Boulter kämpft um Kaution
Angeklagter Milliardär entgeht weiter der Untersuchungshaft
Von Marc Springer, Windhoek
Der britische Staatsbürger Boulter (51) hat seit seiner Festnahme vor über vier Monaten keinen einzigen Tag in Gewahrsam verbracht, sondern unter Polizeibewachung in Privatkliniken logiert, wo er angeblich für eine Handverletzung behandelt wird. Zwischenzeitlich hatte er sich auch in einem Hotel in Windhoek in Quarantäne befunden, nachdem er am 12. Mai angeblich positiv auf Corona getestet wurde.
Seine Verletzung hat sich der Beschuldigte bei einer Auseinandersetzung auf seiner im Distrikt Kamanjab gelegenen Farm Kaross zugezogen, wo er am 27. Februar seinen Angestellten Gerhard van Wyk in den Unterleib geschossen und tödlich verwundet haben soll. Boulter zufolge ist dem Vorfall ein Wortgefecht vorausgegangen, bei dem ihn van Wyk bedroht habe. Deshalb habe er seine Waffe gezogen, um den Angestellten auf Distanz zu halten, als dieser ihn angegriffen und versucht habe, die Waffe an sich zu bringen.
Bei dem anschließenden Gerangel habe sich ein Schuss gelöst, der ihn (Boulter) an der linken Hand verletzt und van Wyk in den Magen getroffen habe. Das 54-jährige Opfer war auf dem Weg zum Krankenhaus verstorben.
Boulters Kautionsantrag war am 11. Mai im Magistratsgericht in Outjo abgelehnt worden. Zur Begründung hatte Magistratsrichter Immanuel Udjombala angeführt, es liege ein konkreter Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten vor, dem im Falle einer Verurteilung eine lange Haftstrafe drohe. Deshalb bestehe bei Boulter im Falle einer bedingten Freilassung erhöhte Fluchtgefahr und sei es nicht im Interesse der Rechtsprechung, ihn auf freien Fuß zu setzen.
Udjombala bezeichnete es als „abenteuerlich“ dass sich Boulter auf Notwehr berufe. Er verwies dabei auf Zeugenaussagen, wonach der Angeklagte der Aggressor gewesen sei und zunächst van Wyks Schwiegertochter beleidigt und dann dessen Sohn Gerhard Jr. angegriffen habe. Dieser hatte ausgesagt, sein Vater habe ihm zur Hilfe kommen wollen und sei von Boulter bei einem anschließenden Handgemenge in den Unterleib geschossen worden.
In einem Berufungsantrag, dessen Verhandlung gestern am Obergericht auf kommenden Donnerstag vertagt wurde, bezeichnen Boulters Verteidiger Kadhila Amoomo und Sisa Namandje das Urteil von Udjombala als Justizirrtum. Dabei verweisen sie nicht nur auf die Unschuldsvermutung, sondern heben auch hervor, Staatsanwältin Ethel Ndlovu habe keinerlei Belege für eine angebliche Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr auf Seiten ihres Mandanten erbracht.
Ferner sei es unzutreffend, dass die Anklage über eindeutige Beweise gegen den Angeklagten verfüge oder dessen Notwehrversion haltlos sei. Außerdem verweisen die Verteidiger darauf, dass Boulter seinen britischen Pass bei der Polizei abgegeben und deren Ermittlungen „voll unterstützt“ habe. Darüber hinaus habe er aufrichtige Reue und tiefes Bedauern über den Tod von van Wyk gezeigt, den er seit über zwölf Jahren auf Farm Kaross beschäftigt habe.
Staatsanwalt Taodago Gaweseb widersetzt sich dem Richterin Claudia Claasen zugeteilten Berufungsantrag.
Der britische Staatsbürger Boulter (51) hat seit seiner Festnahme vor über vier Monaten keinen einzigen Tag in Gewahrsam verbracht, sondern unter Polizeibewachung in Privatkliniken logiert, wo er angeblich für eine Handverletzung behandelt wird. Zwischenzeitlich hatte er sich auch in einem Hotel in Windhoek in Quarantäne befunden, nachdem er am 12. Mai angeblich positiv auf Corona getestet wurde.
Seine Verletzung hat sich der Beschuldigte bei einer Auseinandersetzung auf seiner im Distrikt Kamanjab gelegenen Farm Kaross zugezogen, wo er am 27. Februar seinen Angestellten Gerhard van Wyk in den Unterleib geschossen und tödlich verwundet haben soll. Boulter zufolge ist dem Vorfall ein Wortgefecht vorausgegangen, bei dem ihn van Wyk bedroht habe. Deshalb habe er seine Waffe gezogen, um den Angestellten auf Distanz zu halten, als dieser ihn angegriffen und versucht habe, die Waffe an sich zu bringen.
Bei dem anschließenden Gerangel habe sich ein Schuss gelöst, der ihn (Boulter) an der linken Hand verletzt und van Wyk in den Magen getroffen habe. Das 54-jährige Opfer war auf dem Weg zum Krankenhaus verstorben.
Boulters Kautionsantrag war am 11. Mai im Magistratsgericht in Outjo abgelehnt worden. Zur Begründung hatte Magistratsrichter Immanuel Udjombala angeführt, es liege ein konkreter Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten vor, dem im Falle einer Verurteilung eine lange Haftstrafe drohe. Deshalb bestehe bei Boulter im Falle einer bedingten Freilassung erhöhte Fluchtgefahr und sei es nicht im Interesse der Rechtsprechung, ihn auf freien Fuß zu setzen.
Udjombala bezeichnete es als „abenteuerlich“ dass sich Boulter auf Notwehr berufe. Er verwies dabei auf Zeugenaussagen, wonach der Angeklagte der Aggressor gewesen sei und zunächst van Wyks Schwiegertochter beleidigt und dann dessen Sohn Gerhard Jr. angegriffen habe. Dieser hatte ausgesagt, sein Vater habe ihm zur Hilfe kommen wollen und sei von Boulter bei einem anschließenden Handgemenge in den Unterleib geschossen worden.
In einem Berufungsantrag, dessen Verhandlung gestern am Obergericht auf kommenden Donnerstag vertagt wurde, bezeichnen Boulters Verteidiger Kadhila Amoomo und Sisa Namandje das Urteil von Udjombala als Justizirrtum. Dabei verweisen sie nicht nur auf die Unschuldsvermutung, sondern heben auch hervor, Staatsanwältin Ethel Ndlovu habe keinerlei Belege für eine angebliche Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr auf Seiten ihres Mandanten erbracht.
Ferner sei es unzutreffend, dass die Anklage über eindeutige Beweise gegen den Angeklagten verfüge oder dessen Notwehrversion haltlos sei. Außerdem verweisen die Verteidiger darauf, dass Boulter seinen britischen Pass bei der Polizei abgegeben und deren Ermittlungen „voll unterstützt“ habe. Darüber hinaus habe er aufrichtige Reue und tiefes Bedauern über den Tod von van Wyk gezeigt, den er seit über zwölf Jahren auf Farm Kaross beschäftigt habe.
Staatsanwalt Taodago Gaweseb widersetzt sich dem Richterin Claudia Claasen zugeteilten Berufungsantrag.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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