Bußzahlung für Säumige
Windhoek - Der Fiskus wird künftig 20 Prozent Zins pro Jahr für alle verspäteten Steuerzahlungen einfordern, erklärt Finanzministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila zur Revision des Steuergesetzes von 2000. Diese Bußzahlung soll einmalig abgerechnet und nicht wie bisher täglich kalkuliert und monatlich hochgerechnet werden. Dennoch will die Ministerin bei kürzerer Versäumnis auf der Monatsbasis getrennten Strafzins erheben: jeweils zehn Prozent für jeden Monat, der nach dem Steuerzahlungstermin verstrichen ist.
Ferner gab Kuugongelwa-Amadhila am Dienstag, bekannt, dass der Kauf von Vieh nach der Gesetzesänderung nunmehr ohne Mehrwertsteuer (VAT) abgewickelt werden kann. Das gilt gleichermaßen für den Export wie für den Verkauf innerhalb des Landes. Kommunale Farmer, die nicht für den Zweck der Mehrwertsteuer registriert sind, sind ebenfalls von VAT befreit, wenn sie von kommerziellen Farmern Vieh kaufen.
Die Ministerin gab ferner bekannt, dass der Import von Prothesen und anderer Hilfsmittel für Behinderte nach der Gesetzesänderung von VAT befreit wird. Händler und Lieferanten solcher Ware müssen jedoch die Steuer immer noch zahlen, können sie jedoch später zurückfordern. Die Regierung befreit sich selbst von der Mehrwertsteuer, wenn sie künftig Ländereien zur Neusiedlung aufkauft. "Damit es (der Landerwerb) für die Regierung rentabler wird", erklärt die Ministerin. Die lokale Wasserlieferung wird ebenfalls von vornherein von VAT befreit.
Ferner gab Kuugongelwa-Amadhila am Dienstag, bekannt, dass der Kauf von Vieh nach der Gesetzesänderung nunmehr ohne Mehrwertsteuer (VAT) abgewickelt werden kann. Das gilt gleichermaßen für den Export wie für den Verkauf innerhalb des Landes. Kommunale Farmer, die nicht für den Zweck der Mehrwertsteuer registriert sind, sind ebenfalls von VAT befreit, wenn sie von kommerziellen Farmern Vieh kaufen.
Die Ministerin gab ferner bekannt, dass der Import von Prothesen und anderer Hilfsmittel für Behinderte nach der Gesetzesänderung von VAT befreit wird. Händler und Lieferanten solcher Ware müssen jedoch die Steuer immer noch zahlen, können sie jedoch später zurückfordern. Die Regierung befreit sich selbst von der Mehrwertsteuer, wenn sie künftig Ländereien zur Neusiedlung aufkauft. "Damit es (der Landerwerb) für die Regierung rentabler wird", erklärt die Ministerin. Die lokale Wasserlieferung wird ebenfalls von vornherein von VAT befreit.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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