Dausab leugnet Mordvorwurf
Mutmaßlicher Studentin-Mörder plädiert formal auf schuldunfähig
Von Marc Springer, Windhoek
In einer gestern von Verteidiger Brownell Uirab verlesenen Klageerwiderung räumt der Angeklagte Andre Friedel Castro Dausab ein, am 22. Februar 2014 mehrmals mit einem Messer auf seine aus Botswana stammende Freundin Gafaone Motlamme (32) eingestochen und dabei ihren Tod verursacht zu haben. Außerdem gibt er zu, dass der Tat ein Streit zwischen ihm und der Theologiestudentin in deren Wohnung auf dem Campus der United Lutheran Theological Seminary Paulinum in Pionierspark vorausgegangen sei.
Zum Tatgeschehen könne er hingegen keine Angaben machen, weil er „komplett die Selbstkontrolle verloren“ und sich in einem Zustand geistiger Umnachtung befunden habe. Er könne sich lediglich erinnern, dass er vor dem Angriff „Wut, Stress und Angst“ verspürt habe und danach alles um ihn herum „dunkel geworden“ sei. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er bemerkt, „dass ich sie offenbar erstochen habe“.
Weil er dabei jedoch nicht vorsätzlich sondern fremdgesteuert gehandelt habe und folglich rechtsunfähig sei, plädierte Dausab auf unschuldig. Er betont zwar, nicht unter einer mentalen Beeinträchtigung zu leiden, hebt aber auch hervor, zur Tatzeit unter vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit bzw. einem „temporären Zerfall der Persönlichkeit“ gelitten zu haben und deshalb für sein Handeln strafrechtlich nicht verantwortlich zu sein.
Der Prozess gegen ihn wurde auf Mittwoch vertagt, um Uirab mehr Zeit zur Konsultation mit seinem Mandanten einzuräumen.
Jener hatte bei einer vorangegangenen Vorverhandlung angekündigt, den Befund eines psychiatrischen Gutachtens anfechten zu wollen, wonach sich Dausab zur Tatzeit der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst gewesen und damit auch voll schuldfähig sei. Ihr auf geistiger Umnachtung beruhende Plädoyer wolle die Verteidigung durch ein eigenes Gutachten stützen und damit belegen, dass Dausab zur angeblichen Tatzeit nicht im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten gewesen sei.
Der Mord an Motlamme hatte landesweit Schlagzeilen gemacht und Demonstrationen gegen Gewalt an Frauen und Kindern ausgelöst. Der Fall entfachte ferner eine Debatte über geschlechterspezifische Gewalt und wurde zum Katalysator einer nationalen Konferenz, bei der Maßnahmen gegen derlei Übergriffe erörtert wurden.
Bei dem ersten Haftprüfungstermin des angeblich mental instabilen Dausab spielten sich Tumulte am Magistratsgericht ab, wo der Angeklagte von Schaulustigen beschimpft und teilweise bespuckt wurde. Nachdem er einen Reporter zu Boden geschlagen hatte, wurde er seinerseits von Zivilisten angegriffen und musste von der Polizei in Sicherheit gebracht werden.
In einer gestern von Verteidiger Brownell Uirab verlesenen Klageerwiderung räumt der Angeklagte Andre Friedel Castro Dausab ein, am 22. Februar 2014 mehrmals mit einem Messer auf seine aus Botswana stammende Freundin Gafaone Motlamme (32) eingestochen und dabei ihren Tod verursacht zu haben. Außerdem gibt er zu, dass der Tat ein Streit zwischen ihm und der Theologiestudentin in deren Wohnung auf dem Campus der United Lutheran Theological Seminary Paulinum in Pionierspark vorausgegangen sei.
Zum Tatgeschehen könne er hingegen keine Angaben machen, weil er „komplett die Selbstkontrolle verloren“ und sich in einem Zustand geistiger Umnachtung befunden habe. Er könne sich lediglich erinnern, dass er vor dem Angriff „Wut, Stress und Angst“ verspürt habe und danach alles um ihn herum „dunkel geworden“ sei. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er bemerkt, „dass ich sie offenbar erstochen habe“.
Weil er dabei jedoch nicht vorsätzlich sondern fremdgesteuert gehandelt habe und folglich rechtsunfähig sei, plädierte Dausab auf unschuldig. Er betont zwar, nicht unter einer mentalen Beeinträchtigung zu leiden, hebt aber auch hervor, zur Tatzeit unter vorübergehender Unzurechnungsfähigkeit bzw. einem „temporären Zerfall der Persönlichkeit“ gelitten zu haben und deshalb für sein Handeln strafrechtlich nicht verantwortlich zu sein.
Der Prozess gegen ihn wurde auf Mittwoch vertagt, um Uirab mehr Zeit zur Konsultation mit seinem Mandanten einzuräumen.
Jener hatte bei einer vorangegangenen Vorverhandlung angekündigt, den Befund eines psychiatrischen Gutachtens anfechten zu wollen, wonach sich Dausab zur Tatzeit der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst gewesen und damit auch voll schuldfähig sei. Ihr auf geistiger Umnachtung beruhende Plädoyer wolle die Verteidigung durch ein eigenes Gutachten stützen und damit belegen, dass Dausab zur angeblichen Tatzeit nicht im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten gewesen sei.
Der Mord an Motlamme hatte landesweit Schlagzeilen gemacht und Demonstrationen gegen Gewalt an Frauen und Kindern ausgelöst. Der Fall entfachte ferner eine Debatte über geschlechterspezifische Gewalt und wurde zum Katalysator einer nationalen Konferenz, bei der Maßnahmen gegen derlei Übergriffe erörtert wurden.
Bei dem ersten Haftprüfungstermin des angeblich mental instabilen Dausab spielten sich Tumulte am Magistratsgericht ab, wo der Angeklagte von Schaulustigen beschimpft und teilweise bespuckt wurde. Nachdem er einen Reporter zu Boden geschlagen hatte, wurde er seinerseits von Zivilisten angegriffen und musste von der Polizei in Sicherheit gebracht werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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