Blitzanlagen in der Schwebe
Polizei ermittelt wegen Betrug – Auftragnehmer beteuert Unschuld
Von Jana-Mari Smith, Windhoek
Es bleibt unklar, wann die Geschwindigkeitskameras neben den Fernstraßen B1 und B2 in Betrieb genommen werden, da der Vertrag zwischen der Polizei und der Firma CSS Tactical Security Namibia seit Anfang Mai Gegenstand einer strafrechtlichen Ermittlung ist. „Es handelt sich um eine umfangreiche, dokumentenlastige Untersuchung“, erklärte der Leiter der Kriminalpolizei, Commissioner Moritz !Naruseb, der keine Details nennen wollte.
CSS wurde nach erfolgreicher Bewerbung im April 2014 beauftragt, ein modernes Verkehrskontrollsystem zu umzusetzen, das die Polizei schlussendlich mehr als zwölf Millionen Namibia-Dollar gekostet habe. Laut schriftlichen Angaben der Anwaltskanzlei des Auftragnehmers, Francois Erasmus & Partners, wurde allerdings im Januar 2015 ein Vertrag mit einem Finanzaufwand von lediglich 3,7 Mio. N$ unterzeichnet. In den darauffolgenden zwei Jahren hätten sich die Ausgaben allerdings mehr als verdreifacht, da die Behörden zusätzliche Ausrüstung und Dienstleistungen beansprucht hätten. Schlussendlich habe sich die „gesamte Summe der Projekte“ auf 12,3 Mio. N$ belaufen, was zwölf festinstallierte sowie zwölf mobile Geschwindigkeitskameras beinhaltet hätte.
Die Anwälte beteuern die Unschuld ihres Mandanten: „Unser Klient kann den Abschluss der Ermittlung gar nicht erwarten, da er überzeugt ist, dass ihn keine Schuld trifft, was die Beweislage auch zeigen wird.“ Der Auftragnehmer habe der Polizei einen Ordner überreicht, der „sämtliche Unterlagen zu dem Projekt in chronologischer Reihenfolge“ beinhalte, alles sei akribisch dokumentiert worden. Eigenen Angaben zufolge hat CSS neben dem Verkehrssystem beispielsweise auch das biometrische Zugangssystem im Hauptquartier und anderen Gebäuden installiert.
Der Polizeikommissar wollte nicht beantworten, ob die zwölf Geschwindigkeitskameras in einem funktionsfähigen Zustand seien. Es ist auch unklar, ob das Normeninstitut (Namibian Standards Institution, NSI) zu irgendeinem Zeitpunkt die benötigte Zulassung gegeben hat, seit die Geräte vor knapp vier Jahren geliefert wurden. Aus Vertraulichkeitsgründen wollte sich die Behörde nicht äußern.
Wie CSS erklärte, konnten die Radarfallen jedoch erst zugelassen werden, nachdem im August 2018 die metrologischen Standards im Amtsblatt veröffentlicht wurden, doch zu dem Zeitpunkt war der Auftrag für die Polizei bereits abgeschlossen. „Seither ist die Programmausstattung veraltet und es muss ein Software-Update durchgeführt werden“, so die Anwälte. „Zudem hat unser Mandat mit Bedauern festgestellt, dass manche der festangebrachten Kameras von unbekannten Vandalen beschädigt wurden.“
Es bleibt unklar, wann die Geschwindigkeitskameras neben den Fernstraßen B1 und B2 in Betrieb genommen werden, da der Vertrag zwischen der Polizei und der Firma CSS Tactical Security Namibia seit Anfang Mai Gegenstand einer strafrechtlichen Ermittlung ist. „Es handelt sich um eine umfangreiche, dokumentenlastige Untersuchung“, erklärte der Leiter der Kriminalpolizei, Commissioner Moritz !Naruseb, der keine Details nennen wollte.
CSS wurde nach erfolgreicher Bewerbung im April 2014 beauftragt, ein modernes Verkehrskontrollsystem zu umzusetzen, das die Polizei schlussendlich mehr als zwölf Millionen Namibia-Dollar gekostet habe. Laut schriftlichen Angaben der Anwaltskanzlei des Auftragnehmers, Francois Erasmus & Partners, wurde allerdings im Januar 2015 ein Vertrag mit einem Finanzaufwand von lediglich 3,7 Mio. N$ unterzeichnet. In den darauffolgenden zwei Jahren hätten sich die Ausgaben allerdings mehr als verdreifacht, da die Behörden zusätzliche Ausrüstung und Dienstleistungen beansprucht hätten. Schlussendlich habe sich die „gesamte Summe der Projekte“ auf 12,3 Mio. N$ belaufen, was zwölf festinstallierte sowie zwölf mobile Geschwindigkeitskameras beinhaltet hätte.
Die Anwälte beteuern die Unschuld ihres Mandanten: „Unser Klient kann den Abschluss der Ermittlung gar nicht erwarten, da er überzeugt ist, dass ihn keine Schuld trifft, was die Beweislage auch zeigen wird.“ Der Auftragnehmer habe der Polizei einen Ordner überreicht, der „sämtliche Unterlagen zu dem Projekt in chronologischer Reihenfolge“ beinhalte, alles sei akribisch dokumentiert worden. Eigenen Angaben zufolge hat CSS neben dem Verkehrssystem beispielsweise auch das biometrische Zugangssystem im Hauptquartier und anderen Gebäuden installiert.
Der Polizeikommissar wollte nicht beantworten, ob die zwölf Geschwindigkeitskameras in einem funktionsfähigen Zustand seien. Es ist auch unklar, ob das Normeninstitut (Namibian Standards Institution, NSI) zu irgendeinem Zeitpunkt die benötigte Zulassung gegeben hat, seit die Geräte vor knapp vier Jahren geliefert wurden. Aus Vertraulichkeitsgründen wollte sich die Behörde nicht äußern.
Wie CSS erklärte, konnten die Radarfallen jedoch erst zugelassen werden, nachdem im August 2018 die metrologischen Standards im Amtsblatt veröffentlicht wurden, doch zu dem Zeitpunkt war der Auftrag für die Polizei bereits abgeschlossen. „Seither ist die Programmausstattung veraltet und es muss ein Software-Update durchgeführt werden“, so die Anwälte. „Zudem hat unser Mandat mit Bedauern festgestellt, dass manche der festangebrachten Kameras von unbekannten Vandalen beschädigt wurden.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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