Den Stiefsohn zu Tode geprügelt
Swakopmund - Der 33- jährige Benny Krohne ist am vergangenen Donnerstag im Regionalgericht in Swakopmund von Richter Gert Retief wegen fahrlässiger Tötung seines Stiefsohnes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zudem muss Krohne zusätzlich zwei Jahre wegen tätlichen Angriffs mit Körperverletzung hinter Gitter.
Die knapp dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft wurden vom Richter nicht als verbüßte Teilstrafe angesehen. Krohne war am 18. Mai 2003 in seinem Haus im Swa- kopmunder Stadtteil Mondesa von der Polizei verhaftet und des Mordes an seinem dreijährigen Stiefsohn Renaldo Daan angeklagt worden.
Das Staatskrankenhaus Swakopmund hatte der Polizei den unnatürlichen Tod des kleinen Jungen gemeldet - die Diagnose: Renaldo Daan war zu Tode geprügelt worden. Der Angeklagte plädierte am ersten Gerichtstag im Jahr 2003 zu dem Mordvorwurf auf nicht schuldig. Ihm wurde keine Kaution gewährt. Erst im März 2006 hatte die Generalstaatsanwaltschaft entschieden, das Verfahren im Regionalgericht verhandeln zu lassen.
Während des Prozesses hatte der Untersuchungsbeamte Rafael Litota zu Protokoll gegeben, im Swakopmunder Staatskrankenhaus einen mit Blutergüssen übersäten kleinen Körper begutachtet zu haben. Zudem hatte der verstorbene Junge offene Wunden am Kopf, im Gesicht, am Brustkorb, auf dem Rücken und an den Beinen.
Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass er das Kleinkind lediglich disziplinieren wollte, da der Junge immer wieder in die Hose machte. An besagtem Tag habe er im Alkoholrausch gehandelt. Parallel zur Mordklage wurde Krohne des Weiteren beschuldigt, die Mutter des Jungen, Lena Daan, misshandelt zu haben.
Der Frau wurde mehrmals ins Gesicht geschlagen, außerdem ist sie mit heißem Kaffee verbrüht worden. Neben den sieben Jahren Haft, wurde der Beschuldigte deshalb zusätzlich mit je einem Jahr Gefängnisstrafe wegen tätlichen Angriffs des Jungens und der Mutter in Tateinheit mit Körperverletzung belegt.
Die knapp dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft wurden vom Richter nicht als verbüßte Teilstrafe angesehen. Krohne war am 18. Mai 2003 in seinem Haus im Swa- kopmunder Stadtteil Mondesa von der Polizei verhaftet und des Mordes an seinem dreijährigen Stiefsohn Renaldo Daan angeklagt worden.
Das Staatskrankenhaus Swakopmund hatte der Polizei den unnatürlichen Tod des kleinen Jungen gemeldet - die Diagnose: Renaldo Daan war zu Tode geprügelt worden. Der Angeklagte plädierte am ersten Gerichtstag im Jahr 2003 zu dem Mordvorwurf auf nicht schuldig. Ihm wurde keine Kaution gewährt. Erst im März 2006 hatte die Generalstaatsanwaltschaft entschieden, das Verfahren im Regionalgericht verhandeln zu lassen.
Während des Prozesses hatte der Untersuchungsbeamte Rafael Litota zu Protokoll gegeben, im Swakopmunder Staatskrankenhaus einen mit Blutergüssen übersäten kleinen Körper begutachtet zu haben. Zudem hatte der verstorbene Junge offene Wunden am Kopf, im Gesicht, am Brustkorb, auf dem Rücken und an den Beinen.
Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass er das Kleinkind lediglich disziplinieren wollte, da der Junge immer wieder in die Hose machte. An besagtem Tag habe er im Alkoholrausch gehandelt. Parallel zur Mordklage wurde Krohne des Weiteren beschuldigt, die Mutter des Jungen, Lena Daan, misshandelt zu haben.
Der Frau wurde mehrmals ins Gesicht geschlagen, außerdem ist sie mit heißem Kaffee verbrüht worden. Neben den sieben Jahren Haft, wurde der Beschuldigte deshalb zusätzlich mit je einem Jahr Gefängnisstrafe wegen tätlichen Angriffs des Jungens und der Mutter in Tateinheit mit Körperverletzung belegt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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