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Chinesin entgeht Enteignung
Chinesin entgeht Enteignung

Chinesin entgeht Enteignung

Mutmaßliche Betrügerin kann Millionenverlust juristisch abwenden
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Ein entsprechender Antrag, die bereits beschlagnahmte Summe in den Besitz des Staates übergehen zu lassen, wurde gestern von Richter Shafimana Ueitele verworfen. Die Begründung für seine Entscheidung will er zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.

Gemäß Gesetz gegen organisierte Kriminalität (Prevention of organised crime act – Poca) ist die Staatsanwaltschaft befugt, angeblich illegal erlangte Vermögenswerte bzw. Finanzen zu beschlagnahmen und anschließend deren Enteignung zu beantragen. Im aktuellen Fall hatte das Obergericht am 27. Januar eine Kontosperrung gegen die Asiatin Zang Ying erlassen, die als einzige Vertreterin der Firma China South Industry and Trading CC in Namibia geführt wird.

Im Zuge der für 120 Tage gültigen Verfügung wurden zwei Konten der Firma eingefroren und Zang damit Zugriff auf eine Summe von rund 2,6 Millionen N$ verwehrt. Damit folgte das Gericht der Beweisführung der Staatsanwaltschaft, wonach der Betrag aus illegalen Aktivitäten stammt bzw. Einnahmen aus Betrug, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche darstellt.

Laut Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa ist das Unternehmen China South eines von etwa 110 Importfirmen, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 19. Dezember 2015 über die beiden in Walvis Bay ansässigen Zollagenten Extreme Customs Clearing Services und Organise Freight Services große Mengen an Waren aus China nach Namibia eingeführt haben.

Die beiden Zollagenten sollen chinesischen Firmen dabei assistiert haben, durch Unterdeklarierung importierter Produkte den hiesigen Fiskus um Steuereinnahmen in Höhe von rund 3,5 Milliarden N$ zu bringen. Der Geschäftsführer von Extreme Customs Clearing Services, Laurensius Julius, muss sich derzeit gemeinsam mit vier Asiaten im Zusammenhang mit diesem mutmaßlichen Betrug vor Gericht verantworten.

Nachdem Zang im Dezember vergangenen Jahres das Land verlassen hatte, wurde am 6. Januar 2017 Haftbefehl gegen sie erlassen. Diesen Haftbefehl will sie in einer getrennt verhandelten Klage ebenso für unwirksam erklären lassen, wie die kurz darauf verfügte Sperrung der beiden Konten. Zur Begründung führt sie unter anderem an, die für 120 Tage gültige Kontosperrung sei am 12. Juni erloschen und der anschließende Antrag auf Enteignung der zuvor eingefrorenen 2,6 Millionen N$ deshalb null und nichtig.

Ferner sei der Enteignungsantrag rechtswidrig, weil ihr dieser abgesehen von anderen Formfehlern nicht wie vorgeschrieben zuvor zugestellt worden sei. Zang beruft sich damit auf eine Bestimmung des Poca-Gesetzes, wonach davon Betroffene im Vorfeld über einen Enteignungsantrag informiert werden müssen. Diese Vorschrift soll gewährleisten, dass Beklagte in Poca-Verfahren nach der unangekündigten Konfiszierung vermeintlich rechtswidrig erlangter Finanzen oder Vermögenswerte die Gelegenheit erhalten, deren legalen Ursprung zu belegen und ihre Enteignung damit abzuwenden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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