Bürger sollen Wahlgesetz mitbestimmen
Windhoek - Die Kommission für Gesetzesreform- und Entwicklung (LRDC: Law Reform und Development Commission) lanciert mit dem Namibia-Institut für Demokratie (NID) und der Namibischen Wahlkommission (ECN) eine Anhörungskampagne, die schließlich zu einem völlig erneuerten, bzw. überarbeiteten Wahlgesetz führen soll. Das erste Wahlgesetz des souveränen Namibia von 1992 wurde während der vergangenen zwei Jahrzehnte durch derart zahlreiche Zusätze erweitert, dass politische Rollenträger und sogar die ECN-Mitglieder den Überblick verloren haben, geschweige denn dass sie skeptischen Wählern klare Auskunft geben können. Die wohl umfangreichste Wahlklage seit 1990, die nach den allgemeinen Wahlen von 2009 von neuen Oppositionsparteien angestrengt wird, ist trotz mehrfacher Gerichtsprozesse auf der Ebene des Ober- sowie des Berufungsgerichts immer noch nicht abgehandelt. Interessierte Wähler erhalten nun die Gelegenheit, auch Anliegen aus der Klage in die Anhörungen einzubringen.
Den öffentlichen Anhörungen zum Reformanlauf ist schon eine Empfehlungsschrift zur Gesetzesrevision von Prof. Gerhard Tötemeyer, früher unter Anderem namibischer Wahlleiter und Vizeminister für Kommunalfragen, und einem EU-Sachverständigen, Anders Eriksson, vorausgegangen. Nach den angesagten Anhörungen wird die Kommission für Gesetzesreform gesammelte Vorschläge und Beschwerden in einem weiteren Bericht zur Rückmeldung an das Justizministerium verfassen. Zur Bearbeitung dieses Berichts hat die LRDC-Kommission laut ihrem Sprecher Sacky Shangala die bekannten Politologen und Professoren Joseph Diescho und André du Pisani sowie den ehemaligen Wahldirektor Joram Rukambe engagiert, der der im Ausland jetzt einen SADC-Posten innehat.
Beide Berichte sollen bist September dieses Jahres zusammen mit Vorschlägen zu einem neuen Wahlgesetz dem Justizministerium vorgelegt werden. Die im Prinzip bereits beschlossene "elektronische Stimmabgabe", die bis zu den nächsten allgemeinen Wahlen eingeführt werden dürfte, muss von den Bürgern bei den bevorstehenden Anhörungen berücksichtigt werden, bzw. die anwesenden Vertreter der Wahlkommission haben entsprechende Auskunft zu geben, wie die Stimmabgabe zum Beispiel per Knopfdruck vor Missbrauch, Manipulation und Fälschung geschützt werden kann. Politische Parteien haben schon getrennte Termine mit der LRDC wahrgenommen.
Die Anhörungen beginnen jeweils um 9 Uhr morgens und dauern nach einem festgelegten Programm bis in den Nachmittag, so dass Wähler genügend Zeit haben, sich kritisch zu beteiligen und gleichzeitig von den ausführenden Fachkräften informiert werden können. Die ersten beiden Anhörungen, beide für die Region Khomas, finden in Windhoek statt: Freitag, 3. Februar, 9 Uhr: Nampower Convention Centre, und Samstag, 4. Februar, 9 Uhr: Khomasdal Community Hall (Gemeindehalle). Die übrigen 14 Termine erscheinen demnächst in der AZ.
Den öffentlichen Anhörungen zum Reformanlauf ist schon eine Empfehlungsschrift zur Gesetzesrevision von Prof. Gerhard Tötemeyer, früher unter Anderem namibischer Wahlleiter und Vizeminister für Kommunalfragen, und einem EU-Sachverständigen, Anders Eriksson, vorausgegangen. Nach den angesagten Anhörungen wird die Kommission für Gesetzesreform gesammelte Vorschläge und Beschwerden in einem weiteren Bericht zur Rückmeldung an das Justizministerium verfassen. Zur Bearbeitung dieses Berichts hat die LRDC-Kommission laut ihrem Sprecher Sacky Shangala die bekannten Politologen und Professoren Joseph Diescho und André du Pisani sowie den ehemaligen Wahldirektor Joram Rukambe engagiert, der der im Ausland jetzt einen SADC-Posten innehat.
Beide Berichte sollen bist September dieses Jahres zusammen mit Vorschlägen zu einem neuen Wahlgesetz dem Justizministerium vorgelegt werden. Die im Prinzip bereits beschlossene "elektronische Stimmabgabe", die bis zu den nächsten allgemeinen Wahlen eingeführt werden dürfte, muss von den Bürgern bei den bevorstehenden Anhörungen berücksichtigt werden, bzw. die anwesenden Vertreter der Wahlkommission haben entsprechende Auskunft zu geben, wie die Stimmabgabe zum Beispiel per Knopfdruck vor Missbrauch, Manipulation und Fälschung geschützt werden kann. Politische Parteien haben schon getrennte Termine mit der LRDC wahrgenommen.
Die Anhörungen beginnen jeweils um 9 Uhr morgens und dauern nach einem festgelegten Programm bis in den Nachmittag, so dass Wähler genügend Zeit haben, sich kritisch zu beteiligen und gleichzeitig von den ausführenden Fachkräften informiert werden können. Die ersten beiden Anhörungen, beide für die Region Khomas, finden in Windhoek statt: Freitag, 3. Februar, 9 Uhr: Nampower Convention Centre, und Samstag, 4. Februar, 9 Uhr: Khomasdal Community Hall (Gemeindehalle). Die übrigen 14 Termine erscheinen demnächst in der AZ.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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