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„Dann brach die Hölle los“ - Diskriminierung Homosexueller im Militär
„Dann brach die Hölle los“ - Diskriminierung Homosexueller im Militär

„Dann brach die Hölle los“ - Diskriminierung Homosexueller im Militär

Claudia Reiter
Von Carsten Hoffmann, dpa
Berlin (dpa) - Die Bundeswehr geht entschieden auf Distanz zu der bis in das Jahr 2000 andauernden systematischen Benachteiligung von homosexuellen Soldaten. „Die Praxis der Diskriminierung Homosexueller in der Bundeswehr, die für die Politik der damaligen Zeit stand, bedauere ich sehr. Bei denen, die darunter zu leiden hatten, entschuldige ich mich“, erklärte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Vorfeld der Veröffentlichung einer Studie zu politischen Linie in vergangenen Jahrzehnten. „Ich möchte die Erkenntnisse der Studie nutzen, um die Vergangenheit weiter aufzuarbeiten und das Gesetzesvorhaben für die Rehabilitierung der Betroffenen voranzubringen“, so Kramp-Karrenbauer weiter.
Sozialforscher der Bundeswehr haben die jahrzehntelange Praxis einer juristischen Verfolgung Homosexueller mit Entfernung aus dem Dienstverhältnis erstmals umfassend beleuchtet. „Gleichgeschlechtliche Orientierung galt in der Bundeswehr bis zur Jahrtausendwende als Sicherheitsrisiko und machte eine Karriere als Offizier oder Unteroffizier unmöglich“, schreiben die Wissenschaftler in der Untersuchung, die Kramp-Karrenbauer am Donnerstag in Berlin vorstellen will.
„Dann brach die Hölle los“, erinnert sich laut Studie ein 1981 als Kompaniechef abgelöster Hauptmann, dessen Fall betrachtet wird. Beste Beurteilungen hatten glänzende Berufsaussichten erwarten lassen. „All das war urplötzlich nichts mehr wert, denn der Hauptmann war schwul“, heißt es. Eine Verkettung von Zufällen hatte dies dem Dienstherrn bekannt gemacht. Sein Lebenspartner war zum Wehrdienst eingezogen worden und sollte im Offiziersheim der Kaserne eingesetzt werden - unter Führung des Hauptmanns. Die Beziehung der beiden Männer war bereits vor der Einberufung des Jüngeren beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) aktenkundig geworden. Der Hauptmann wurde des Dienstes enthoben, ihm wurde verboten, eine Uniform zu tragen oder eine Kaserne zu betreten. Ziel war die Entfernung aus dem Dienst, was der Mann vor dem Bundesverwaltungsgericht abwenden konnte.
Doch oftmals - auch das wird deutlich - haben die zivilen Gerichte auf Entlassung entschieden. „Wurden Soldaten wegen homosexueller Handlungen nach § 175 StGB verurteilt, folgten auf das Strafurteil regelmäßig eine Anschuldigung durch den Wehrdisziplinaranwalt und eine Verurteilung durch die Truppendienstgerichte. Dabei spielte keine Rolle, ob es sich um einvernehmlichen Sex handelte“, stellen die Forscher fest.
Eine Unterscheidung zwischen Missbrauch - der auch heute verfolgt wird - und einvernehmlichem Sex gab es in früheren Zeiten oftmals nicht, was es bis heute schwer macht, die Zahl der Opfer dieser Politik genau zu beziffern. „Die Zahlen für 1965 und 1966 zeigen eine erstaunliche Kontinuität von jährlich rund 45 verurteilten Soldaten“, stellen die Forscher aber fest.
Die Pilotstudie wurde im Auftrag des Verteidigungsministeriums verfasst. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr hat unter dem Titel „Zwischen Tabu und Toleranz“ den Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende nach eigenen Angaben erstmals „auf breiter Quellenbasis“ und wissenschaftlich untersucht. Auch interne Papiere des Ministeriums und Entscheidungen von Truppendienstgerichten wurden ausgewertet.
Der Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr sei nicht ohne das Verständnis von Homosexualität in der westdeutschen Gesellschaft zu verstehen, schreiben die Autoren. Das Disziplinarrecht der Bundeswehr sei den allgemeinen Rechtsnormen gefolgt. Bis 1969 habe eine Verurteilung wegen § 175 StGB auch für Beamte in der Regel die Entfernung aus dem Dienstverhältnis bedeutet.
Nach der Entkriminalisierung der Homosexualität 1969 entschied der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts 1970 folgerichtig, dass diese Handlungen von Soldaten kein Dienstvergehen mehr darstellten - es sei denn, es gab einen dienstlichen Bezug. Die Auslegung eröffnete der Bundeswehr allerdings einen eigenen Handlungsspielraum. so die Wissenschaftler. In den frühen 1970er Jahren galt der dienstliche Bezug demnach bereits als gegeben, wenn zwei Soldaten sexuelle Beziehungen privat unterhielten, ohne dienstliche Kontakte.
Erst SPD-Verteidigungsminister Rudolf Scharping vollzog im Jahr 2000 die Kehrtwende. Vorher - im Jahr 1998 - hatte ein von seinem Dienstposten abgelöster Zugführer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Scharping setzte „gegen den erklärten Willen und hartnäckigen Widerstand der militärischen Führung der Streitkräfte“, so die Forscher, einen neuen Kurs durch. Der Kernsatz vom 3. Juli 2000 sei „unaufgeregt“ gewesen: „Homosexualität stellt keinen Grund für Einschränkungen hinsichtlich Verwendung oder Status und somit auch kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium dar.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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