Corona-Richtlinien erläutert
Polizei beruft Treffen mit Restaurantbetreibern zur Klärung ein
Von Steffi Balzar
Windhoek
Die momentan noch geltenden Corona-Richtlinien besagen, dass Restaurants nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen keinen Alkohol mehr Ausschenken dürfen. Alkohol darf in Gaststätten nach dieser Sperrstunde konsumiert werden, wenn dieser vor 20 Uhr bestellt und auch bezahlt wurde. Restaurants dürfen allerdings nach 20 Uhr weiter geöffnet haben und Essensbestellungen entgegennehmen, solange gewährleistet wird, dass das Personal um 22 Uhr zu Hause ist. Diese Angaben wurden laut Carol-Jean Rechter von Joe's Beerhouse am Sonntag von der Polizei bei einem Treffen zwischen zahlreichen Restaurantbetreibern und den Behörden bestätigt.
Der Regionalbefehlshaber der namibischen Polizei in der Khomas-Region, Joseph Shikongo, habe das Treffen kurzfristig anberaumt. Zuvor sei es auf beiden Seiten zu Missverständnissen gekommen, wie die oben genannten Regeln auszulegen wären. Shikongo hatte erläutert, dass es durchaus Beamten gebe, die die Angelegenheit falsch angegangen seien, allerdings habe er auch die Betreiber und deren Personal um einen respektvollen und höflichen Umgang mit der Polizei gebeten, da ein professionelles Miteinander auf Gegenseitigkeit beruhe.
Der Befehlshaber hatte den Betroffenen laut Rechter ferner mitgeteilt, dass Uneinigkeiten mit Polizisten mit dem entsprechenden Stationsvorsteher aufgenommen werden sollten und dass auch er persönlich für Anliegen zu Verfügung stehe. Er habe ferner versprochen, die Beamten ausreichend über die Anwendung der Regeln zu unterrichten, jedoch gleichzeitig die Gastwirte vor der Missachtung der Regeln gewarnt. „Wir empfanden das Treffen als einen positiven und konstruktiven Schritt“, so Rechter. „Wir durften unsere Anliegen vorbringen und unsere Meinung äußern.“
Indessen soll es am Samstagabend zu einem Vorfall bei einem Restaurant im Windhoeker Vorort Eros gekommen sein, der in den sozialen Netzwerken für Aufruhr sorgte. So soll die 61-jährige Besitzerin der betreffenden Gaststätte unrechtmäßig verhaftet worden sein, weil ihr Restaurant um 20.30 Uhr noch geöffnet hatte. In dem Facebook-Post des Restaurants wurde die Polizei ferner beschuldigt, die Besitzerin unangemessen behandelt zu haben. Diese habe nach der Verhaftung, die angeblich auf Missgunst beruht habe, vorerst ihr Restaurant geschlossen. Die Polizei wollte den Vorfall auf Nachfrage der AZ gestern weder bestätigen, noch dementieren.
Windhoek
Die momentan noch geltenden Corona-Richtlinien besagen, dass Restaurants nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen keinen Alkohol mehr Ausschenken dürfen. Alkohol darf in Gaststätten nach dieser Sperrstunde konsumiert werden, wenn dieser vor 20 Uhr bestellt und auch bezahlt wurde. Restaurants dürfen allerdings nach 20 Uhr weiter geöffnet haben und Essensbestellungen entgegennehmen, solange gewährleistet wird, dass das Personal um 22 Uhr zu Hause ist. Diese Angaben wurden laut Carol-Jean Rechter von Joe's Beerhouse am Sonntag von der Polizei bei einem Treffen zwischen zahlreichen Restaurantbetreibern und den Behörden bestätigt.
Der Regionalbefehlshaber der namibischen Polizei in der Khomas-Region, Joseph Shikongo, habe das Treffen kurzfristig anberaumt. Zuvor sei es auf beiden Seiten zu Missverständnissen gekommen, wie die oben genannten Regeln auszulegen wären. Shikongo hatte erläutert, dass es durchaus Beamten gebe, die die Angelegenheit falsch angegangen seien, allerdings habe er auch die Betreiber und deren Personal um einen respektvollen und höflichen Umgang mit der Polizei gebeten, da ein professionelles Miteinander auf Gegenseitigkeit beruhe.
Der Befehlshaber hatte den Betroffenen laut Rechter ferner mitgeteilt, dass Uneinigkeiten mit Polizisten mit dem entsprechenden Stationsvorsteher aufgenommen werden sollten und dass auch er persönlich für Anliegen zu Verfügung stehe. Er habe ferner versprochen, die Beamten ausreichend über die Anwendung der Regeln zu unterrichten, jedoch gleichzeitig die Gastwirte vor der Missachtung der Regeln gewarnt. „Wir empfanden das Treffen als einen positiven und konstruktiven Schritt“, so Rechter. „Wir durften unsere Anliegen vorbringen und unsere Meinung äußern.“
Indessen soll es am Samstagabend zu einem Vorfall bei einem Restaurant im Windhoeker Vorort Eros gekommen sein, der in den sozialen Netzwerken für Aufruhr sorgte. So soll die 61-jährige Besitzerin der betreffenden Gaststätte unrechtmäßig verhaftet worden sein, weil ihr Restaurant um 20.30 Uhr noch geöffnet hatte. In dem Facebook-Post des Restaurants wurde die Polizei ferner beschuldigt, die Besitzerin unangemessen behandelt zu haben. Diese habe nach der Verhaftung, die angeblich auf Missgunst beruht habe, vorerst ihr Restaurant geschlossen. Die Polizei wollte den Vorfall auf Nachfrage der AZ gestern weder bestätigen, noch dementieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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