Bodensteuer: Aktueller Stand
Landwirtschaftsministerium äußert sich zu den geltenden Steuersätzen
Von Katharina Moser
Windhoek
Das Landwirtschaftsministerium hat auf Anfrage der AZ den aktuellen Stand der Bodensteuer mitgeteilt. Aktuell beträgt der Steuersatz 0,75 Prozent für die erste Farm und zuzüglich einer Erhöhung um 0,25 Prozent für jede weitere Farm. Der zu zahlende Gesamtbetrag ergibt sich für den Farmer aus der Multiplikation von Hektarzahl, Wert pro Hektar und der Steuerrate. Ein Farmer, der
6 000 ha zu einem Wert von 300 N$/ha besitzt, zahlt also 13 500 N$ pro Jahr. Es ist möglich, von der Steuer befreit zu werden, sofern man sozial, ökonomisch oder in der Bildung durch vergangene diskriminierende Gesetze oder Praktiken benachteiligt war. Gleichsam wird auf Land, das von Kirchen, Missionen, Krankenhäusern und Schulen oder anderen gemeinnützigen oder regierungsdienlichen Institutionen genutzt wird, ebenfalls keine Steuer erhoben.
Ausstehende Zahlungen
Wie der Vizedirektor der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, Chrispin Matongela, mitteilte, stehen aktuell 298 Millionen N$ zu zahlende Steuern aus. Es gebe „zahlreiche Farmer aus den Finanzjahren 2016 bis heute, die noch nicht ihre Steuern beglichen haben“. Gleichzeitig gebe es Farmer, die in den vergangenen Jahren Steuern zahlten, bevor die Rate angepasst und Teile der Steuern ausgesetzt wurden und daher Anspruch auf Rückerstattungen haben. Matongela stellte klar, dass diesen Farmern eine Erstattung durch das Ministerium zusteht, wenn die nötigen Nachweise vorgelegt werden. Diese muss innerhalb des zweiten Kalendermonats nach der Meldung erfolgen.
Matongela schuf außerdem Klarheit über die außergerichtliche Einigung von 2019. Das Abschätzungsgericht habe damals die Befugnis gehabt, die Rate zu erhöhen oder herabzusetzen. „Allerdings passte das Gericht die Werte an, ohne Gründe anzugeben und handelte demnach nicht gesetzeskonform. Es gab also keine andere Vereinbarung als die, sich an die geltenden Gesetze zu halten, und wir als Regierung entschieden uns, zu der Abschätzungsliste von 2007 zurückzukehren, bis wir eine neue ausgearbeitet haben.“ Bisher gab es aber scheinbar nur formale und bürokratische Änderungen. Im laufenden Prozess würden aber auch Farmer miteinbezogen.
Die AZ kontaktierte den namibischen Landwirtschaftsverband NAU für weitere Einschätzungen, erhielt aber eine Absage: Die NAU wolle sich in dieser Zeit nicht zu dem sensiblen Thema äußern.
Hintergrund
Die Bodensteuer wurde 2002 als Steuer pro Hektar Land für die Farmer in Namibia eingeführt. Sie sollte die Kosten decken, die der Regierung für die Instandhaltung der Infrastruktur im Farmland entstanden. Später sollte sie im Rahmen der Landreform dazu dienen, kommerzielles Farmland aufzukaufen und dies in kommunales Land umzuwandeln. Die Höhe der Steuern variierte von Farm zu Farm und orientierte sich am mittleren Marktwert in der Umgebung. Miteinbezogen wurden die Lage und das Nutzungspotenzial. Das Ministerium berechnete stichprobenartig den Wert einzelner Farmen landesweit und teilte das Land dementsprechend in sogenannte agro-ökologische Zonen ein, die einen ähnlichen Wert besitzen.
Streitpunkt
2009 wurde die Bodensteuer drastisch erhöht und neuberechnet. Dies führte zu einer Flut von Klagen und Beschwerden seitens der Farmer. Sie störten sich einerseits an der Höhe der Steuer und andererseits an der Berechnungsgrundlage.
Ihre Probleme: Die Einteilung in Zonen lässt keine Differenzierung nach dem tatsächlichen Wert einzelner Farmen zu. Außerdem wurde auch der Kaufpreis miteinbezogen. Da aber immer mehr Privatpersonen Farmen zur Freizeitnutzung kauften und einen hohen Kaufpreis auch für Land mit geringem Nutzungspotenzial zahlten, kam es zu einer inflationären Preisentwicklung. Farmer klagten sowohl vor dem Abschätzungsgericht als auch vor dem Obergericht. Nach unterschiedlich ausfallenden Entscheidungen beider Gerichte, verwarf das Oberste Gericht schlussendlich den Antrag der Farmer, die Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig zu erklären.
