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Chaos bei Okakarara-Finanzen

Windhoek/Okakarara - Der General-Buchprüfer hat angesichts von eklatanten Dokumentationslücken in der Buchhaltung des Dorfrates von Okakarara im Finanzjahr 2008/09 (bis 30.6.2009) nach eigenen Angaben kein Revisionsurteil fällen können. Die Liste seiner Beschwerden ist lang. Sie ist in einem Revisionsbericht enthalten, der unlängst dem Parlament vorgelegt wurde.

"Interne- und Rechnungskontrollen sind absolut unzureichend", kritisiert Junias Kandjeke. Dies habe unter anderem dazu geführt, dass Darlehen, Forderungen und Bankabrechnungen nicht akkurat taxiert werden konnten. Aus dem Bericht geht hervor, dass zwischen den Angaben des Dorfrates und der Einschätzung der Revisoren oftmals hunderttausende Namibia-Dollar liegen. Beispiel: "Löhne und Gehälter in Höhe von 368004 Namibia-Dollar sind falsch verbucht worden", heißt es in dem Bericht. Eine Mehrwertsteuerschuld in Höhe von rund 1,8 Millionen Namibia-Dollar konnte vom General-Buchprüfer nicht verifiziert werden. Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben an den Regionalrat seien vom Dorfrat nicht berücksichtigt worden.

Ein wichtiger Grund für die Finanzmisere des Dorfrates ist Kandjeke zufolge - wie auch bei vielen anderen Lokalverwaltungen im Lande - die Zahlungsmoral der Bürger von Okakarara. So betrugen die Außenstände zum Abschluss des Finanzjahres fast fünf Millionen Namibia-Dollar. Schlimmer noch: Dem General-Buchprüfer zufolge hätte rund 20 Prozent dieses Betrages als "uneinbringlich" abgeschrieben werden müssen.
Wird der Dorfrat von vielen seiner Bürger im Stich erlassen, so gilt dies auch umgekehrt. "Viele Rechnungen, die vom Dorfrat ausgestellt wurden, sind falsch. Die Gebühren sind nicht korrekt berechnet worden. Es ist deshalb unmöglich festzustellen, wie hoch die Gesamteinnahmen des Dorfrates im betreffenden Finanzjahr waren", meint der General-Buchprüfer.

Als allgemeine Beobachtung übt Kandjeke dünn verschleierte Kritik an den Verantwortlichen: "Obwohl größeres Management-Engagement Risiken (in der Verwaltung, d. Red.) verringern kann, besteht immer die Gefahr, dass hierdurch existierende interne Kontrollen außer Kraft gesetzt werden könnten. Dies ist eine potenziell gefährliche Praktik gegen die sich die Lokalbehörde schützen muss."

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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