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Corona-Auflagen weiter gelockert
Corona-Auflagen weiter gelockert

Corona-Auflagen weiter gelockert

Erongo bleibt Sonderfall – Drei Ortschaften unter besonderer Beobachtung
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Wie Präsident Hage Geingob gestern ankündigte, sei in den vergangen Tagen eine Häufung an Corona-Fällen aufgetreten und von 28 neu registrierten Infektionen während der vergangenen sieben Tage allein 24 in der Erongo-Region gemeldet worden. Angesichts dieses Infektionsgeschehens sei es notwendig, in den Ortschaften Walvis Bay, Swakopmund und Arandis strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten um einer möglichen Ausbreitung des Virus auf den Rest des Landes vorzubeugen.

Dementsprechend werden die in Erongo geltenden Reise- und Ausgangsbeschränkungen zwar ab heute für einen Zeitraum von zwei Wochen gelockert und in der Region statt Stufe 1 (kompletter Lockdown) nun Stufe 3 gelten. Für die Ortschaften Walvis Bay, Swakopmund und Arandis trifft jedoch weiterhin eine Sonderregelung zu. So dürfen sich Einwohner dieser Städte zwar innerhalb von Erongo wieder frei bewegen, die Region jedoch nicht ohne Sondergenehmigung verlassen.

Dies gilt auch für Personen, die von außerhalb eine der drei Ortschaften besuchen wollen. Ferner sind Einwohner der betroffenen Orte angehalten, jegliche, nicht unbedingt notwendige Reisen zu unterlassen und mit den Behörden in deren Bemühungen zu kooperieren, mittels Corona-Tests das Ausmaß des Ausbruchs in der Region zu eruieren.

Kontrolle von Lastwagen

Darüber hinaus soll verhindert werden, dass namibische Lastwagenfahrer, die sich in oder aus der Erongo-Region hinein- oder herausbegeben, mit Kollegen von außerhalb in Kontakt geraten. Deshalb hat die Regierung verfügt, dass die Betroffenen von der Polizei zu speziell dafür eingerichteten Parkplätzen in Walvis Bay, Swakopmund und Arandis eskortiert und von dort zu ihrem jeweiligen Bestimmungsort begleitet werden müssen. Ferner dürfen sich in den drei Städten höchsten zehn Personen versammeln, während im Rest des Erongo Menschengruppen von bis zu 50 Leuten gestattet sind.

Für den Rest Namibias gilt ab dem 30. Juni Corona-Stufe 4, die mit weiteren Lockerungen verbunden ist und bis zum 17. September andauern wird. In dieser Zeit dürfen z.B. wieder Casinos und Nachtklubs für Gäste mit Vorausbuchung öffnen und sind Versammlungen von bis zu 250 Personen bei Veranstaltungen wie Gottesdiensten, Hochzeiten und Beerdigungen erlaubt. Außerdem ist mit einigen Ausnahmen (siehe Bericht oben) wieder der Schulunterricht im Klassenzimmer gestattet.

Impuls für Tourismus

Geingob räumte ein, dass die namibische Wirtschaft generell und der hiesige Tourismus speziell schwer unter den Corona-bedingten Maßnahmen leiden würden. Um den Fremdenverkehr und die Gastronomie, die besonders stark betroffen seien, etwas zu entlasten, habe die Regierung eine „Wiederbelebungs-Initiative“ beschlossen, deren genaue Ausprägung zwischen dem 15. Juli und 15. August besprochen werden solle. Ziel der Kampagne sei es, einer „limitierte Anzahl Touristen“ aus „selektiven Ländern“ die Einreise zu gestatten, sobald ab Stufe 5 wieder eine Öffnung der Landesgrenzen möglich sei.

Bis dahin werde ab dem 30. Juni für sämtliche Namibier und Ausländer gelten, dass sie bei der Einreise einen Corona-Test machen lassen und sich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von zwei Wochen in Quarantäne begeben müssten. Außerdem sollten namibische Staatsbürger, oder Personen mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung aus „Koordinationsgründen“ mindestens zwei Wochen vor der Abreise die hiesige Botschaft in ihrem jeweiligen Aufenthaltsland über ihre geplante Einreise informieren.

Quarantäne bei Einreise

„Wie ich bereits zuvor betont habe, ist die Gesundheit unserer Bürger die oberste Priorität“ betonte Geingob und ergänzte: „Wir müssen in unserem Bestreben, das Leben der Einwohner zu schützen, jedoch auch die negativen Folgen abmildern, die sich aus den Maßnahmen gegen COVID-19 für unsere Wirtschaft ergeben.´“

Gleichzeitig appellierte der Präsident erneut an die Bevölkerung, Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und eine Gesichtsmaske zu tragen, wann immer sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Obwohl die Einschränkungen des öffentlichen Lebens allen Einwohnern große Entbehrungen abverlangen würden, sei nun nicht die Zeit für Schuldzuweisungen, sondern müsse das Land gemeinsam „durchhalten“ bis die Corona-Krise überwunden sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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