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Bürgermeister wird freigesprochen

Stadtoberhaupt von Henties Bay: „Anklage beruht auf Intrigen“
Erwin Leuschner
Von Erwin Leuschner, Swakopmund/Henties Bay

„Ich bin erfreut, doch zugleich wusste ich, dass ich unschuldig bin. Ich habe nichts verbrochen und es ist deutlich, dass es Personen gibt, die meinen Namen in Verruf bringen wollten“, sagte der Bürgermeister des Küstenortes, Herman Honeb, kurz nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtssaal im Gespräch mit der AZ. Sein Mitangeklagter, Walter Ho?seb, sagte lediglich: „Ich bin froh.“

Honeb wurde im Juni 2017 verhaftet, nachdem die Polizei seinerzeit einen anonymen Hinweis erhalten hatte, dass er gestohlenes Fleisch verkaufe. Ho?seb befand sich zu dieser Zeit in Polizeigewahrsam in der Ortschaft Karibib, wurde aber im Zusammenhang mit dem Honeb-Fall eine Woche später festgenommen.

Honeb wurde wegen der nächtlichen Lieferung einer Karkasse, dem Entsorgen bzw. dem Verkauf von Vieh ohne die erforderlichen Genehmigungen sowie dem Besitz von Vieh, von dem man vermutete, dass es gestohlen sei, angeklagt. Ho?seb musste sich ebenfalls wegen des nächtlichen Ablieferns einer Karkasse, der angeblichen Justizbehinderung sowie des Besitzes von Vieh, von dem man vermutete, dass es gestohlen sei, vor Gericht verantworten.

Laut Anklageschrift habe Honeb den Kadaver eines Rindes in der Nacht ohne die erforderliche Genehmigung entgegengenommen. Er soll ferner den Kadaver des Rindes, dessen Wert auf 8000 Namibia-Dollar geschätzt wurde, sofort für 4000 Namibia-Dollar verkauft haben. In dieser Zeit war man davon ausgegangen, dass das Rind auf einer Farm bei Usakos oder Uis gestohlen und geschlachtet worden sei.

Beide Angeklagten befanden sich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von jeweils 4000 N$ auf freiem Fuß. Gleich zu Beginn des Prozesses hatten Honeb und Ho?seb in allen Klagen auf unschuldig plädiert. Honeb wurde von Shakespeare Masiza verteidigt während sich Ho?seb während des Verfahrens selbst verteidigte. Der Staat wurde durch den Ankläger Dalon Quickfall vertreten.

„Den Staatsanklägern ist es nicht gelungen die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten zu beweisen“, urteilte Richterin Kandi Nangombe gestern. Ihr zufolge hätten keine Staatszeugen gesehen, dass entweder Honeb oder Ho?seb im Besitz des Fleisches gewesen sein sollen. Es seien vielmehr Staatszeugen gewesen, die an erster Stelle das Fleisch bei Honeb ohne seine Genehmigung abgeholt hätten. „Wie kann es sein, dass die Personen sich verantworten müssen, im Besitz von Fleisch gewesen zu sein, obwohl sie es nicht waren?“, wollte die Richterin kurz vor dem Freispruch wissen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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