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Caprivi-Prozess wird peinlich

Windhoek - Der namibische Ombudsmann will sich einer Anklage stellen, dass er vor zehn Jahren, seinerzeit noch in der Staatsanwaltschaft und zu Beginn des Hochverratsprozesses gegen Caprivi-Separatisten. "stupide" gehandelt habe. Walters ist am Montag als Hauptredner zur Vorstellung der Jahresübersicht für 2009 über die "allgemeine Sicherheit der Menschen Namibias" aufgetreten, wie von der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) unter Federführung ihres Direktors Phil ya Nangoloh verfasst.
Der schier endlose Prozess, ursprünglich gegen 133 Angeklagte, die kurz nach dem Anschlag auf Katima Mulilo Anfang August 1999 verhaftet wurden, wird jetzt noch gegen 115 Caprivier fortgesetzt. Die anderen sind während der über zehn Jahre dauernden Untersuchungshaft verstorben. Der nach Gesichtspunkten der Justiz und der Rechte für Untersuchungshäftlinge unhaltbare Sachverhalt ist bei der Vorstellung des jüngsten NGfM-Berichts mehrfach kritisch zur Sprache gekommen. Besonders betroffen fühlt sich Advokat Walters. "Ein Verfahren mit 177 Anklagen gegen 133 Personen ist enorm. Selbst aus Mordverfahren gegen ein oder zwei Angeklagte wissen wir, dass dies allein schon drei, sogar vier Jahre dauern kann." Walter fragte sich selbst, was die Staatsanwaltschaft sich denn vor zehn Jahren zu Beginn des Prozesses gedacht habe. Ya Nangoloh hat die Verschleppung des Prozesses und das Versagen der namibischen Justiz in diesem Fall prominent hervorgehoben.
Zu dem Manko der langsamen Justiz kann Nangoloh allein aus dem Jahr 2009 noch aktuelle Statistiken hinzufügen. Im Zeitraum des Berichts vom 31. Oktober 2008 bis 10. Dezember 2009 hat sich das Obergericht rund 5000 Fälle angehört, aber nur 341 Urteile gefällt, bzw. Entscheidungen getroffen, wobei der Rückstand an unerledigten Gerichtsverfahren aus anderen Jahren nicht inbegriffen und die Gerichtsebene der Magistratsrichter an dieser Stelle unbeachtet bleibt.
Der 190 Seiten umfassende Bericht beurteilt die Grundrechte der Namibier unter folgenden Kategorien: Recht auf gesicherte Ernährung, auf Bildung, auf Arbeit, auf soziale Absicherung, auf Gesundheitsfürsorge, auf Umweltschutz, auf Wohnung, auf politische und zivilrechtliche Sicherheit sowie auf persönliche Sicherheit, z.B. Schutz vor Kriminalität.
Abgesehen von der direkter Ablehnung, die Ya Nangoloh von Seiten der SWAPO-Regierung erfährt, hat die Namibische Wahlkommission (ECN) ihm und der NGfM im November 2009 während der allgemeinen Wahlen den Status als Wahlbeobachter entzogen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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