CoD bleibt standhaft
Die CoD will mit dem Gerichtsverfahren fortfahren, über das sie die Anstellung der Grenzziehungskommission für unrechtmäßig und deren Arbeit für illegal erklären will.
Die Regierung hat ihre Anwälte beauftragt, den entsprechenden Antrag zu verteidigen.
"Wir wollen unbedingt verhindern, dass in Namibia künftig Wahlen stattfinden, die auf der Arbeit einer Grenzziehungskommission beruhen, die nach unserer Einschätzung illegal tätig war", sagte der Generalsekretär der CoD, Ignatius Shixwameni, gestern auf Anfrage. Nach seiner Darstellung beharre die CoD auf der Position, dass die Grenzziehungskommission, die für die Festlegung der Wahlbezirke in Namibia verantwortlich ist, ihre Tätigkeit ohne die nötige Rechtsgrundlage verrichtet habe, weil ihre Ernennung entgegen der relevanten Vorschriften erfolgt sei. Die Mitglieder der neuen Kommission seien nämlich von Präsident Sam Nujoma per Proklamation am 15. November 2002 angestellt worden, obwohl die Vorgänger-Kommission zu diesem Zeitpunkt ihr Mindestmandat von fünf Jahren nicht erfüllt habe. Aus diesem Grunde sei die Arbeit, die die neue Kommission vor ihrer offiziellen Einsetzung geleistet habe, gesetzeswidrig und damit null und nichtig gewesen.
Shixwameni zufolge stehe bisher kein Datum für die Verhandlung des Gerichtsantrages der CoD fest. Er sprach jedoch die Hoffnung aus, dass ein entsprechendes Urteil "so schnell wie möglich" ergehen werde, damit "die für Dezember geplanten Lokalwahlen nicht stattfinden, bevor diese Frage nicht geklärt ist". Laut Shixwameni handelt es sich bei der Beschwerde seiner Partei um eine "relativ unkomplizierte Sache", die "rein technischer Natur" ist, aber dennoch dringend geklärt werden muss. "Wir wollen die bevorstehenden Wahlen durch das von uns angestrengte Verfahren nicht sabotieren, sondern lediglich ein Prinzip verteidigen und damit verhindern, dass künftige Stimmabgaben auf Grund einer zweifelhaften Anstellung der Grenzziehungskommission in Frage gestellt werden können", betonte er.
Die Regierung hat ihre Anwälte beauftragt, den entsprechenden Antrag zu verteidigen.
"Wir wollen unbedingt verhindern, dass in Namibia künftig Wahlen stattfinden, die auf der Arbeit einer Grenzziehungskommission beruhen, die nach unserer Einschätzung illegal tätig war", sagte der Generalsekretär der CoD, Ignatius Shixwameni, gestern auf Anfrage. Nach seiner Darstellung beharre die CoD auf der Position, dass die Grenzziehungskommission, die für die Festlegung der Wahlbezirke in Namibia verantwortlich ist, ihre Tätigkeit ohne die nötige Rechtsgrundlage verrichtet habe, weil ihre Ernennung entgegen der relevanten Vorschriften erfolgt sei. Die Mitglieder der neuen Kommission seien nämlich von Präsident Sam Nujoma per Proklamation am 15. November 2002 angestellt worden, obwohl die Vorgänger-Kommission zu diesem Zeitpunkt ihr Mindestmandat von fünf Jahren nicht erfüllt habe. Aus diesem Grunde sei die Arbeit, die die neue Kommission vor ihrer offiziellen Einsetzung geleistet habe, gesetzeswidrig und damit null und nichtig gewesen.
Shixwameni zufolge stehe bisher kein Datum für die Verhandlung des Gerichtsantrages der CoD fest. Er sprach jedoch die Hoffnung aus, dass ein entsprechendes Urteil "so schnell wie möglich" ergehen werde, damit "die für Dezember geplanten Lokalwahlen nicht stattfinden, bevor diese Frage nicht geklärt ist". Laut Shixwameni handelt es sich bei der Beschwerde seiner Partei um eine "relativ unkomplizierte Sache", die "rein technischer Natur" ist, aber dennoch dringend geklärt werden muss. "Wir wollen die bevorstehenden Wahlen durch das von uns angestrengte Verfahren nicht sabotieren, sondern lediglich ein Prinzip verteidigen und damit verhindern, dass künftige Stimmabgaben auf Grund einer zweifelhaften Anstellung der Grenzziehungskommission in Frage gestellt werden können", betonte er.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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