Corona-Auflagen verschärft
Kabinett verfügt weitere Lockdowns und erlässt Ausgangssperren
Von Marc Springer
Windhoek
Im Zuge der gestern von Präsident Hage Geingob und Gesundheitsminister Kalumbi Shangula verkündeten Maßnahmen ist es untersagt, ohne Sondergenehmigung in die von Corona besonders betroffenen sechs Ortschaften einzureisen, oder diese zu verlassen. Wer dies aufgrund eines Notfalls dennoch muss, wird an seinem Bestimmungsort auf eigene Kosten eine verpflichtende Quarantäne durchlaufen müssen.
Darüber hinaus hat das Kabinett in den sechs Ortschaften eine nächtliche Ausgangssperre verfügt, die bis zum 28. August gelten und täglich von 20.00 Uhr bis fünf Uhr dauern wird. Straßensperren und Patrouillen der Polizei sollen die Einhaltung der Ausgangssperre erzwingen und gleichzeitig verhindern, dass Einwohner der sechs unter Lockdown stehenden Ortschaften die Stadtgrenzen überqueren. Die einzige Ausnahme soll für die unmittelbare Familie eines Verstorbenen gelten, die außerhalb der Lockdown-Städte an dessen Beerdigung teilnehmen dürfe, sofern sie für sieben Tage in Quarantäne gehe.
Ausgangssperre verhängt
Ferner kündigte Shangula an, dass der Anwesenheitsunterricht an Schulen mit Ausnahme der Klassen zehn bis zwölf bis auf weiteres ausgesetzt bleibt. Auch Fachhochschulen und Universitäten sollen mit sofortiger Wirkung wieder zu einer digitalen Vermittlung des Lehrstoffs zurückkehren.
In den unter Lockdown versetzten Ortschaften dürfen bereits für Gäste wieder eröffneten Restaurants für die nächsten 16 Tage nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Nachtklubs, Spiellokale und Casinos müssen durch die landesweite Rückstufung wieder geschlossen werden – der Verkauf von Alkohol bleibt hingegen erlaubt.
Darüber hinaus appellierte Shangula an Unternehmen, ihren als gefährdet eingestuften Angestellten soweit möglich die Arbeit von zu Hause zu erlauben. Außerdem kündigte er an, dass in Windhoek und anderen Ortschaften mit hohen Infektionszahlen gezielte Massentests durchgeführt und damit das Ausmaß der Corona-Ausbreitung geklärt werde. Abhängend von dem Infektionsgeschehen sollten ferner in stark betroffenen Wohngebieten ein Teil der dort lebenden Bewohner umgesiedelt werden, um mit der Siedlungsdichte dort auch die Ansteckungsgefahr zu verringern.
Präsenzunterricht bleibt tabu
Des Weiteren wolle das Gesundheitsministerium eine breit angelegte Informationskampagne durchführen und Namibier über die Gefahr von COVID-19 sowie Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion aufklären. „Wir befinden uns an einem kritischen Punkt und müssen lernen, uns strickt an geltende Abstands- und Hygienevorschriften zu halten“, betonte Shangula und ergänzte: „COVID-19 verbreitet sich nicht von selbst. Es wird von infizierten Personen verbreitet, die sich herumbewegen und nicht an die Sicherheitsregeln halten.“
Dem stimmte Geingob mit Hinweis darauf zu, dass Namibia allein in den vergangenen elf Tagen über 1000 Neuinfektionen verzeichnet habe und die Regierung auf die exponentielle Ausbreitung des Virus reagieren müsse. Schließlich habe die Krankheit bereits 22 Tote gefordert und 60 Krankenpfleger befallen, weshalb die Regierung ungeachtet der wirtschaftlichen Konsequenzen keine andere Wahl habe, als die Maßnahmen wieder zu verschärfen.
Unterdessen haben die vier Privatkrankenhäuser in Windhoek (Mediclinic, Lady Pohamba, Rhino Park und Römisch-Katholisch) eine Kooperation im Umgang mit Corona vereinbart und neue Bestimmungen für Patienten verkündet. Ziel der Initiative ist es, in den Hospitälern „Corona-freie-Zonen“ zu schaffen und damit einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken.
Demnach müssen sämtliche, für eine Operation eingeplanten Patienten einen negativen Corona-Test vorlegen, bevor sie in einem der Hospitäler zugelassen werden. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss von einem der akkreditierten Labore durchgeführt werden. Ferner haben sich die vier Hospitäler darauf verständigt, den Aufenthalt von Patienten „soweit möglich zu begrenzen“ und jegliche Besuche an ihrem Krankenbett zu verbieten.
Hospitäler bereiten sich vor
Ferner haben sich die drei Krankenhäuser darauf verständigt, dass sämtliche Corona-Fälle zunächst an die Mediclinic verwiesen und erst dann an einem der drei anderen Hospitäler aufgenommen werden sollen, wenn dort die für COVID-19-Patienten reservierten Betten belegt sind. Personen mit Corona-Symptomen sollen zwar zunächst in sämtlichen der vier Krankenhäuser behandelt, aber sofort in die Mediclinic verlegt werden, wenn ein Test ihre COVID-19-Erkrankung bestätigt.
Wer bei sich eine Corona-Infektion vermute, solle erst nach telefonischer Anmeldung eines der vier Privatkrankenhäuser aufsuchen, damit dort Vorbereitungen für seine Aufnahme getroffen werden können.
Windhoek
Im Zuge der gestern von Präsident Hage Geingob und Gesundheitsminister Kalumbi Shangula verkündeten Maßnahmen ist es untersagt, ohne Sondergenehmigung in die von Corona besonders betroffenen sechs Ortschaften einzureisen, oder diese zu verlassen. Wer dies aufgrund eines Notfalls dennoch muss, wird an seinem Bestimmungsort auf eigene Kosten eine verpflichtende Quarantäne durchlaufen müssen.
Darüber hinaus hat das Kabinett in den sechs Ortschaften eine nächtliche Ausgangssperre verfügt, die bis zum 28. August gelten und täglich von 20.00 Uhr bis fünf Uhr dauern wird. Straßensperren und Patrouillen der Polizei sollen die Einhaltung der Ausgangssperre erzwingen und gleichzeitig verhindern, dass Einwohner der sechs unter Lockdown stehenden Ortschaften die Stadtgrenzen überqueren. Die einzige Ausnahme soll für die unmittelbare Familie eines Verstorbenen gelten, die außerhalb der Lockdown-Städte an dessen Beerdigung teilnehmen dürfe, sofern sie für sieben Tage in Quarantäne gehe.
Ausgangssperre verhängt
Ferner kündigte Shangula an, dass der Anwesenheitsunterricht an Schulen mit Ausnahme der Klassen zehn bis zwölf bis auf weiteres ausgesetzt bleibt. Auch Fachhochschulen und Universitäten sollen mit sofortiger Wirkung wieder zu einer digitalen Vermittlung des Lehrstoffs zurückkehren.
In den unter Lockdown versetzten Ortschaften dürfen bereits für Gäste wieder eröffneten Restaurants für die nächsten 16 Tage nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Nachtklubs, Spiellokale und Casinos müssen durch die landesweite Rückstufung wieder geschlossen werden – der Verkauf von Alkohol bleibt hingegen erlaubt.
Darüber hinaus appellierte Shangula an Unternehmen, ihren als gefährdet eingestuften Angestellten soweit möglich die Arbeit von zu Hause zu erlauben. Außerdem kündigte er an, dass in Windhoek und anderen Ortschaften mit hohen Infektionszahlen gezielte Massentests durchgeführt und damit das Ausmaß der Corona-Ausbreitung geklärt werde. Abhängend von dem Infektionsgeschehen sollten ferner in stark betroffenen Wohngebieten ein Teil der dort lebenden Bewohner umgesiedelt werden, um mit der Siedlungsdichte dort auch die Ansteckungsgefahr zu verringern.
Präsenzunterricht bleibt tabu
Des Weiteren wolle das Gesundheitsministerium eine breit angelegte Informationskampagne durchführen und Namibier über die Gefahr von COVID-19 sowie Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion aufklären. „Wir befinden uns an einem kritischen Punkt und müssen lernen, uns strickt an geltende Abstands- und Hygienevorschriften zu halten“, betonte Shangula und ergänzte: „COVID-19 verbreitet sich nicht von selbst. Es wird von infizierten Personen verbreitet, die sich herumbewegen und nicht an die Sicherheitsregeln halten.“
Dem stimmte Geingob mit Hinweis darauf zu, dass Namibia allein in den vergangenen elf Tagen über 1000 Neuinfektionen verzeichnet habe und die Regierung auf die exponentielle Ausbreitung des Virus reagieren müsse. Schließlich habe die Krankheit bereits 22 Tote gefordert und 60 Krankenpfleger befallen, weshalb die Regierung ungeachtet der wirtschaftlichen Konsequenzen keine andere Wahl habe, als die Maßnahmen wieder zu verschärfen.
Unterdessen haben die vier Privatkrankenhäuser in Windhoek (Mediclinic, Lady Pohamba, Rhino Park und Römisch-Katholisch) eine Kooperation im Umgang mit Corona vereinbart und neue Bestimmungen für Patienten verkündet. Ziel der Initiative ist es, in den Hospitälern „Corona-freie-Zonen“ zu schaffen und damit einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken.
Demnach müssen sämtliche, für eine Operation eingeplanten Patienten einen negativen Corona-Test vorlegen, bevor sie in einem der Hospitäler zugelassen werden. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss von einem der akkreditierten Labore durchgeführt werden. Ferner haben sich die vier Hospitäler darauf verständigt, den Aufenthalt von Patienten „soweit möglich zu begrenzen“ und jegliche Besuche an ihrem Krankenbett zu verbieten.
Hospitäler bereiten sich vor
Ferner haben sich die drei Krankenhäuser darauf verständigt, dass sämtliche Corona-Fälle zunächst an die Mediclinic verwiesen und erst dann an einem der drei anderen Hospitäler aufgenommen werden sollen, wenn dort die für COVID-19-Patienten reservierten Betten belegt sind. Personen mit Corona-Symptomen sollen zwar zunächst in sämtlichen der vier Krankenhäuser behandelt, aber sofort in die Mediclinic verlegt werden, wenn ein Test ihre COVID-19-Erkrankung bestätigt.
Wer bei sich eine Corona-Infektion vermute, solle erst nach telefonischer Anmeldung eines der vier Privatkrankenhäuser aufsuchen, damit dort Vorbereitungen für seine Aufnahme getroffen werden können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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