Caprivi-Prozess hat Nachspiel
Anklage beantragt Revisionserlaubnis gegen Freigesprochene
Von Marc Springer, Windhoek
Von dem Gesuch der Anklage sind 16 der 35 Männer betroffen, die am 14. Dezember vergangenen Jahres von Richter Elton Hoff am Ende des 2004 begonnenen Hochverrat-Prozesses freigesprochen wurden. Ferner sind 25 ehemalige Angeklagte tangiert, die im Februar 2013 von Hoff vorzeitig freigesprochen wurden, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen und laut Richter dabei keinen Anfangsverdacht gegen 32 der Beschuldigten nachgewiesen habe.
Die 41 ehemaligen Angeklagten sind am Mittwoch erneut in dem ihnen wohl vertrauten Obergericht erschienen, wo ihre Verhandlung von Richter Hosea Angula auf den 8. März kommenden Jahres vertagt wurde. Zuvor hatte Staatsanwalt Lourens Campher angekündigt, seine schriftliche Begründung für den vor Ende Januar kommenden Jahres einreichen zu wollen. Die Verteidiger Profysen Muluti, Clive Kavendjii und Ilse Agenbach, die bereits zuvor einige der Angeklagten vertreten haben und für einen Teil der 41 erneut Vorgeladenen auftreten, wollen ihre Erwiderung darauf vor dem 3. März einreichen.
Ein Großteil der Männer, gegen die sich der Antrag auf Revisionserlaubnis richtet, wird wie in dem Strafverfahren zuvor erneut vom Direktorat für Rechtsbeistand vertreten. Dort hat auch der Rest der Gruppe kostenlose Rechtshilfe beantragt, aber nach eigener Darstellung bisher keine Rückmeldung erhalten.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Antrag auf Revisionserlaubnis vor allem auf die Überzeugung, dass ein Teil der von ihr vorgebrachten und für eine Täterschaft der Männer sprechenden Beweise in dem vorangegangenen Verfahren zu Unrecht disqualifiziert worden sei.
Sollte die Anklage mit dem Antrag erfolgreich sein, würden sich die 41 Männer erneut auf der Anklagebank wiederfinden und dem Vorwurf des Hochverrats, Mordes in neun Fällen und versuchten Mordes in 90 Fällen ausgesetzt sein. Die Anschuldigungen gehen auf die bewaffnete Erhebung vom 2. August 1999 zurück, bei der Rebellen im damaligen Caprivi (heute Sambesi-Region) diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo angegriffen haben.
Am Ende des Hauptverfahrens waren 30 der Angeklagten schuldig gesprochen und mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt worden. Bei der Strafbemessung hatte Hoff zwischen Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern differenziert, bei denen die Schwere der Schuld unterschiedlich ausgeprägt sei. Während es die Mitwisser nur versäumt hätten, ihre Kenntnis über separatistische Bestrebungen im Caprivi kundzutun und damit die Revolte zu verhindern, sei die moralische Verantwortung bei den Anführern ungleich höher.
Zu diesen zählte der Richter die politischen Vordenker Geoffrey Mwilima and Alfred Matengu, sowie die militärischen Strategen Bennet Mutuso, John Samboma und Theddeus Ndala. Diese verurteilte er wegen Hochverrats zu jeweils 35 Jahren Haft, von denen er 17 Jahre zur Bewährung aussetze. Außerdem legte er ihnen für jeden der neun Fälle des Mordes eine Strafe von jeweils 30 Jahren Gefängnis auf, von denen er jeweils 12 Jahre zur Bewährung aussetzte.
Die 30 verurteilten Separatisten haben gegen ihre Verurteilung ebenfalls Berufungserlaubnis beantragt.
Von dem Gesuch der Anklage sind 16 der 35 Männer betroffen, die am 14. Dezember vergangenen Jahres von Richter Elton Hoff am Ende des 2004 begonnenen Hochverrat-Prozesses freigesprochen wurden. Ferner sind 25 ehemalige Angeklagte tangiert, die im Februar 2013 von Hoff vorzeitig freigesprochen wurden, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung abgeschlossen und laut Richter dabei keinen Anfangsverdacht gegen 32 der Beschuldigten nachgewiesen habe.
Die 41 ehemaligen Angeklagten sind am Mittwoch erneut in dem ihnen wohl vertrauten Obergericht erschienen, wo ihre Verhandlung von Richter Hosea Angula auf den 8. März kommenden Jahres vertagt wurde. Zuvor hatte Staatsanwalt Lourens Campher angekündigt, seine schriftliche Begründung für den vor Ende Januar kommenden Jahres einreichen zu wollen. Die Verteidiger Profysen Muluti, Clive Kavendjii und Ilse Agenbach, die bereits zuvor einige der Angeklagten vertreten haben und für einen Teil der 41 erneut Vorgeladenen auftreten, wollen ihre Erwiderung darauf vor dem 3. März einreichen.
Ein Großteil der Männer, gegen die sich der Antrag auf Revisionserlaubnis richtet, wird wie in dem Strafverfahren zuvor erneut vom Direktorat für Rechtsbeistand vertreten. Dort hat auch der Rest der Gruppe kostenlose Rechtshilfe beantragt, aber nach eigener Darstellung bisher keine Rückmeldung erhalten.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Antrag auf Revisionserlaubnis vor allem auf die Überzeugung, dass ein Teil der von ihr vorgebrachten und für eine Täterschaft der Männer sprechenden Beweise in dem vorangegangenen Verfahren zu Unrecht disqualifiziert worden sei.
Sollte die Anklage mit dem Antrag erfolgreich sein, würden sich die 41 Männer erneut auf der Anklagebank wiederfinden und dem Vorwurf des Hochverrats, Mordes in neun Fällen und versuchten Mordes in 90 Fällen ausgesetzt sein. Die Anschuldigungen gehen auf die bewaffnete Erhebung vom 2. August 1999 zurück, bei der Rebellen im damaligen Caprivi (heute Sambesi-Region) diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo angegriffen haben.
Am Ende des Hauptverfahrens waren 30 der Angeklagten schuldig gesprochen und mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt worden. Bei der Strafbemessung hatte Hoff zwischen Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern differenziert, bei denen die Schwere der Schuld unterschiedlich ausgeprägt sei. Während es die Mitwisser nur versäumt hätten, ihre Kenntnis über separatistische Bestrebungen im Caprivi kundzutun und damit die Revolte zu verhindern, sei die moralische Verantwortung bei den Anführern ungleich höher.
Zu diesen zählte der Richter die politischen Vordenker Geoffrey Mwilima and Alfred Matengu, sowie die militärischen Strategen Bennet Mutuso, John Samboma und Theddeus Ndala. Diese verurteilte er wegen Hochverrats zu jeweils 35 Jahren Haft, von denen er 17 Jahre zur Bewährung aussetze. Außerdem legte er ihnen für jeden der neun Fälle des Mordes eine Strafe von jeweils 30 Jahren Gefängnis auf, von denen er jeweils 12 Jahre zur Bewährung aussetzte.
Die 30 verurteilten Separatisten haben gegen ihre Verurteilung ebenfalls Berufungserlaubnis beantragt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen