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Caprivier bleiben in Haft

"Im Interesse der Öffentlichkeit sowie der Justiz" wurde der Kautionsantrag im Fall der beiden mutmaßlichen Caprivi-Separatisten, Geoffrey Mwilima und Bernard Mucheka, abgelehnt. Dies gab gestern Richter Elton Hoff am Windhoeker Obergericht bekannt.

Windhoek - "Wir sind stark genug, auch diese Entscheidung zu tragen", sagte Ex-Parlamentarier Mwilima im Anschluss an die Urteilsverkündung. Mucheka ist zudem der Meinung, dass dieser Fall kein strafrechtlicher sei, sondern von einem rein politischen Aspekt geleitet werde. Die Verteidigung der seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzenden Caprivier stellte Ende September den Kautionsantrag auf Grund des schlechten Gesundheitszustandes der Angeklagten.


Laut Richter Elton Hoff weise die Namibische Verfassung nicht ausdrücklich darauf hin, dass Angeklagte das Recht haben, gegen Kaution freigelassen zu werden. Das Recht auf eine faire Verhandlung sowie Unschuldsvermutung wären jedoch darin verankert.


Für den Richter ausschlaggebende Faktoren in diesem Fall seien die schwerwiegenden Anklagepunkte, die unter anderm Hochverrat, Mord sowie Mordversuch beinhalten. Außerdem befürchte er, dass die beiden Caprivier die Grenze zu Botswana mit Leichtigkeit illegal überschreiten könnten. Dies bezweifelte bereits im Laufe der Verhandlung Advokat Herman Oosthuizen, der den an schwerer Diabetes leidenden Mwilima sowie den herzkranken Mucheka vertrat. Die Angeklagten wären wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes dazu gar nicht in der Lage. Oosthuizen verwies zudem auf unbewiesene Spekulationen seitens der Staatsanwaltschaft. Jeder einzelne mutmaßliche Caprivi-Separatist sehe sich mit 275 Anklagepunkten konfrontiert, auch wenn dieser an der ihm vorgeworfenen Tat nicht beteiligt war. Zudem möchte der Staat seine mittlerweile 700 Zeugen bis heute nicht bekannt geben.


Laut dem Richter hat das Kautionsverfahren die Misshandlung der Häftlinge aufgezeigt, weshalb Zivilklagen gegen die Verantwortlichen eingereicht wurden. Mwilima und Mucheka seien seiner Ansicht nach inhuman bzw. erniedrigend behandelt worden, da den beiden die ausreichende medizinische Versorgung im Gefängnis verweigert wurde. Er sehe somit die fundamentalen Rechte der zwei Caprivier gefährdet. Aus diesem Grund ordnete Hoff in seinem Urteil an, dass der namibische Polizeigeneralinspektor sowie der Gefängniskommissar verantwortlich seien, dass die Angeklagten künftig alle Arzttermine wahrnehmen können. Für das Gericht sei die medizinische Beweisführung der Verteidigung unbestritten. Deshalb muss sich Mucheka so bald wie möglich einem Herz-Ultraschall unterziehen, um die aktuelle Situation einzuschätzen.


Die Hauptverhandlung im Caprivi-Prozess soll am 25. Februar in Grootfontein beginnen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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