Bluttat erneut bestritten
Am zweiten Tag der Verhandlung im Obergericht um die Ermordung der Schülerin Ipula Akwenye wurden die staatliche Psychiaterin und der Angeklagte Lungile Mawisa verhört und diskutiert, ob es einen medizinischen Tatbestand "vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit" gibt.
Windhoek - Was ist "vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit (temporary insanity)" - gibt es so etwas überhaupt? Die gestrige Vernehmung von Ndahambelela Frederika Mthoko, staatliche Psychiaterin und Gutachterin, drehte sich vor allem um diese Fragen.
Mthoko leitete das Team aus Psychologen und Psychiatern, welches drei Wochen lang den des Mordes und der Justizbehinderung angeklagten Lungile Mawisa in der forensischen Abteilung des Zentralkrankenhauses untersuchte. Mawisa soll seine ehemalige Freundin Ipula Akwenye am 29. Januar 2003 in einem Veld nahe der Verteilerstation Bachstraße erschlagen haben.
Die Psychiaterin war in ihrem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass der zur Tatzeit 17-jährige Mawisa "geistig nicht krank" gewesen sei und "ein Gerichtsverfahren durchsteht". Demgegenüber seien die beiden privat niedergelassenen Psychiater Dr. R. Sieberhagen und Claire Hearne zu dem Schluss gekommen, dass Mawisa zur Tatzeit an "vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit" gelitten habe. Dr. Mthoko beharrte nun darauf, dass es diesen Begriff wohl in der Justiz, nicht jedoch in der Medizin gebe. "Es gibt Krankheiten, wie Diabetes, Aids oder Epilepsie, die die Funktion des Gehirns temporär beeinflussen können. Diese geistigen Störungen haben aber immer eine zugrunde liegende physische Ursache. Die Diagnose ,vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit' werden sie nicht in medizinischen Fachbüchern finden", so Mthoko. Mawisas Verteidiger, Rechtsanwalt J. Wessels, argumentierte jedoch, dass laut Dr. Sieberhagen "extreme äußere Provokation zu temporärer Unzurechnungsfähigkeit" führen könne.
Am Nachmittag wurde der Angeklagte, der wie das Opfer ein Ex-Schüler der Delta-Oberschule Windhoek (DOSW) ist, vernommen. Er hatte zuvor bereits auf unschuldig plädiert. Mit der Verstorbenen habe er lange Zeit eine "Auf-und-ab-Beziehung" geführt. Zur Zeit der Tat sei er mit einem anderen Mädchen zusammen gewesen. Diese Beziehung habe er jedoch beendet, nachdem Ipula Akwenye ihm mitgeteilt habe, dass sie von ihm schwanger sei. "Ich war nicht glücklich über die Schwangerschaft und der Meinung, dass sie abtreiben soll", so Mawisa. Sie habe das Kind jedoch behalten wollen. In jener Nacht habe Akweneye von ihm verlangt, seinen Vaterpflichten nachzukommen, eine ernsthafte Beziehung zu beginnen und sie schließlich zu heiraten. Die Diskussion sei lauter und beleidigend geworden. Nachdem Akweneye ihn unabsichtlich geschubst habe, könne er sich nur noch erinnern, dass er mit dem blutbeschmierten Axtstiel in der Hand neben der am Boden liegenden, von Blut überströmten Akwenye stand.
Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Windhoek - Was ist "vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit (temporary insanity)" - gibt es so etwas überhaupt? Die gestrige Vernehmung von Ndahambelela Frederika Mthoko, staatliche Psychiaterin und Gutachterin, drehte sich vor allem um diese Fragen.
Mthoko leitete das Team aus Psychologen und Psychiatern, welches drei Wochen lang den des Mordes und der Justizbehinderung angeklagten Lungile Mawisa in der forensischen Abteilung des Zentralkrankenhauses untersuchte. Mawisa soll seine ehemalige Freundin Ipula Akwenye am 29. Januar 2003 in einem Veld nahe der Verteilerstation Bachstraße erschlagen haben.
Die Psychiaterin war in ihrem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass der zur Tatzeit 17-jährige Mawisa "geistig nicht krank" gewesen sei und "ein Gerichtsverfahren durchsteht". Demgegenüber seien die beiden privat niedergelassenen Psychiater Dr. R. Sieberhagen und Claire Hearne zu dem Schluss gekommen, dass Mawisa zur Tatzeit an "vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit" gelitten habe. Dr. Mthoko beharrte nun darauf, dass es diesen Begriff wohl in der Justiz, nicht jedoch in der Medizin gebe. "Es gibt Krankheiten, wie Diabetes, Aids oder Epilepsie, die die Funktion des Gehirns temporär beeinflussen können. Diese geistigen Störungen haben aber immer eine zugrunde liegende physische Ursache. Die Diagnose ,vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit' werden sie nicht in medizinischen Fachbüchern finden", so Mthoko. Mawisas Verteidiger, Rechtsanwalt J. Wessels, argumentierte jedoch, dass laut Dr. Sieberhagen "extreme äußere Provokation zu temporärer Unzurechnungsfähigkeit" führen könne.
Am Nachmittag wurde der Angeklagte, der wie das Opfer ein Ex-Schüler der Delta-Oberschule Windhoek (DOSW) ist, vernommen. Er hatte zuvor bereits auf unschuldig plädiert. Mit der Verstorbenen habe er lange Zeit eine "Auf-und-ab-Beziehung" geführt. Zur Zeit der Tat sei er mit einem anderen Mädchen zusammen gewesen. Diese Beziehung habe er jedoch beendet, nachdem Ipula Akwenye ihm mitgeteilt habe, dass sie von ihm schwanger sei. "Ich war nicht glücklich über die Schwangerschaft und der Meinung, dass sie abtreiben soll", so Mawisa. Sie habe das Kind jedoch behalten wollen. In jener Nacht habe Akweneye von ihm verlangt, seinen Vaterpflichten nachzukommen, eine ernsthafte Beziehung zu beginnen und sie schließlich zu heiraten. Die Diskussion sei lauter und beleidigend geworden. Nachdem Akweneye ihn unabsichtlich geschubst habe, könne er sich nur noch erinnern, dass er mit dem blutbeschmierten Axtstiel in der Hand neben der am Boden liegenden, von Blut überströmten Akwenye stand.
Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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