Bundesnetzagentur setzt Zertifizierung für Nord Stream 2 vorerst aus
Bonn (dpa) - Die Betreiber der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 müssen weiter auf grünes Licht aus Deutschland für eine Betriebsaufnahme warten. Die Bundesnetzagentur hat ihr Verfahren zur Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als unabhängige Betreiberin und damit zur Freigabe des Gastransports durch die Ostsee-Pipeline von Russland nach Deutschland vorläufig ausgesetzt. Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Ohne Zertifizierung durch die Netzagentur ist der Transport des russischen Gases durch die fertiggestellte Pipeline in den deutschen Binnenmarkt nicht zulässig.
„Die Bundesnetzagentur ist nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist“, heißt es in einer Mittelung der Netzagentur. Laut der EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein.
Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug in der Schweiz, hinter der der russische Gaskonzern Gazprom steht, hat sich laut Bundesnetzagentur dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese solle Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist, hieß es weiter. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Januar ab.
Die Nord Stream 2 AG verwies auf die Gründung eines Nord-Stream 2-Tochterunternehmens: „Unser Unternehmen will mit diesem Schritt die Einhaltung von geltendem Recht und Richtlinien gewährleisten.“ Zu „Details des Verfahrens, seiner möglichen Dauer und den Auswirkungen auf die Betriebsaufnahme der Pipeline“ könne sich das Unternehmen nicht äußern, hieß es weiter.
Das Bundeswirtschaftsministerium nannte die vorläufige Aussetzung richtig und betonte, die Vorgaben müssten nun umgesetzt werden. Vorbehaltlich weiterer Prüfungen berühre eine solche gesellschaftsrechtliche Organisationsfrage nicht die Einschätzung des Ministeriums bezüglich der Versorgungssicherheit. Das Ministerium war zum Ergebnis gekommen, dass eine Zertifizierung die Sicherheit der Gasversorgung Deutschlands und der Europäischen Union nicht gefährde.
Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen - auch weil der politische Druck von Pipeline-Gegnern innerhalb der EU groß ist. Nach der Stellungnahme aus Brüssel hat wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine etwaige Zertifizierung.
Gazprom hatte im September die Fertigstellung der Leitung bekanntgegeben. Die Pipeline wurde je zur Hälfte von Gazprom und den Unternehmen OMV, Wintershall Dea, Engie, Uniper und Shell finanziert. Durch die 1230 Kilometer lange Pipeline von Russland nach Deutschland sollen jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas geliefert werden.
Der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch), „die Bundesnetzagentur prüft nach Recht und Gesetz - und das ist auch gut so“. In der deutschen Gesetzgebung stehe klipp und klar, dass ein unabhängiger Netzbetreiber in diesem Land eine deutsche Rechtsform brauche. Der FDP-Experte Hagen Reinhold betonte, die Netzagentur habe klargemacht, dass die Rechtsstaatlichkeit nach deutschen Standards einwandfrei vorliegen müsse. Die Betreibergesellschaft habe eine Galgenfrist bekommen: „Damit ist die Tür für das Pipeline-Projekt weiter offen.“
Die CSU im Bundestag hält grundsätzlich an der Inbetriebnahme fest. Die Pipeline sei eine Infrastruktur zur Energieversorgung, deren Inbetriebnahme „auf Sicht“ ermöglicht werden solle, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in Berlin.
Technisch ist zumindest der erste Strang schon vor Wochen vom zuständigen Bergamt Stralsund für den Betrieb freigegeben worden. Die Pipeline beschäftigt aber auch noch Gerichte. So klagen der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald gegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beziehungsweise gegen das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörden.
„Die Bundesnetzagentur ist nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist“, heißt es in einer Mittelung der Netzagentur. Laut der EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein.
Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug in der Schweiz, hinter der der russische Gaskonzern Gazprom steht, hat sich laut Bundesnetzagentur dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese solle Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist, hieß es weiter. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Januar ab.
Die Nord Stream 2 AG verwies auf die Gründung eines Nord-Stream 2-Tochterunternehmens: „Unser Unternehmen will mit diesem Schritt die Einhaltung von geltendem Recht und Richtlinien gewährleisten.“ Zu „Details des Verfahrens, seiner möglichen Dauer und den Auswirkungen auf die Betriebsaufnahme der Pipeline“ könne sich das Unternehmen nicht äußern, hieß es weiter.
Das Bundeswirtschaftsministerium nannte die vorläufige Aussetzung richtig und betonte, die Vorgaben müssten nun umgesetzt werden. Vorbehaltlich weiterer Prüfungen berühre eine solche gesellschaftsrechtliche Organisationsfrage nicht die Einschätzung des Ministeriums bezüglich der Versorgungssicherheit. Das Ministerium war zum Ergebnis gekommen, dass eine Zertifizierung die Sicherheit der Gasversorgung Deutschlands und der Europäischen Union nicht gefährde.
Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen - auch weil der politische Druck von Pipeline-Gegnern innerhalb der EU groß ist. Nach der Stellungnahme aus Brüssel hat wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine etwaige Zertifizierung.
Gazprom hatte im September die Fertigstellung der Leitung bekanntgegeben. Die Pipeline wurde je zur Hälfte von Gazprom und den Unternehmen OMV, Wintershall Dea, Engie, Uniper und Shell finanziert. Durch die 1230 Kilometer lange Pipeline von Russland nach Deutschland sollen jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas geliefert werden.
Der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch), „die Bundesnetzagentur prüft nach Recht und Gesetz - und das ist auch gut so“. In der deutschen Gesetzgebung stehe klipp und klar, dass ein unabhängiger Netzbetreiber in diesem Land eine deutsche Rechtsform brauche. Der FDP-Experte Hagen Reinhold betonte, die Netzagentur habe klargemacht, dass die Rechtsstaatlichkeit nach deutschen Standards einwandfrei vorliegen müsse. Die Betreibergesellschaft habe eine Galgenfrist bekommen: „Damit ist die Tür für das Pipeline-Projekt weiter offen.“
Die CSU im Bundestag hält grundsätzlich an der Inbetriebnahme fest. Die Pipeline sei eine Infrastruktur zur Energieversorgung, deren Inbetriebnahme „auf Sicht“ ermöglicht werden solle, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in Berlin.
Technisch ist zumindest der erste Strang schon vor Wochen vom zuständigen Bergamt Stralsund für den Betrieb freigegeben worden. Die Pipeline beschäftigt aber auch noch Gerichte. So klagen der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald gegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beziehungsweise gegen das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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