Caprivi Fall
Windhoek - Die 13 des Hochverrats Angeklagten werden auf eine Entscheidung ihres Falles von aller oberster Stelle weiter warten müssen.
Der namibische Staat hatte gegen die Entscheidung von Richter Elton Hoff vom 23. Februar im Obergericht von Grootfontein in nächster Instanz geklagt. Hoff hatte geurteilt, dass der namibische Staat keine Befugnis hatte, die 13 Angeklagten weiter fest zu halten, da die namibische Regierung bei ihrer Festnahme internationales Recht gebrochen habe und die 13 wegen Nichtzuständigkeit namibischer Gerichte freigelassen werden müssten.
Die Berufungsverhandlungen zu dieser Entscheidung fand am Montag und Dienstag dieser Woche im Obersten Gericht in Windhoek statt. Die Rechtshüter unter Oberrichter Johan Strydom behielten sich jedoch eine Entscheidung in diesem Fall vor.
Advokat J. J. Gauntlett argumentierte, dass eine weitere Verzögerung der Verhandlung vermieden werden sollte. Denn der Fall ist bereits für den 1. Juni an das Gericht in Grootfontein zurückverwiesen. Um diesen Termin nicht zu gefährden, müsse eine Entscheidung des Obersten Gerichts vor dem 1. Juni 2004 vorliegen. Die Einhaltung erscheint nun unwahrscheinlich.
Der namibische Staat hatte gegen die Entscheidung von Richter Elton Hoff vom 23. Februar im Obergericht von Grootfontein in nächster Instanz geklagt. Hoff hatte geurteilt, dass der namibische Staat keine Befugnis hatte, die 13 Angeklagten weiter fest zu halten, da die namibische Regierung bei ihrer Festnahme internationales Recht gebrochen habe und die 13 wegen Nichtzuständigkeit namibischer Gerichte freigelassen werden müssten.
Die Berufungsverhandlungen zu dieser Entscheidung fand am Montag und Dienstag dieser Woche im Obersten Gericht in Windhoek statt. Die Rechtshüter unter Oberrichter Johan Strydom behielten sich jedoch eine Entscheidung in diesem Fall vor.
Advokat J. J. Gauntlett argumentierte, dass eine weitere Verzögerung der Verhandlung vermieden werden sollte. Denn der Fall ist bereits für den 1. Juni an das Gericht in Grootfontein zurückverwiesen. Um diesen Termin nicht zu gefährden, müsse eine Entscheidung des Obersten Gerichts vor dem 1. Juni 2004 vorliegen. Die Einhaltung erscheint nun unwahrscheinlich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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