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Caprivi-Urteil gekippt
Caprivi-Urteil gekippt

Caprivi-Urteil gekippt

In dem gestern ergangenen Urteil kommen die Richter Strydom, Maritz und Shivute zu dem Ergebnis, dass der am 31. Juli 2007 erfolgte Schuldspruch der Angeklagten unrechtmäßig gewesen sei. Damit stimmen sie der Argumentation der zehn Berufungskläger zu, wonach der damals zuständige Richter John Manyarara befangen gewesen sei und sich von ihrem Verfahren folglich hätte entschuldigen müssen. Die zehn Antragsteller sind Teil einer Gruppe von 12 Capriviern, die nach Botswana ausgewichen waren und zwischen September und Dezember 2002 nach Namibia deportiert wurden, wo sie wegen ihrer angeblichen Beteiligung an dem bewaffneten Aufstand vom 2. August 1999 verhaftet wurden. Einige Zeit danach stellten sie einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen sie. Dieses Anliegen begründeten sie damit, namibische Gerichte hätten keine Justizgewalt über sie, da sie Einwohner eines unabhängigen Caprivi und illegal aus Botswana „verschleppt“ worden seien. Im Verlaufe dieser Verhandlung hatten sie auch argumentiert, sie hätten sich während der Vorbereitung und Durchführung des Caprivi-Aufstands in Botswana aufgehalten und folglich ein „Alibi“. Dieses Argument wurde von Richter Manyarara zurückgewiesen, der die zehn Antragsteller für „unglaubwürdig“ erklärte und feststellte, dass die hiesige Gerichtsbarkeit durchaus Justizgewalt über sie habe. Anschließend wurde der von ihnen zunächst durch lautes Singen gestörte und später komplett boykottierte Strafprozess unter Vorsitz von Manyarara fortgesetzt der im Juli 2007 in ihrem Schuldspruch mündete. Darauf hin legten die zehn Verurteilten Berufung gegen ihren Schuldspruch und das ihnen auferlegte Strafmaß ein und ließen durch ihren Anwalt Norman Tjombe argumentieren, Manyarara sei befangen gewesen und hätte ihre Verhandlung nicht führen dürfen. Schließlich habe dieser sie bereits in der Parallelverhandlung für unglaubwürdig erklärt und ihre Behauptung zurückgewiesen, dass sie in Botswana gewesen seien und deshalb nicht an der Planung und Durchführung der Revolte hätten teilnehmen können. Das Oberste Gericht ist dieser Beweisführung nun mit Hinweis darauf gefolgt, Manyarara habe das angebliche Alibi der zehn Kläger in der Vorverhandlung disqualifiziert, als er ihre Version über die Dauer ihres Aufenthalts im Flüchtlingslager Dukwe zurückgewiesen habe. Damit habe er sie ihrer geplanten Verteidigung in dem Hauptverfahren beraubt und bei ihnen die „berechtigte Sorge“ ausgelöst, dass er ihnen gegenüber voreingenommen sei. „In diesem Fall hat der Richter (Manyarara) die Angaben der Angeklagten über ihren Aufenthaltsort schon vor Beginn ihres Strafprozesses als wahrheitswidrige Darstellung zurückgewiesen“, heißt es in dem Urteil des Obersten Gerichts. Damit habe er die Beweisführung der Verteidigung bereits im Vorfeld zunichte gemacht und hätte sich deshalb von dem Strafprozess entschuldigen müssen. Das Verfahren gegen die zehn Antragsteller muss nun neu aufgerollt werden, was auf Anordnung des Obersten Gerichts vor dem 1. August 2013 geschehen muss. VonMarcSpringer,Windhoek

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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