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Chinesen schuldig gesprochen

Gericht hält Aussagen der Verdächtigen für unglaubwürdig - Strafmaß am Freitag
Dirk Heinrich
Von Dirk Heinrich, Windhoek

In ihrer Urteilbegründung sagte Richterin Alexis Dierggardt im Regionalgericht Windhoek, dass die Aussagen und Erklärungen von drei Beschuldigten sich teils widersprachen, was jedoch nicht dazu geführt habe, diese zu verwerfen. Im Großen und Ganzen seien die Aussagen von Li Xiaoliang, Pu Yuexin und Wang Hui jedoch unglaubwürdig gewesen, da diese behauptet hätten, sich teilweise nicht zu kennen, aber der Prozess das Gegenteil erbracht habe. Li Zhibing hatte sich als einziger auf die beiden o.g. Anklagen für schuldig bekannt. Er hatte aber auch als einziger die Aussage verweigert.

Für nicht schuldig befand das Gericht die vier chinesischen Staatsangehörigen der illegalen Geldwäsche mit Hilfe von illegalen Produkten von besonders geschützten Wildarten. Li Xiaoliang, Li Zhibing und Pu Yuexin waren am 24. März 2014 auf dem Hosea-Kutako-Flughafen festgenommen worden, nachdem in zwei Koffern der drei Männer insgesamt 14 Nasenhörner und ein Leopardenfell gefunden worden waren (AZ berichtete). Während der Vernehmung am besagten Tag hatte eine Dolmetscherin mitgehört, wie Li Zhibing auf Chinesisch den anderen mitgeteilt habe, dass er die Schuld auf sich nehme. Die drei Angeklagten hätten vorgegeben, kein Englisch zu verstehen, aber die Dolmetscherin habe das Gefühl gehabt, dass die Verdächtigen Englisch verstanden hätten.

„Ich kann den Aussagen des Angeklagten Nr. 1, Li Xiaoliang, keinen Glauben schenken, dass er zwei Mal Namibia bereist habe, um das Baugewerbe und die touristische Seite des Landes kennen zu lernen, wenn er sich nur bei angeblichen chinesischen Freunden in Katima Mulilo, Otjiwarongo, Swakopmund und Windhoek aufgehalten und teilweise in deren Läden geholfen habe“, sagte die Richterin. Unglaubwürdig seien auch die Aussagen der anderen Beiden, wonach ein Freund von Li Zhibing die beiden Koffer abgegeben habe. Dieser Freund sei nie in Erscheinung getreten, sein Name sei nie genannt und es seien keine Beweise für dessen Existenz vorgelegt worden. Auffällig sei zudem gewesen, dass die Drei ohne Rückflugticket via Sambia nach Namibia gereist waren und Wang Hui alle Kosten des Trios bezahlt habe, von Reisen über Flugticket, Essen bis Hotel, obwohl er behauptete, Li Xiaoliang und Li Zhibing vorher nicht gekannt zu haben. Im Mai 2015 war Wang Hui im Windhoek Country Club verhaftet worden.

Es sei zudem sehr auffällig gewesen, dass alle vier Männer sich mit den beiden Koffern, in denen die Nasenhörner und das Leopardenfell entdeckt worden waren, abgegeben hatten, wie Videoaufnahmen der Überwachungskameras des Windhoek Country Club Hotels bewiesen. Weiterhin sei deutlich gewesen, dass die Koffer von dem angeblichen Freund von Li Zhibing zu Beginn, als sie in die Zimmer gebracht wurden, leicht und später wegen des Inhaltes recht schwer waren. Die Verdächtigen konnten die beiden Gepäckstücke, wie auf dem Videomaterial zu sehen, nicht mehr mit der Leichtigkeit hantieren wie sie es zuvor getan hatten.

Obwohl Wang Hui, der eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Namibia besitzt, ausgesagt hatte, nur chinesischen Staatsbürgern geholfen zu haben, weil diese mit Pu Yuexin reisten, sei es widersprüchlich, dass er für alles bezahlt habe und sich sogar den Zeiten der Abreise der anderen Drei angepasst habe. Warum war es nötig, das Hotel so früh zu verlassen, nur weil die anderen Drei dies taten, wenn er sich eigentlich für Einkaufszwecke in Windhoek befand?, bemerkte die Richterin. Aus der gesamten Beweisaufnahme sei ersichtlich, dass die vier Angeklagten organisiert und geplant zusammengearbeitet hätten, deshalb würden alle schuldig befunden. Das Strafmaß soll am kommenden Freitag verkündet werden. Für die Beschuldigten trat der Rechtsanwalt Orben Sibeya auf und für die andere Seite Staatsanwalt Simba Nduna.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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