CoW droht mit Abschneidung
Stadtverwaltung fordert zu rechtzeitigen Zahlungen auf
Von Nina Cerezo, Windhoek
Sie wisse, dass gerade in der Ferienzeit „harte Entscheidungen“ hinsichtlich der Ausgabe des Geldes getroffen werden müssten; genau deshalb rief Lydia Amutenya, Pressesprecherin der Windhoeker Stadtverwaltung (CoW), dazu auf, die Konten bei der Stadt nicht außer Acht zu lassen, sondern ihnen vielmehr Vorrang auf der Liste der zu zahlenden Rechnungen einzuräumen. „Begleichen sie ausstehende Beträge rechtzeitig und verhindern sie auf diese Weise, dass ihr Haushalt vom Netz abgeschnitten wird“, so Amutenya am Freitag bei einem Medientreffen in den CoW-Räumlichkeiten.
Dabei machte sie auch deutlich, dass alle Haushalte, deren Rückstände bis Mitte eines Monats 30 Tage oder älter seien, jeweils am 15. vom Netz genommen würden. „Ohne weitere Mahnung“, wie die Pressesprecherin mitteilte. Um wieder Strom bzw. Wasser zu erhalten, sei bei der ersten Abschneidung eine Zahlung von 33,33 Prozent der Rechnung notwendig, während es bei der zweiten Abschneidung 50 Prozent seien. Beim dritten Mal seien es schließlich „mindestens 50 Prozent, wobei normalerweise der gesamte Betrag beglichen werden muss“, erklärte Amutenya.
Wichtig sei außerdem, dass der Wiederanschluss an das Netz nur durch die Zahlung des Eigentümers des betroffenen Hauses beziehungsweise Wohnung erfolgen könne. „Als Mieter ist man also auf seinen Vermieter angewiesen“, erläutert die Pressesprecherin, die weiter darauf aufmerksam macht, dass die Stadtverwaltung zur Wiederherstellung der Verbindung rund 48 Stunden benötige. Hier sei es schon mehrmals zu Missgunst gekommen, wenn Betroffene an einem Freitag um 16.30 Uhr, also „last minute“ um die Wiederanbindung ans Netz baten und kein Verständnis dafür zeigten, dass dies vor dem Wochenende nicht mehr geschehen konnte. „Also einfach immer rechtzeitig zahlen“, schlussfolgerte Amutenya. Demgegenüber stehen jedoch Kommentare bei Facebook auf die dort veröffentlichte Pressemeldung, dass CoW Rechnungen nicht rechtzeitig verschicken würde und es dann zu „besonders hohen Kosten zu ungewöhnlichen Zeiten“ käme. Auch werden hier Äußerungen laut, dass es zu Abschneidungen kam, obwohl rechtzeitig bezahlt worden sei.
Im Rahmen des Pressetreffens blieben solche Aspekte unberührt, doch wurde über Geschäftskonten gesprochen. So gelten laut Amutenya die genannten Regelungen ausschließlich für Privatkunden, da für Unternehmen grundsätzlich keine Rückstände erlaubt sind. Dennoch räumte sie ein, dass dies nicht immer eingehalten werde. Auf die Frage nach der prozentualen Aufteilung aller ausstehenden Zahlungen auf Privat- sowie Geschäftskunden konnte CoW „so spontan“ keine Auskunft geben. Eine entsprechende Statistik soll jedoch in den kommenden Tagen nachgereicht werden.
Sie wisse, dass gerade in der Ferienzeit „harte Entscheidungen“ hinsichtlich der Ausgabe des Geldes getroffen werden müssten; genau deshalb rief Lydia Amutenya, Pressesprecherin der Windhoeker Stadtverwaltung (CoW), dazu auf, die Konten bei der Stadt nicht außer Acht zu lassen, sondern ihnen vielmehr Vorrang auf der Liste der zu zahlenden Rechnungen einzuräumen. „Begleichen sie ausstehende Beträge rechtzeitig und verhindern sie auf diese Weise, dass ihr Haushalt vom Netz abgeschnitten wird“, so Amutenya am Freitag bei einem Medientreffen in den CoW-Räumlichkeiten.
Dabei machte sie auch deutlich, dass alle Haushalte, deren Rückstände bis Mitte eines Monats 30 Tage oder älter seien, jeweils am 15. vom Netz genommen würden. „Ohne weitere Mahnung“, wie die Pressesprecherin mitteilte. Um wieder Strom bzw. Wasser zu erhalten, sei bei der ersten Abschneidung eine Zahlung von 33,33 Prozent der Rechnung notwendig, während es bei der zweiten Abschneidung 50 Prozent seien. Beim dritten Mal seien es schließlich „mindestens 50 Prozent, wobei normalerweise der gesamte Betrag beglichen werden muss“, erklärte Amutenya.
Wichtig sei außerdem, dass der Wiederanschluss an das Netz nur durch die Zahlung des Eigentümers des betroffenen Hauses beziehungsweise Wohnung erfolgen könne. „Als Mieter ist man also auf seinen Vermieter angewiesen“, erläutert die Pressesprecherin, die weiter darauf aufmerksam macht, dass die Stadtverwaltung zur Wiederherstellung der Verbindung rund 48 Stunden benötige. Hier sei es schon mehrmals zu Missgunst gekommen, wenn Betroffene an einem Freitag um 16.30 Uhr, also „last minute“ um die Wiederanbindung ans Netz baten und kein Verständnis dafür zeigten, dass dies vor dem Wochenende nicht mehr geschehen konnte. „Also einfach immer rechtzeitig zahlen“, schlussfolgerte Amutenya. Demgegenüber stehen jedoch Kommentare bei Facebook auf die dort veröffentlichte Pressemeldung, dass CoW Rechnungen nicht rechtzeitig verschicken würde und es dann zu „besonders hohen Kosten zu ungewöhnlichen Zeiten“ käme. Auch werden hier Äußerungen laut, dass es zu Abschneidungen kam, obwohl rechtzeitig bezahlt worden sei.
Im Rahmen des Pressetreffens blieben solche Aspekte unberührt, doch wurde über Geschäftskonten gesprochen. So gelten laut Amutenya die genannten Regelungen ausschließlich für Privatkunden, da für Unternehmen grundsätzlich keine Rückstände erlaubt sind. Dennoch räumte sie ein, dass dies nicht immer eingehalten werde. Auf die Frage nach der prozentualen Aufteilung aller ausstehenden Zahlungen auf Privat- sowie Geschäftskunden konnte CoW „so spontan“ keine Auskunft geben. Eine entsprechende Statistik soll jedoch in den kommenden Tagen nachgereicht werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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