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Caprivi-Prozess hat Nachspiel

Freispruch von Angeklagten folgen Entschädigungsforderungen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zu den Klägern gehört der ehemalige DTA-Parlamentarier Geoffrey Mwilima, der als einer der Anführer der bewaffneten Erhebung vom 2. August 1999 gilt, bei der verschiedene Einrichtungen in und um Katima Mulilo von Rebellen angegriffen und dabei 13 Menschen getötet wurden. Mwilima wurde unmittelbar nach dem gescheiterten Aufstand festgenommen und über einen längeren Zeitraum von Sicherheitskräften gefoltert.

Demnach fordert er von der beklagten Regierung bzw. dem Minister für innere Sicherheit, dem Generalinspektor der Polizei und Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa mit 75 Millionen N$ das mit Abstand höchste Schmerzensgeld, das bisher von einem der zahlreichen Entschädigungskläger verlangt wurde. Dazu gehören zahlreiche Zivilkläger, die sich als Beschuldigte dem Vorwurf des Hochverrats stellen mussten und von denen 43 am 11. Februar 2013 aus Mangel an Beweisen vorzeitig freigesprochen wurden.

Von den verbliebenen 65 Angeklagten wurden am 14. September 2015 weitere 35 mutmaßliche Separatisten freigesprochen und 30 Mitangeklagte wegen Hochverrats, neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen schuldig gesprochen. Bei deren Strafmaßverkündung hatte Richter Elton Hoff die Separatisten in Anführer, Soldaten, Unterstützer und Mitwisser unterteilt und mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt.

Abgesehen von Mwilima, der als einer der Anführer klassifiziert und zu 18 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde, gehen die vier anderen, gestern nur kurz behandelten, Entschädigungsklagen von Antragstellern aus, die alle am 14. September 2015 freigesprochen wurden und zuvor durchschnittlich 5800 Tage in Untersuchungshaft verbracht haben.

Dafür machen sie vor allem Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa verantwortlich, weil jene das Verfahren gegen sie trotz eines angeblichen Mangels an Beweisen nicht früher eingestellt habe. Vielmehr habe sie die Strafverfolgung gegen sie wider besseres Wissen fortgesetzt und sie damit nicht nur der Freiheit beraubt, sondern ihnen auch emotionales Leid während der Untersuchungshaft zugefügt, ihrem öffentlichen Ansehen geschadet und ihres Einkommens beraubt. Für den dadurch verursachten Verlust bzw. Schaden verlangen die vier Kläger John Samati Yalubbi, Eugene Milunga Ngalaule, Robert Lifasi Chelezo und Gabriel Nyambe Ntelamo jeweils eine Wiedergutmachung von zwischen 18 und 24 Millionen N$.

In diversen vergleichbaren Entschädigungsverfahren hat Imalwa dem Vorwurf einer angeblich böswilligen Strafverfolgung stets das Argument entgegengehalten, es habe zum Zeitpunkt ihrer Festnahme glaubwürdige Hinweise auf eine separatistische Gesinnung auf Seiten der Kläger gegeben. Deshalb sei sie nicht nur befugt, sondern verpflichtet gewesen, ein Verfahren gegen sie zu eröffnen. Dass sich dieses derart lang hingezogen habe, habe mit der ungewöhnlich hohen Anzahl von über 390 Zeugen und der besonderen Komplexität des Verfahrens zu tun und sei nicht auf eine Prozessverschleppung der Staatsanwaltschaft zurückzuführen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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