Bodensteuer übersteht Verfassungsklage
Windhoek (ms) - Das Oberste Gericht hat in letzter Instanz eine Klage verworfen, die die Berechnungsgrundlage der Bodensteuer für null und nichtig erklärt und damit auch die Eintreibung dieser Abgabe vorerst unmöglich gemacht hätte. Ob die Bodensteuer damit mittelfristig Bestand hat, ist dennoch ungewiss, weil weitere Klagen gegen ihre angeblich willkürliche Berechnung noch anhängig sind. Mehr dazu am Montag in der AZ. (Foto: Marc Springer)
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Allgemeine Zeitung
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