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Caprivi-Separatisten verurteilt

Windhoek - In seiner 65 Seiten starken Urteilsbegründung kam Richter John Manyarara zu dem Schluss, dass Staatsanwalt Danie Small den 10 Beschuldigen "ohne jeglichen Zweifel" eine Beteiligung an Bestrebungen nachgewiesen habe, den Caprivi vom Rest Namibias abzuspalten. Unter Hinweis auf die Aussagen der 53 vernommenen Staatszeugen rekonstruierte Manyarara dabei im Detail, wie die Angeklagten "gemeinsam und in verschwörerischer Kooperation mit anderen" die so genannte Caprivi Liberation Army (CLA) gegründet und Mitglieder für diese Rebellenbewegung rekrutiert haben.

Außerdem rekapitulierte er die Aussagen einiger Sympathisanten der Angeklagten, die gegen Straffreiheit ausgesagt und die zehn Verdächtigen als Teilnehmer verschiedener Treffen identifiziert haben, bei denen die Loslösung des Caprivi vom Rest Namibias besprochen wurde.

Unter Verweis auf diese belastenden Aussagen sah es der Richter als erwiesen an, dass einige der zehn Beschuldigten die Grenze nach Angola überquert und dort bei der ehemaligen Rebellenbewegung UNITA Waffen für die Umsetzung ihres Vorhabens beschafft haben. Anschließend haben die Angeklagten in konspirativer Absicht mit anderen über einen längeren Zeitraum und in verschiedenen Stützpunkten im Caprivi an militärischer Ausbildung teilgenommen und die bewaffnete Erhebung vorbereitet, die sich am 2. August 1999 in Katima Mulilo ereignet hat.

Wenige Tage nach diesem Angriff sind die Beschuldigten laut Befund des Richters zusammen mit anderen Separatisten nach Botswana geflohen. Dort haben sie sich im Flüchtlingslager Dukwe über ihr weiteres Vorgehen abgestimmt und sind im April 2001 nach Namibia zurückgekehrt um sich hier neu zu formieren. Als namibische Sicherheitskräfte auf ihre separatistischen Umtriebe aufmerksam wurden, sind sie erneut nach Botswana ausgewichen, wo sie im September 2002 schließlich verhaftet und nach Namibia deportiert wurden.

Bei der Urteilsverkündung war nur der Angeklagte Alex Sinjabata Mushakwa zugegen, der als einziger dem Richterspruch folgen wollte. Die anderen Angeklagten hatten am Montag zu Beginn der gestern fortgesetzten Verlesung des Urteils laut zu singen begonnen und wurden deshalb aus dem Gerichtssaal entfernt.

Nach dem Urteilsspruch wurden die Beschuldigten einzeln dem Richter vorgeführt und gefragt, ob sie irgendwelche Angaben zur Strafmilderung machen wollten. Dieses Angebot lehnten alle mit dem Hinweis darauf ab, sie seien illegal aus Botswana verschleppt worden und unterlägen als Einwohner eines unabhängigen Caprivi nicht der Justizgewalt der namibischen Gerichte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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