige Entscheidungsträger liegt es in euren Händen, aus Namibia das zu machen, was wir wollen.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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