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Das Recht, selbst zu entscheiden
Das Recht, selbst zu entscheiden

Das Recht, selbst zu entscheiden

Clemens von Alten
Abtreibung – bei einem so umstrittenen Thema fällt eine Debatte schwer, egal auf welcher Seite man steht: Gegner berufen sich auf Moral und Religion, Befürworter auf Entscheidungsfreiheit und Rechte. Doch ist das der korrekte Ansatz? Zu fragen, ob es richtig oder falsch ist? „Nein“, sagt Dianne Hubbard vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC). Die erfahrene Juristin fragt: „Darf ein Gesetz diese Entscheidung für alle treffen?“

Sie weiß, dass es gravierende Folgen haben kann, wenn sich eine Frau gezwungen sieht, eine ungewollte Schwangerschaft auszutragen. Und die Wenigsten vertreten die Ansicht, dass man von Vergewaltigungsopfern verlangen kann, das Kind des Peinigers zu gebären. Doch was ist mit der jungen Frau, die auf dem Land oder in Armut aufgewachsen ist; die weder eine vernünftige Schulbildung noch berufliche Perspektiven hat; die ein „traditionelles Leben“ führen und sich patriarchalischen Werten fügen muss; die sich nicht gegen ihren Partner durchsetzen kann; die keinen geschützten Sex verlangen kann; die geschwängert und sitzen gelassen wird; die sich weder emotional noch materiell um ein Kind kümmern kann?

Und was wird aus dem Kind, das in diese Situation geboren wird; das nicht gewollt ist; das nicht erfahren wird, was es heißt, behütet aufzuwachsen und geliebt zu werden; das zur Adoption freigegeben – oder schlimmer: einfach ausgesetzt – wird; das zu einem Leben in Armut verdammt ist und mit vielen traumatischen Erlebnissen zu kämpfen haben wird?

Nein, Abtreibung ist nicht die Lösung. Doch solange sich Umstände nicht bessern, bietet ein legaler Schwangerschaftsabbruch Frauen einen sicheren Ausweg, er ermöglicht mehr Entscheidungsfreiheit, mehr Selbstbestimmung. Südafrika macht es vor, wo Namibierinnen abtreiben, die es sich leisten können. Ist das richtig? Ist es falsch? Diese Fragestellung ist individuell komplex, und demzufolge sollten sowohl die Antwort als auch die endgültige Entscheidung der einzelnen Betroffenen überlassen werden.

Clemens von Alten

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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