Cymot gibt nicht nach
Die Firma Cymot stellt sich jetzt auf einen möglichen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht als Folge der Entlassung von 79 Angestellten im Mai dieses Jahres ein.
Windhoek - Grund ist die Antwort von Arbeitsberater Sakkie Apinge, der das Disziplinarverfahren geleitet und zwischen den Parteien vermittelt hatte. Seine Empfehlung wird von dem Unternehmen nicht akzeptiert.
Die Auswertung der Anhörungen wurde dem Unternehmen am Dienstag übergeben. "Der Arbeitsberater bestätigt in dem Dokument, dass der Streik am 12. April illegal war und wir uns beim Disziplinarverfahren an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben", sagte Cymot-Geschäftsführer Axel Theissen gestern auf Nachfrage der Allgemeinen Zeitung. Allerdings kritisiere Apinge, dass die Geschäftsführung den streikenden Mitarbeitern am ersten Tag des Ausstandes kein endgültiges Ultimatum gestellt habe. Die Empfehlung des Arbeitsberaters an Cymot lautet deshalb, die Ex-Mitarbeiter unverzüglich wieder einzustellen und ihnen durch eine Abmahnung eine "Bewährungszeit" von zwölf Monaten zu geben, in denen sie sich nichts zu schulden lassen kommen dürfen. "Das ist nicht korrekt", reagierte Theissen auf den Vorwurf der unterlassenen Abmahnung. "Ich habe das den Angestellten mindestens einmal mündlich mitgeteilt, so ist es auch in den Unterlagen dokumentiert", führte er weiter aus. Und: "Wir können die Empfehlung nicht annehmen und betrachten die Leute weiterhin als entlassen. Das haben wir der Gewerkschaft MANWU so mitgeteilt. Ich sehe die Sache als beendet an. Es wäre das falsche Signal, wenn wir jetzt nachgeben. Denn im Interesse der namibischen Wirtschaft kann man nicht dulden, dass Arbeitnehmer, die gesetzwidrig handeln, nur mit einer Abmahnung durchkommen." Jetzt ist die Metallbau-Gewerkschaft MANWU am Zug, doch Theissen ist vorbereitet: "Jetzt kann nur noch ein Gerichtstermin auf uns zukommen, und wenn es nötig ist, werden wir diesen Weg gehen", sagte er selbstbewusst.
Allerdings räumte er ein, dass drei Ex-Arbeitnehmer, die dem Streik am ersten Tag nicht beigewohnt haben, ab heute wieder zum Dienst kommen dürften. "In diesem Fall entscheiden wir wegen des Zweifels zugunsten der Betroffenen", so Theissen. Er betrachtet die gesamte Situation als "sehr traurig, weil wir immer ein gutes und offenes Verhältnis zu unseren Mitarbeitern hatten".
Der Ausstand hatte sich an der Entlassung des Mitarbeiters Albertus Cloete entzündet. Aus Solidarität zu ihrem Kollegen hatten über 70 Angestellte beim Hauptwarenlager des Unternehmens im nördlichen Industriegebiet von Windhoek am 12. und 13. April 2005 ihre Arbeit niedergelegt und teils Kunden am Zutritt zum Unternehmen gehindert. Nach einer richterlichen Verfügung wurde der Streik am zweiten Tag durch die Polizei aufgelöst.
Seit der Entlassung habe sich das Unternehmen mit so genannten Zeitarbeitern behelfen müssen. Inzwischen seien aber schon viele von ihnen angestellt worden, weitere Festanstellungen sollen folgen, berichtete der Geschäftsführer. Cymot beschäftigt landesweit in 13 Niederlassungen rund 300 Mitarbeiter.
Windhoek - Grund ist die Antwort von Arbeitsberater Sakkie Apinge, der das Disziplinarverfahren geleitet und zwischen den Parteien vermittelt hatte. Seine Empfehlung wird von dem Unternehmen nicht akzeptiert.
Die Auswertung der Anhörungen wurde dem Unternehmen am Dienstag übergeben. "Der Arbeitsberater bestätigt in dem Dokument, dass der Streik am 12. April illegal war und wir uns beim Disziplinarverfahren an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben", sagte Cymot-Geschäftsführer Axel Theissen gestern auf Nachfrage der Allgemeinen Zeitung. Allerdings kritisiere Apinge, dass die Geschäftsführung den streikenden Mitarbeitern am ersten Tag des Ausstandes kein endgültiges Ultimatum gestellt habe. Die Empfehlung des Arbeitsberaters an Cymot lautet deshalb, die Ex-Mitarbeiter unverzüglich wieder einzustellen und ihnen durch eine Abmahnung eine "Bewährungszeit" von zwölf Monaten zu geben, in denen sie sich nichts zu schulden lassen kommen dürfen. "Das ist nicht korrekt", reagierte Theissen auf den Vorwurf der unterlassenen Abmahnung. "Ich habe das den Angestellten mindestens einmal mündlich mitgeteilt, so ist es auch in den Unterlagen dokumentiert", führte er weiter aus. Und: "Wir können die Empfehlung nicht annehmen und betrachten die Leute weiterhin als entlassen. Das haben wir der Gewerkschaft MANWU so mitgeteilt. Ich sehe die Sache als beendet an. Es wäre das falsche Signal, wenn wir jetzt nachgeben. Denn im Interesse der namibischen Wirtschaft kann man nicht dulden, dass Arbeitnehmer, die gesetzwidrig handeln, nur mit einer Abmahnung durchkommen." Jetzt ist die Metallbau-Gewerkschaft MANWU am Zug, doch Theissen ist vorbereitet: "Jetzt kann nur noch ein Gerichtstermin auf uns zukommen, und wenn es nötig ist, werden wir diesen Weg gehen", sagte er selbstbewusst.
Allerdings räumte er ein, dass drei Ex-Arbeitnehmer, die dem Streik am ersten Tag nicht beigewohnt haben, ab heute wieder zum Dienst kommen dürften. "In diesem Fall entscheiden wir wegen des Zweifels zugunsten der Betroffenen", so Theissen. Er betrachtet die gesamte Situation als "sehr traurig, weil wir immer ein gutes und offenes Verhältnis zu unseren Mitarbeitern hatten".
Der Ausstand hatte sich an der Entlassung des Mitarbeiters Albertus Cloete entzündet. Aus Solidarität zu ihrem Kollegen hatten über 70 Angestellte beim Hauptwarenlager des Unternehmens im nördlichen Industriegebiet von Windhoek am 12. und 13. April 2005 ihre Arbeit niedergelegt und teils Kunden am Zutritt zum Unternehmen gehindert. Nach einer richterlichen Verfügung wurde der Streik am zweiten Tag durch die Polizei aufgelöst.
Seit der Entlassung habe sich das Unternehmen mit so genannten Zeitarbeitern behelfen müssen. Inzwischen seien aber schon viele von ihnen angestellt worden, weitere Festanstellungen sollen folgen, berichtete der Geschäftsführer. Cymot beschäftigt landesweit in 13 Niederlassungen rund 300 Mitarbeiter.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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