Demoverbot ist illegall
Windhoek/Swakopmund - Schon am Freitag kündigten einige nichtstaatliche Organisationen an, dass sie das Verbot unter Berufung auf die Verfassung vor Gericht anfechten wollten. Dazu ist es nicht gekommen, aber die Demonstranten haben sich rechtlich durch Einholung eines Gutachtens abgesichert, um bei der Demonstration vor dem Obersten Gericht auf dem festen Boden der namibischen Verfassung zu stehen.
Im Auftrag der Demonstranten, die sich zuerst am Magistratsgericht in Katutura versammelt hatten und ihren Protest vor dem Obersten Gericht in Windhoek beendeten, hat die Anwaltskanzlei Theunissen, Louw und Partners an den Generalinspektor der Polizei, Sebastian Ndeitunga, ein Schreiben gerichtet, in dem das Recht auf friedliche Versammlung und Demonstration aufgrund der Verfassung bestätigt wird. Die Demonstranten setzten sich aus Vertretern oppositioneller Parteien, konfessioneller Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen.
Das Oberste Gericht sowie die angereisten Staatsoberhäupter sollen wissen, dass die Zivilgesellschaft Namibias mit Mängeln sowohl der namibischen Justiz als auch der Nichtbeachtung von Gerichtsentscheiden des regionalen SADC-Gerichts (Tribunals) äußerst unzufrieden ist. Diese Mängel berühren auch die Menschenrechte in Namibia.
Die Anwaltskanzlei hat dem Generalinspektor vor allem folgende Punkte nahegebracht:
- die generelle Verzögerung von Gerichtsentscheiden sowie der Missstand, dass Regierungen der SADC - Simbabwe wird nicht namentlich genannt - das eigene Regionalgericht ignorieren
- der Sachverhalt, dass Regierungen die Unabhängigkeit der Gerichte gefährden. Als Beispiel dient der Umstand, dass das Oberste Gericht seit über 70 Tagen in der Revision der Wahlklage oppositioneller Parteien keinen Entscheid herausgegeben hat.
- Fragen der Medien- und Meinungsfreiheit im Allgemeinen
- Fragen der Korruption
- Fragen zu freien und fairen Wahlen (zum Beispiel der Inhalt der Wahlklage namibischer Oppositionsparteien)
In Swakopmund ist die Demonstration "des Friedens wegen" abgebrochen worden. Über eine Stunde hatte Anton von Wietersheim vom RDP-Regionalkomitee zusammen mit Anhängern versucht, der Polizeiinspektorin Ottilie Kashuupulwa zu verdeutlichen, dass die Redefreiheit fest in der Verfassung verankert ist und die Polizei keinen Grund angeführt hat, warum die Demonstration nicht durchgeführt werden könne. Kashuupulwa hingegen "drohte" mit Schritten, sollte sich der Demo-Zug in Bewegung setzen. Lediglich eine Handvoll RDP-Anhänger hatten sich in Mondesa eingefunden. "Sie haben Angst vor einer möglichen Ausschreitung", begründete von Wietersheim ihr Fernbleiben.
In Otjiwarongo hat sich laut der Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) eine kleine friedliche Demonstration durchgesetzt, derweil die Polizei in den oshivambosprechenden Regionen Omusati, Oshikoto und Ohangwena das Verbot viel ernster aufgenommen hat. Laut NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh hatte die Polizei dort Straßensperren eingerichtet und uniformierte Kräfte mit Schlagstöcken zur Verhinderung von Demonstrationen eingesetzt.
Im Auftrag der Demonstranten, die sich zuerst am Magistratsgericht in Katutura versammelt hatten und ihren Protest vor dem Obersten Gericht in Windhoek beendeten, hat die Anwaltskanzlei Theunissen, Louw und Partners an den Generalinspektor der Polizei, Sebastian Ndeitunga, ein Schreiben gerichtet, in dem das Recht auf friedliche Versammlung und Demonstration aufgrund der Verfassung bestätigt wird. Die Demonstranten setzten sich aus Vertretern oppositioneller Parteien, konfessioneller Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen.
Das Oberste Gericht sowie die angereisten Staatsoberhäupter sollen wissen, dass die Zivilgesellschaft Namibias mit Mängeln sowohl der namibischen Justiz als auch der Nichtbeachtung von Gerichtsentscheiden des regionalen SADC-Gerichts (Tribunals) äußerst unzufrieden ist. Diese Mängel berühren auch die Menschenrechte in Namibia.
Die Anwaltskanzlei hat dem Generalinspektor vor allem folgende Punkte nahegebracht:
- die generelle Verzögerung von Gerichtsentscheiden sowie der Missstand, dass Regierungen der SADC - Simbabwe wird nicht namentlich genannt - das eigene Regionalgericht ignorieren
- der Sachverhalt, dass Regierungen die Unabhängigkeit der Gerichte gefährden. Als Beispiel dient der Umstand, dass das Oberste Gericht seit über 70 Tagen in der Revision der Wahlklage oppositioneller Parteien keinen Entscheid herausgegeben hat.
- Fragen der Medien- und Meinungsfreiheit im Allgemeinen
- Fragen der Korruption
- Fragen zu freien und fairen Wahlen (zum Beispiel der Inhalt der Wahlklage namibischer Oppositionsparteien)
In Swakopmund ist die Demonstration "des Friedens wegen" abgebrochen worden. Über eine Stunde hatte Anton von Wietersheim vom RDP-Regionalkomitee zusammen mit Anhängern versucht, der Polizeiinspektorin Ottilie Kashuupulwa zu verdeutlichen, dass die Redefreiheit fest in der Verfassung verankert ist und die Polizei keinen Grund angeführt hat, warum die Demonstration nicht durchgeführt werden könne. Kashuupulwa hingegen "drohte" mit Schritten, sollte sich der Demo-Zug in Bewegung setzen. Lediglich eine Handvoll RDP-Anhänger hatten sich in Mondesa eingefunden. "Sie haben Angst vor einer möglichen Ausschreitung", begründete von Wietersheim ihr Fernbleiben.
In Otjiwarongo hat sich laut der Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) eine kleine friedliche Demonstration durchgesetzt, derweil die Polizei in den oshivambosprechenden Regionen Omusati, Oshikoto und Ohangwena das Verbot viel ernster aufgenommen hat. Laut NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh hatte die Polizei dort Straßensperren eingerichtet und uniformierte Kräfte mit Schlagstöcken zur Verhinderung von Demonstrationen eingesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen