Bodensteuer-Liste von Ministerium weist Mängel auf
Windhoek - Das Ministerium für Ländereien, Neusiedlung und Rehabilitierung hat trotz Warnungen der Namibischen Landwirtschaftsunion NLU Ende vergangener Wochen Statistiken zur Bodensteuer veröffentlicht, die aller Wahrscheinlichkeit nach nicht akkurat sind.
So behauptete Ländereien-Minister Hifikepunye Pohamba, dass bislang 4368 von insgesamt 13451 kommerzielle Farmen nicht für die Bodensteuer registriert wurden. Kommerzielle Farmen müssen im Rahmen aktueller Landreform-Gesetzgebung von ihren Besitzern beim Ländereien-Ministerium registriert werden.
Eine "vorläufige Untersuchung" der NLU hat indes ergeben, dass die von Pohamba angegebene Zahl von Farmen, die nicht für die Bodensteuer registriert wurden, viel zu hoch ist. Dies wurde am Freitag bestätigt. Die NLU habe insgesamt vier Fehlerquellen identifiziert, die die Statistiken Pohambas verzerren.
Erstens seien nach Informationen der NLU bei Landwirten, die mehr als eine Farm besitzen, oftmals nur eine Farm in das Bodensteuer-Register des Ministeriums aufgenommen worden. Dies habe dazu geführt, dass einige Farmen nun nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden und fälschlicherweise als "nicht registriert" gelten.
Zweitens seien konsolidierte Einheiten von dem Ministerium als verschiedene Farmen registriert worden. Dies habe dazu geführt, dass Farmen, die in anderes Eigentum eingebunden wurden, trotzdem als eigenständige Einheiten auf der Liste von Pohamba erscheinen.
Drittens müsse die Registrierung von Farmen im Distrikt Rehoboth überarbeitet werden, weil die Besitzverhältnisse hier auf Grund historischer Entwicklungen anders seien als im Rest des Landes. Allein 2200 der in Pohambas Liste aufgeführten Farmen befinden sich in diesem Distrikt.
Viertens enthält die Liste Namen von "hunderten" Arealen, die auf Grund ihrer geringen Größe (zwischen einem und 200 Hektar) nicht als Farmen bezeichnet werden dürften. Vieler dieser "Plots" befänden sich zudem in städtischen Gebieten.
Auf Grund dieser Einwände habe die NLU das Ministerium schon zu Beginn des Monats darum gebeten, die Liste zu überarbeiten, "um die kommerziellen Landwirte nicht unverschuldet in ein schlechtes Licht zu rücken."
Die NLU sei zuversichtlich, dass die übergroße Mehrheit ihrer Mitglieder dem Ruf der Regierung sich zu registrieren, gefolgt sei.
Ursprünglich sollte die Bodensteuer schon am 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Pohamba warnte Ende vergangener Woche, dass Farmer, deren Land bis Ende September nicht für die Bodensteuer registriert wurde, mit Strafen rechnen müssen.
So behauptete Ländereien-Minister Hifikepunye Pohamba, dass bislang 4368 von insgesamt 13451 kommerzielle Farmen nicht für die Bodensteuer registriert wurden. Kommerzielle Farmen müssen im Rahmen aktueller Landreform-Gesetzgebung von ihren Besitzern beim Ländereien-Ministerium registriert werden.
Eine "vorläufige Untersuchung" der NLU hat indes ergeben, dass die von Pohamba angegebene Zahl von Farmen, die nicht für die Bodensteuer registriert wurden, viel zu hoch ist. Dies wurde am Freitag bestätigt. Die NLU habe insgesamt vier Fehlerquellen identifiziert, die die Statistiken Pohambas verzerren.
Erstens seien nach Informationen der NLU bei Landwirten, die mehr als eine Farm besitzen, oftmals nur eine Farm in das Bodensteuer-Register des Ministeriums aufgenommen worden. Dies habe dazu geführt, dass einige Farmen nun nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden und fälschlicherweise als "nicht registriert" gelten.
Zweitens seien konsolidierte Einheiten von dem Ministerium als verschiedene Farmen registriert worden. Dies habe dazu geführt, dass Farmen, die in anderes Eigentum eingebunden wurden, trotzdem als eigenständige Einheiten auf der Liste von Pohamba erscheinen.
Drittens müsse die Registrierung von Farmen im Distrikt Rehoboth überarbeitet werden, weil die Besitzverhältnisse hier auf Grund historischer Entwicklungen anders seien als im Rest des Landes. Allein 2200 der in Pohambas Liste aufgeführten Farmen befinden sich in diesem Distrikt.
Viertens enthält die Liste Namen von "hunderten" Arealen, die auf Grund ihrer geringen Größe (zwischen einem und 200 Hektar) nicht als Farmen bezeichnet werden dürften. Vieler dieser "Plots" befänden sich zudem in städtischen Gebieten.
Auf Grund dieser Einwände habe die NLU das Ministerium schon zu Beginn des Monats darum gebeten, die Liste zu überarbeiten, "um die kommerziellen Landwirte nicht unverschuldet in ein schlechtes Licht zu rücken."
Die NLU sei zuversichtlich, dass die übergroße Mehrheit ihrer Mitglieder dem Ruf der Regierung sich zu registrieren, gefolgt sei.
Ursprünglich sollte die Bodensteuer schon am 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Pohamba warnte Ende vergangener Woche, dass Farmer, deren Land bis Ende September nicht für die Bodensteuer registriert wurde, mit Strafen rechnen müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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