Das wahre Gesicht gezeigt
Spätestens seit Herero- und Nama-Vertreter nun von Deutschland Entschädigungszahlungen für damaliges Leid gerichtlich einfordern wollen, sollten auch dem letzten Illussionisten die Augen geöffnet werden, worum es am Ende (und von Anfang an) wirklich geht: Geld. Unabhängig vom Fortgang des Prozesses wirft die juristische Komponente einen Schatten auf die aktuellen bilateralen Gespräche.
Nach Bekanntwerden des Klagewegs dürften die Stimmen leiser werden, die immer noch dem Glauben verhaftet waren, dass ein Bekenntnis Deutschlands zum Völkermord und eine offizielle Entschuldigung für das, was im Kolonialkrieg 1904-08 passiert ist, die Gemüter beruhigen und zur Versöhnung beitragen werden. Die Herero und Nama, die vor Gericht gezogen sind, und die, die sie juristisch vertreten, wollen nicht vordergründig moralische Genugtuung, sondern eine eigene Aufwertung mithilfe des deutschen Steuerzahlers erreichen. Damit diese möglichst üppig ausfällt, wird der Holocaust-Begriff in den Ring geworfen und auf Biegen und Brechen verteidigt: Der Kolonialkrieg von 1904-08 erfülle die klassische Definition des Völkermordes mit engen Parallelen zum Juden-Holocaust, erklärte die US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates bereits in einer früheren Äußerung.
Es ist gut und richtig, dass Deutschland nicht nur den hanebüchenen Holocaust-Vergleich zurückweist, sondern sich auch von dem Rechtsweg nicht einschüchtern lässt. Der juristische Nebenschauplatz dürfte ohnehin kaum Aussicht auf Erfolg haben. Wenigstens wissen alle Verhandlungspartner nun genau, woran sie bei den Herero und Nama sind, die nun ihr wahres Gesicht gezeigt haben.
Stefan Fischer
Nach Bekanntwerden des Klagewegs dürften die Stimmen leiser werden, die immer noch dem Glauben verhaftet waren, dass ein Bekenntnis Deutschlands zum Völkermord und eine offizielle Entschuldigung für das, was im Kolonialkrieg 1904-08 passiert ist, die Gemüter beruhigen und zur Versöhnung beitragen werden. Die Herero und Nama, die vor Gericht gezogen sind, und die, die sie juristisch vertreten, wollen nicht vordergründig moralische Genugtuung, sondern eine eigene Aufwertung mithilfe des deutschen Steuerzahlers erreichen. Damit diese möglichst üppig ausfällt, wird der Holocaust-Begriff in den Ring geworfen und auf Biegen und Brechen verteidigt: Der Kolonialkrieg von 1904-08 erfülle die klassische Definition des Völkermordes mit engen Parallelen zum Juden-Holocaust, erklärte die US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates bereits in einer früheren Äußerung.
Es ist gut und richtig, dass Deutschland nicht nur den hanebüchenen Holocaust-Vergleich zurückweist, sondern sich auch von dem Rechtsweg nicht einschüchtern lässt. Der juristische Nebenschauplatz dürfte ohnehin kaum Aussicht auf Erfolg haben. Wenigstens wissen alle Verhandlungspartner nun genau, woran sie bei den Herero und Nama sind, die nun ihr wahres Gesicht gezeigt haben.
Stefan Fischer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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