Wenngleich die Farmer an oberster Stelle scheiterten, kam es doch 2019 zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Ministerium und den Farmersanwälten.
Windhoek
Das Landwirtschaftsministerium hat auf Anfrage der AZ den aktuellen Stand der Bodensteuer mitgeteilt. Aktuell beträgt der Steuersatz 0,75 Prozent für die erste Farm und zuzüglich einer Erhöhung um 0,25 Prozent für jede weitere Farm. Der zu zahlende Gesamtbetrag ergibt sich für den Farmer aus der Multiplikation von Hektarzahl, Wert pro Hektar und der Steuerrate. Ein Farmer, der
6 000 ha zu einem Wert von 300 N$/ha besitzt, zahlt also 13 500 N$ pro Jahr. Es ist möglich, von der Steuer befreit zu werden, sofern man sozial, ökonomisch oder in der Bildung durch vergangene diskriminierende Gesetze oder Praktiken benachteiligt war. Gleichsam wird auf Land, das von Kirchen, Missionen, Krankenhäusern und Schulen oder anderen gemeinnützigen oder regierungsdienlichen Institutionen genutzt wird, ebenfalls keine Steuer erhoben.
Ausstehende Zahlungen
Wie der Vizedirektor der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, Chrispin Matongela, mitteilte, stehen aktuell 298 Millionen N$ zu zahlende Steuern aus. Es gebe „zahlreiche Farmer aus den Finanzjahren 2016 bis heute, die noch nicht ihre Steuern beglichen haben“. Gleichzeitig gebe es Farmer, die in den vergangenen Jahren Steuern zahlten, bevor die Rate angepasst und Teile der Steuern ausgesetzt wurden und daher Anspruch auf Rückerstattungen haben. Matongela stellte klar, dass diesen Farmern eine Erstattung durch das Ministerium zusteht, wenn die nötigen Nachweise vorgelegt werden. Diese muss innerhalb des zweiten Kalendermonats nach der Meldung erfolgen.
Matongela schuf außerdem Klarheit über die außergerichtliche Einigung von 2019. Das Abschätzungsgericht habe damals die Befugnis gehabt, die Rate zu erhöhen oder herabzusetzen. „Allerdings passte das Gericht die Werte an, ohne Gründe anzugeben und handelte demnach nicht gesetzeskonform. Es gab also keine andere Vereinbarung als die, sich an die geltenden Gesetze zu halten, und wir als Regierung entschieden uns, zu der Abschätzungsliste von 2007 zurückzukehren, bis wir eine neue ausgearbeitet haben.“ Bisher gab es aber scheinbar nur formale und bürokratische Änderungen. Im laufenden Prozess würden aber auch Farmer miteinbezogen.
Die AZ kontaktierte den namibischen Landwirtschaftsverband NAU für weitere Einschätzungen, erhielt aber eine Absage: Die NAU wolle sich in dieser Zeit nicht zu dem sensiblen Thema äußern.
Hintergrund
Die Bodensteuer wurde 2002 als Steuer pro Hektar Land für die Farmer in Namibia eingeführt. Sie sollte die Kosten decken, die der Regierung für die Instandhaltung der Infrastruktur im Farmland entstanden. Später sollte sie im Rahmen der Landreform dazu dienen, kommerzielles Farmland aufzukaufen und dies in kommunales Land umzuwandeln. Die Höhe der Steuern variierte von Farm zu Farm und orientierte sich am mittleren Marktwert in der Umgebung. Miteinbezogen wurden die Lage und das Nutzungspotenzial. Das Ministerium berechnete stichprobenartig den Wert einzelner Farmen landesweit und teilte das Land dementsprechend in sogenannte agro-ökologische Zonen ein, die einen ähnlichen Wert besitzen.
Streitpunkt
2009 wurde die Bodensteuer drastisch erhöht und neuberechnet. Dies führte zu einer Flut von Klagen und Beschwerden seitens der Farmer. Sie störten sich einerseits an der Höhe der Steuer und andererseits an der Berechnungsgrundlage.
Ihre Probleme: Die Einteilung in Zonen lässt keine Differenzierung nach dem tatsächlichen Wert einzelner Farmen zu. Außerdem wurde auch der Kaufpreis miteinbezogen. Da aber immer mehr Privatpersonen Farmen zur Freizeitnutzung kauften und einen hohen Kaufpreis auch für Land mit geringem Nutzungspotenzial zahlten, kam es zu einer inflationären Preisentwicklung. Farmer klagten sowohl vor dem Abschätzungsgericht als auch vor dem Obergericht. Nach unterschiedlich ausfallenden Entscheidungen beider Gerichte, verwarf das Oberste Gericht schlussendlich den Antrag der Farmer, die Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig zu erklären.
Wenngleich die Farmer an oberster Stelle scheiterten, kam es doch 2019 zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Ministerium und den Farmersanwälten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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