Das Amt verteidigt
Windhoek - Im Rahmen des Gesetzes "kann der Ombudsmann als Puffer zwischen dem Staat und den Bürgern gesehen werden und kann er/sie mit seiner Lampe die ansonsten dunklen Ecken zur Untersuchung ausleuchten". So versteht Adv. John Walters seine Rolle nach der namibischen Verfassung und insbesondere nach dem Gesetz über den Ombudsmann (Nr. 7 von 1990).
Fairerweise hat John Walters zum 20-jährigen Gedenken des Amts in Anwesenheit der umstrittenen Justizministerin Pendukeni Iivula-Ithana - gegen sie liegt eine gerichtliche Anordnung wegen amtlichen Pflichtversäumnisses vor - erwähnt, dass das Amt des Ombudsmannes bereits 1986, in der Phase der Übergangsregierung geschaffen wurde. Der damalige Richter C.J. Mouton, inzwischen verstorben, wurde im Mai 1987 als "Ombudsmann von Südwestafrika" eingesetzt. Die Amtsstelle war nach März 1990 mit der Unabhängigkeit vorübergehend lediglich von einer Sekretärin besetzt. Die namibische Verfassung hat das Amt 1990 erneut verankert.
Während der vergangenen 20 Jahre wurde das Amt nacheinander von zwei amtierenden Ombudsmännern, von einer Vize-Kraft und von drei Ombudsmännern/Frauen besetzt.
Adv. John Walter ist unter allen seit 2004 am längsten im Amt. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern - abgesehen von seinen pflichtgemäßen Jahresberichten an die Nationalversammlung - ist er von sich aus mit etlichen Reizthemen an die Öffentlichkeit gegangen. Darunter sein schockierender Bericht über extrem menschenunwürdige Verhältnisse in den chronisch überfüllten Polizeizellen für Untersuchungshäftlinge und seine Hinweise auf illegitime Maßnahmen, Gebühren und Entscheidungen des Innenministeriums.
John Walters bringt für ineffiziente Beamte der noch jungen Regierung insofern Verständnis auf, dass sie nicht unbedingt die Fähigkeiten mitbrächten, die auf Grund relevanter (akademischer) Ausbildung und Erfahrung zu erwarten seien. "Es gibt aber zwei Eigenschaften, die nicht allein an Ausbildung und Erfahrung gekoppelt sein können; das sind Ehrlichkeit und Integrität im öffentlichen Amt. Der Mangel an diesen beiden Werten im öffentlichen Leben kann niemals geduldet werden. Der Ombudsmann ist pflichtgemäß entschlossen, diese Frage aufzugreifen."
Fairerweise hat John Walters zum 20-jährigen Gedenken des Amts in Anwesenheit der umstrittenen Justizministerin Pendukeni Iivula-Ithana - gegen sie liegt eine gerichtliche Anordnung wegen amtlichen Pflichtversäumnisses vor - erwähnt, dass das Amt des Ombudsmannes bereits 1986, in der Phase der Übergangsregierung geschaffen wurde. Der damalige Richter C.J. Mouton, inzwischen verstorben, wurde im Mai 1987 als "Ombudsmann von Südwestafrika" eingesetzt. Die Amtsstelle war nach März 1990 mit der Unabhängigkeit vorübergehend lediglich von einer Sekretärin besetzt. Die namibische Verfassung hat das Amt 1990 erneut verankert.
Während der vergangenen 20 Jahre wurde das Amt nacheinander von zwei amtierenden Ombudsmännern, von einer Vize-Kraft und von drei Ombudsmännern/Frauen besetzt.
Adv. John Walter ist unter allen seit 2004 am längsten im Amt. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern - abgesehen von seinen pflichtgemäßen Jahresberichten an die Nationalversammlung - ist er von sich aus mit etlichen Reizthemen an die Öffentlichkeit gegangen. Darunter sein schockierender Bericht über extrem menschenunwürdige Verhältnisse in den chronisch überfüllten Polizeizellen für Untersuchungshäftlinge und seine Hinweise auf illegitime Maßnahmen, Gebühren und Entscheidungen des Innenministeriums.
John Walters bringt für ineffiziente Beamte der noch jungen Regierung insofern Verständnis auf, dass sie nicht unbedingt die Fähigkeiten mitbrächten, die auf Grund relevanter (akademischer) Ausbildung und Erfahrung zu erwarten seien. "Es gibt aber zwei Eigenschaften, die nicht allein an Ausbildung und Erfahrung gekoppelt sein können; das sind Ehrlichkeit und Integrität im öffentlichen Amt. Der Mangel an diesen beiden Werten im öffentlichen Leben kann niemals geduldet werden. Der Ombudsmann ist pflichtgemäß entschlossen, diese Frage aufzugreifen."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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