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Bordellring-Mitglieder müssen in Haft - Transsexuelle ausgebeutet
Bordellring-Mitglieder müssen in Haft - Transsexuelle ausgebeutet

Bordellring-Mitglieder müssen in Haft - Transsexuelle ausgebeutet

Claudia Reiter
Hanau (dpa) - Sie wurden ausgebeutet, als rechtlose Sex-Arbeiterinnen unter Druck gesetzt und wer nicht spurte, der musste als Strafe auch mal Hunger leiden. Die Prostituierten aus Fernost hofften auf ein besseres Leben in Deutschland und viel Geld beim Geschäft mit der Lust. Doch sie hatten in den Etablissements ein hartes Leben. Am Mittwoch wurden im Langzeit-Prozess gegen fünf Mitglieder eines bundesweit agierenden Bordellrings mit Transsexuellen und Frauen aus Thailand die Urteile gesprochen.
Gegen die Hauptangeklagte, eine 61 Jahre alte Frau aus Thailand, verhängte das Landgericht Hanau am Mittwoch acht Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Ihr Partner, ein 61 Jahre alter Deutscher, wurde zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten Strafen zwischen drei Jahren und zwei Jahren auf Bewährung. Strafmildernd wirkten sich die Geständnisse von allen aus.
In dem im Sommer 2019 begonnenen Prozess ging es unter anderem um Menschenhandel, Einschleusung, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, Zwangsprostitution und Steuerhinterziehung. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt warf den Angeklagten vor, über Jahre vor allem Transsexuelle aus Thailand mit erschlichenen Touristenvisa nach Deutschland eingeschleust zu haben. Ziel sei gewesen, sie als Prostituierte auszubeuten. Die Transsexuellen wurden als Mann geboren und leben als Frau. Sogenannte Ladyboys sind zum Beispiel in Asien bekannt, einige davon arbeiten im Rotlicht-Milieu.
An dem Prozess hatten sich vier Transsexuelle als Nebenklägerinnen beteiligt. Eines der Opfer hatte berichtet, dass sie mit harter Hand geführt worden sei und zeitweilig rund um die Uhr für Sex zur Verfügung habe stehen müssen. Sie sei in mehreren Bundesländern tätig gewesen. In dem Hanauer Prozess ging es nur um Vorkommnisse in Maintal (Hessen) und Siegen (NRW). Eine andere Nebenklägerin beschrieb ihre Angst vor Konsequenzen mit den Worten: „Wenn ich abhaue, kommen nur noch meine Knochen zurück.“
Die Angeklagten im Hanauer Prozess haben optisch nichts mit dem Bild zu tun, das man landläufig mit gefährlichen und gewalttätigen Zuhältern verbinden mag. Vor allem der Kopf des Netzwerks, die 61 Jahre alte Thailänderin, wirkte wie eine unauffällige, ältere Dame. Doch zusammen mit ihren Helfern wusste sie ihr knallhartes Geschäftsgebaren auf Kosten der Prostituierten durchzuziehen.
Die Prostituierten wurden in Thailand über das Internet angeworben, wie der Vorsitzende Richter Andreas Weiß im Urteil schilderte. Ihnen sei bewusst gewesen, dass sie in Deutschland anschaffen gehen würden. Doch die Arbeitsbedingungen seien keinesfalls klar gewesen. So mussten sie nach ihrer Ankunft in Deutschland erst mal Reise-, Werbe- und Visakosten in Höhe von 15 000 bis 20 000 Euro abarbeiten. Das dauerte laut Gericht etwa drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit seien sie völlig mittellos gewesen. Zudem mussten sie danach die Hälfte ihres Lohns abgeben - für weitere Unkosten in den Bordellen. Dinge des täglichen Bedarfs wie Hygieneartikel mussten dort zu überteuerten Preisen gekauft wurden. Dass sie sich frei bewegen durften und allein das Bordell verlassen durften, war eher die Ausnahme.
Die Frauen und Transsexuellen wurden in massiver wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten, wie Weiß sagte. Einigen seien die Reisepässe abgenommen worden, um eine Heimreise zu verhindern. In den Bordellen hatten sie kein Mitspracherecht, welchen Freiern sie gefügig sein mussten. Sie mussten mitunter auch ohne Kondome Sex haben.
Wenn die Prostituierten zum Beispiel im Bordell in Siegen bei der Hauptangeklagten und ihrem Partner angefangen hatten, wurden sie danach in anderen Etablissements im Bundesgebiet herumgereicht. So sollte der Kundschaft Abwechslung geboten werden. Einige kamen daher auch ins hessische Maintal, wo zwei Schwestern das „Sun-Thai“ führten. Die beiden Schwestern, früher selbst in dem Gewerbe aktiv, wurden zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Am Glimpflichsten kam eine Hausdame aus Siegen davon, die auch als Fahrerin fungierte. Sie bekam zwei Jahre auf Bewährung.
Das Netzwerk flog bei einer Großrazzia auf. Am 18. April 2018 hatten mehr als 1500 Bundespolizisten insgesamt 62 Bordelle, Wohnungen und Büros in zwölf Bundesländern durchsucht. Die Schwerpunkte lagen in NRW (17 Objekte), Hessen (10), Niedersachsen (9) und Baden-Württemberg (9). Es war die bis dato größte Durchsuchungsaktion in der Geschichte der Bundespolizei.
Katrin Rudelt von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zeigte sich zufrieden mit den Urteilen des Gerichts. Die Kammer sei der Auffassung der Anklage überwiegend gefolgt und habe ähnliche hohe Strafen verhängt wie gefordert. Gegen das Urteil können die Verurteilten Rechtsmittel einlegen. Die Verteidiger der Hauptangeklagten und ihres Partners sagten, dass sie eine Revision vor dem Bundesgerichtshof prüfen. Neben den Haftstrafen müssen die Hauptangeklagte und ihr Partner auch erwirtschaftetes Geld erstatten. Mehr als 1,1 Millionen Euro werden laut Urteil eingezogen. Von den beiden Maintaler Schwestern sind mehr als 50 000 Euro fällig.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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