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Bodensteuer tritt in Kraft

Windhoek - Die kommerziellen Landwirte des Landes werden ab dem 1. April dieses Jahres eine Bodensteuer entrichten müssen, deren Höhe sich an der geografischen Lage und damit dem Nutzungspotenzial ihrer Farm orientieren soll. Dies gab der Minister für Ländereien und Neusiedlung gestern während einer äußerst unbefriedigenden Pressekonferenz bekannt, die viele Fragen offen ließ.

Nach Angaben von Pohamba werde sein Ministerium "diese oder nächste Woche" Inspektoren in alle Teile des Landes entsenden, die in verschiedenen Gebieten "stichprobenartig" einzelne Farmen besuchen sollen. Unter Berücksichtigung aller Farmverkäufe, die in "letzter Zeit" getätigt wurden, sollten die Inspektoren den Markwert individueller Farmer in bestimmten Gebieten des Landes ermitteln. Von dieser Summe sollten anschließend die Kosten der vorhandenen Infrastruktur (also Windmotoren, Bohrlöcher, Zäune und ähnliches) abgezogen und dadurch der Wert errechnet werden, den der Grund und Boden einer jeweiligen Farm darstellt.


Dieser Wert pro Hektar werde sich Pohamba zufolge von einer zur anderen Farm ändern und vor allem von deren Lage beeinflusst. Auf Grund der unterschiedlichen Niederschlagsmengen und Weideverhältnisse in verschiedenen Landesteilen sei auch das landwirtschaftliche Nutzungspotenzial einzelner Farmen besonders ungleich. So würden sich beispielsweise Farmen "in der Umgebung von Grootfontein" sehr viel besser für Ackerbau oder Viehzucht eignen, als Ländereien "in der Umgebung von Karasburg".


Dieses Gefälle soll bei der Festlegung der Bodensteuer berücksichtigt und Grundbesitzer entsprechend höher besteuert werden, die Eigentümer einer besonders fruchtbaren Farm sind. Aufgabe der Inspektoren wird es sein, die Tragkraft (also die Anzahl Rinder oder Schafe, die eine jeweilige Farm pro Hektar verkraften kann) einzelner Farmen in bestimmten Landesteilen zu ermitteln. Dieser Richtwert soll auf angrenzende Ländereien übertragen werden, die von ihrer Beschaffenheit mit jener Farm vergleichbar sind, die von einem der Inspektoren besucht wurde.


Mit Hilfe dieses Koeffizienten will das Ministerium dann eine so genannte "agroökologische Zone" festlegen und für die Eigentümer der darin liegenden Farmen einen bestimmten Grundsteuersatz errechnen, dem die Nationalversammlung anschließend zustimmen soll.


Pohamba zufolge werde sein Ministerium die Einnahmen, die aus diesen Abgaben gemacht werden, für den Aufkauf von kommerziellen Farmen und für die Entwicklung kommunalen Grund und Bodens nutzen. Der Minister appellierte ferner an alle kommerziellen Landwirte des Landes, seinem Ministerium "alle Details" ihrer Farmen mitzuteilen und mit den Inspektoren zu kooperieren. Die Regierung stützt sich bei dieser Initiative auf das Gesetz zur kommerziellen Landreform aus dem Jahre 1995, das im vergangenen Jahr verändert und gleichzeitig mit den Bestimmungen ergänzt wurde, aus denen die geplante Bodensteuer ihre juristische Legitimation bezieht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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